GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Hautkrebs-Screening unter 35

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
60
Voraussetzungen
  • mind. ein Risikofaktor
  • Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
  • Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
Wartezeit
keine
Alter
17–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
amount eur
60
interval years
2
alternative
ohne Risikofaktoren: AktivBonus-Zuschuss für Hautkrebsfrüherkennung unter 35 möglich; digitaler Haut-Check per TeleClinic

Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Voraussetzungen sind, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK PLUS

besser

ab 14 J.: Haut-Check alle 2 Jahre gratis

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Hautarzt mit Vertrag in Sachsen oder Thüringen (Sachleistung per Gesundheitskarte)
  • jedes zweite Kalenderjahr
Wartezeit
keine
Alter
14–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
interval years
2
sachleistung
True
auflichtmikroskopie
bei ärztlich festgestellter Erforderlichkeit

Ohne Risikovoraussetzung und ohne Zuzahlung als Sachleistung bei vertraglich teilnehmenden Hautärzten; außerhalb Sachsens/Thüringens nicht abrechenbar. Ab 35 gilt das gesetzliche Screening.

„Versicherte der AOK PLUS ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Alter von 34 Jahren können in jedem zweiten Kalenderjahr an der Hautkrebsvorsorge „Ganzkörperuntersuchung Haut-Check“ teilnehmen.“

Satzung der AOK PLUS, § 11j Hautkrebsvorsorge „Ganzkörperuntersuchung Haut-Check“
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 11.07.2020 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung i. d. F. v. 17. September 2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.