GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Gesundheitsbudget / Extra-Konto

Bonus- und Vorteilsprogramme · Bietet die Kasse ein Bonusprogramm mit Geldprämie?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Die DAK hat kein frei einsetzbares Gesundheitsbudget: Osteopathie, PZR, Reiseimpfungen usw. sind einzelne Satzungsleistungen mit eigenen Beträgen (§§ 17, 19, 19a). Funktional ähnlich ist nur der Zuschuss aus dem AktivBonus (Anlage zu § 25): gesammelte Punkte werden mit Faktor 1,2 (Fitnesstracker 2,0) auf selbst bezahlte Gesundheitsleistungen angerechnet, max. 500 €/Jahr - setzt aber vorher verdiente Punkte voraus.

„der Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich hierbei in der Kategorie A um den Faktor 1,2, in der Kategorie B um den Faktor 2,0. [...] Der Zuschuss ist in der Höhe auf 500,-- Euro pro Jahr begrenzt.“

Anlage zu § 25 der Satzung (Gesundheitsleistungen); Satzung §§ 17-19h (Einzelleistungen)
abgerufen 20.10.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Sachsen-Anhalt

besser

GESUNDES KONTO: 600 € pro Jahr

Erstattung / Höhe
600 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Vorkasse, Rechnung bis 28.02. des Folgejahres einreichen
  • nicht übertragbar (auch nicht auf Familienangehörige oder Folgejahr)
  • im selben Jahr keine Teilnahme am AOK-Gesundheitsbonus
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Alle Erstattungen der aufgelisteten Satzungsleistungen teilen sich einen Deckel von 600 € je Versicherten und Kalenderjahr; jede Leistung hat zusätzlich ihren eigenen Höchstbetrag. Gilt auch für Familienversicherte. Wer das Konto nutzt, kann im selben Jahr nicht am AOK-Gesundheitsbonus (bis 200 €) teilnehmen.

„Nehmen Versicherte Kostenerstattungen nach §§ 11 a, 11 b, 11 c, 11 d, 11 e, 11 f, 11 g, 11 h, 11 i, 11 k, 11 l, 17 sowie nach § 8a in Verbindung mit Nr. I des Anhang 3 der Satzung in Anspruch, ist der Gesamtbetrag der Kostenerstattung auf maximal 600,00 Euro je Versicherten und Kalenderjahr begrenzt (GESUNDESKONTO).“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.04.2009 i. d. F. der 52. Änderung (VR-Beschluss 16.12.2025); letzte Änderung (Anhang 1) in Kraft 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.