GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Gesundheitskurse (§ 20 SGB V)

Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

2 Kurse à max. 75 € = 150 €/Jahr

Erstattung / Höhe
150 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Kurs in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht
  • von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert
  • Teilnahmebescheinigung/Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
Kurse pro Jahr
2
Erstattung in %
80
€ je Kurs
75

Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr mit je höchstens 75 €; Erwachsene tragen 20 % Eigenanteil (Website: 'Wir übernehmen 80 Prozent'). Für Minderjährige kein Eigenanteil. Eine Mindestteilnahmequote nennt die DAK auf den gelesenen Seiten nicht ausdrücklich. Zusätzlich je Kurs 10 Bonuspunkte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich an zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr mit einem Zuschuss. Die Zuschüsse werden auf die jeweiligen Kosten der Maßnahme abzüglich eines Eigenanteils geleistet und betragen höchstens 75 Euro pro Maßnahme.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 18 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Sachsen-Anhalt

besser

2 Kurse/Jahr, 90 %, max. 160 €

Erstattung / Höhe
160 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ZPP-zertifiziert
  • Teilnahmebestätigung
  • fester Anfangs- und Endtermin
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
Kurse pro Jahr
2
Erstattung in %
90
€ je Kurs
80

Zuschuss 90 % der Kurskosten, max. 80 € je Einzelkurs, für zwei Kurse oder einen Kombinationskurs (max. 160 €) pro Jahr; auch Online-Kurse und Kurse auf Gesundheitsreisen (AKON). Bei Abbruch Abrechnung je besuchter Einheit; Dauerangebote werden nicht bezuschusst.

„Wir bezuschussen jährlich zwei Gesundheitskurse oder einen Kombinationskurs. Dabei übernehmen wir 90 Prozent der Kurskosten, aber maximal 80 Euro pro Einzelkurs. Für einen Kombinationskurs übernehmen wir maximal 160 Euro.“

Website Präventionskurse
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.04.2009 i. d. F. der 52. Änderung (VR-Beschluss 16.12.2025); letzte Änderung (Anhang 1) in Kraft 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.