GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

← zurück zum Vergleich

Hautkrebs-Screening unter 35

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

besser

17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
60
Voraussetzungen
  • mind. ein Risikofaktor
  • Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
  • Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
Wartezeit
keine
Alter
17–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
amount eur
60
interval years
2
alternative
ohne Risikofaktoren: AktivBonus-Zuschuss für Hautkrebsfrüherkennung unter 35 möglich; digitaler Haut-Check per TeleClinic

Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Voraussetzungen sind, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Bayern

gleichwertig

18–34 J.: bis 50 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • mind. ein Risikomerkmal (z. B. heller Hauttyp 1–3, mehr als 30 Leberflecken, familiäre Disposition)
  • Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit Kassenzulassung
  • Rechnung und Nachweisformular einreichen
Wartezeit
keine
Alter
18–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
max eur
50
interval years
2
risk factors required
True

Nur für Versicherte mit erhöhtem Hautkrebsrisiko; 100 % bis max. 50 € jedes zweite Kalenderjahr, danach ab 35 gesetzliches Screening. Die Website spricht von Untersuchung 'in einer hausärztlichen Praxis'; laut Satzung muss ein Hautarzt (Vertragsarzt) untersuchen (Satzung gilt).

„Erstattet werden 100 % der tatsächlich entstandenen Kosten, höchstens jedoch 50 Euro jedes zweite Kalenderjahr.“

Satzung der AOK Bayern, § 10c Hautscreening
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 71. Nachtrags (genehmigt 26.02.2026), Stand 27.02.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.