GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Hautkrebs-Screening unter 35

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
60
Voraussetzungen
  • mind. ein Risikofaktor
  • Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
  • Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
Wartezeit
keine
Alter
17–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
amount eur
60
interval years
2
alternative
ohne Risikofaktoren: AktivBonus-Zuschuss für Hautkrebsfrüherkennung unter 35 möglich; digitaler Haut-Check per TeleClinic

Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Voraussetzungen sind, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Bremen/Bremerhaven

besser

ab 15 J. jährlich bis 35 €

Erstattung / Höhe
35
Voraussetzungen
  • Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Vertragsarzt)
  • laut Satzung: bestehende Risikofaktoren
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
15–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
interval years
1
max eur
35

Jährliches Hautkrebsscreening ab dem 15. Geburtstag, Erstattung bis 35 € je Untersuchung; bei Teilnahme am Hautarztvertrag ohne Eigenanteil. Die Satzung (§ 10g) knüpft den Anspruch an bestehende Risikofaktoren, die Website erwähnt das nicht (Satzung maßgeblich). Ab 35 auch in kürzeren Abständen als gesetzlich.

„Die AOK übernimmt die Kosten in Höhe des Rechnungsbetrages, maximal bis zu 35,00 € je Untersuchung nach Vorlage der Rechnung von Vertragsärztinnen, Vertragsärzten oder zugelassenen Einrichtungen.“

Satzung der AOK Bremen/Bremerhaven (55. Änderung), § 10g
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.04.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 03.12.2001 i. d. F. der 55. Änderung vom 16.03.2026 (Stand 01.04.2026)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.