GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Haushaltshilfe: erweitert

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
  • Kind im Haushalt unter 14 Jahren
  • ärztliches Attest
  • keine andere Person im Haushalt
  • gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
Wartezeit
keine
Alter
0–13 Jahre
Budget
eigene Leistung
child age limit
14
hours per day max
2
statutory
gesetzlich Kind unter 12 J.

Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.

„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

KNAPPSCHAFT

besser

Kind unter 15 (statt 12), bis 26 Wo.

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 SGB V
  • im Haushalt lebt ein Kind unter 15 Jahren
  • keine andere Person im Haushalt kann den Haushalt weiterführen
  • Antrag vor Beginn
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
child age limit
15
gesetzlich child age limit
12
max weeks bei schwerer krankheit
26

Satzung erweitert die Haushaltshilfe auf Haushalte mit Kindern unter 15 Jahren (gesetzlich unter 12). Bei schwerer Krankheit zu Hause gilt dann bis zu 26 Wochen; die Website nennt für diesen Fall abweichend höchstens vier Wochen (Satzung maßgeblich). Gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag) bleibt.

„Versicherte erhalten Haushaltshilfe, sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach § 38 Absatz 1 Sätze 1 oder 3 SGB V vorliegen und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“

Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Stand 21.08.2026), § 58 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 21.08.2026 (130. Satzungsnachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.