GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Haushaltshilfe: erweitert

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
  • Kind im Haushalt unter 14 Jahren
  • ärztliches Attest
  • keine andere Person im Haushalt
  • gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
Wartezeit
keine
Alter
0–13 Jahre
Budget
eigene Leistung
child age limit
14
hours per day max
2
statutory
gesetzlich Kind unter 12 J.

Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.

„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

Pronova BKK

besser

Kind bis unter 14 Jahre (statt 12)

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Krankenhaus, Reha oder häusliche Krankenpflege (§ 38 Abs. 1 Satz 1 SGB V)
  • keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen
  • Antrag vor Beginn mit ärztlicher Bescheinigung
  • Zuzahlung 5–10 € pro Tag
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
kind alter unter
14
gesetzlich kind alter unter
12
dauer
keine Verlängerung per Satzung (gesetzlich 4 bzw. 26 Wochen)
selbst beschaffte kraft eur stunde
12.25
verdienstausfall angehoerige eur tag
98
weitere satzungsleistung
häusliche Krankenpflege mit Grundpflege/hauswirtschaftlicher Versorgung bis 8 Wochen (§ 14 Abs. I)

Die Satzung erweitert die Haushaltshilfe auf Haushalte mit einem Kind unter 14 Jahren (gesetzlich unter 12), wenn die übrigen Voraussetzungen von § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB V erfüllt sind; eine längere Dauer sieht sie nicht vor. Selbst beschaffte Betreuungspersonen erstattet die Kasse laut Website mit bis zu 12,25 € pro Stunde, Verdienstausfall von Angehörigen bis 98 € pro Tag.

„Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB V wird auch dann gewährt, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“

Satzung der Pronova BKK (Stand 01.01.2026), § 14 Abs. II Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2017 in der Fassung des 35. bis 38. Satzungsnachtrages (Stand 01.01.2026)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.