← zurück zum Vergleich
Hautkrebs-Screening unter 35
Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 60
- Voraussetzungen
- mind. ein Risikofaktor
- Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
- Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 17–34 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- amount eur
- 60
- interval years
- 2
- alternative
- ohne Risikofaktoren: AktivBonus-Zuschuss für Hautkrebsfrüherkennung unter 35 möglich; digitaler Haut-Check per TeleClinic
Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Voraussetzungen sind, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Niedersachsen
+besser
Ja, unter 35 alle 2 J. bei Risiko (80 %)
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Risikofaktoren
- Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 0–34 Jahre
- Budget
- aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
- interval years
- 2
- percent
- 80
Hautkrebs-Screening vor dem 35. Geburtstag alle 2 Jahre als Mehrleistung (80 % aus dem 500-€-Budget). Laut Satzung nur, wenn bereits Risikofaktoren vorliegen, und nur bei Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten; die Website nennt die Risikobedingung nicht (Satzung maßgeblich). Videodermatoskopie/FotoFinder nicht erstattungsfähig.
„Die AOK erstattet die Kosten gemäß § 10a Abs. 1 für ein Hautkrebsscreening für Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, wenn eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen“
Satzung der AOK Niedersachsen (142. Änderung vom 10.03.2026), § 10h
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.11.2013 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der 142. Änderung vom 10.03.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.