GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Hautkrebs-Screening unter 35

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
60
Voraussetzungen
  • mind. ein Risikofaktor
  • Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
  • Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
Wartezeit
keine
Alter
17–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
amount eur
60
interval years
2
alternative
ohne Risikofaktoren: AktivBonus-Zuschuss für Hautkrebsfrüherkennung unter 35 möglich; digitaler Haut-Check per TeleClinic

Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Voraussetzungen sind, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

HEK

besser

ab 15 J., alle 2 Jahre (Vertragspraxen)

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • nur teilnehmende Haut- oder Hausarztpraxen (bundesweiter Versorgungsvertrag)
  • Teilnahmeerklärung zur Besonderen Versorgung
  • keine Kostenerstattung im Nachhinein
Wartezeit
keine
Alter
15–… Jahre
Budget
eigene Leistung
interval years
2

Bundesweiter Versorgungsvertrag: Hautkrebsvorsorge alle 2 Jahre ab 15 Jahren, Abrechnung über die Karte. Auflichtmikroskopie optional und in Hessen und Rheinland-Pfalz unter 35 nicht angeboten; bei Nicht-Vertragspraxen keine Erstattung.

„Daher haben wir bundesweit Versorgungsverträge geschlossen, die auch die Hautkrebsvorsorge vom 15. bis zum 35. Lebensjahr berücksichtigt und nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, erst ab dem 35. Lebensjahr.“

hek.de: Hautkrebsvorsorge
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 117. Nachtrages, Stand 07.09.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.