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Gesundheitsbudget / Extra-Konto
Bonus- und Vorteilsprogramme · Bietet die Kasse ein Bonusprogramm mit Geldprämie?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Die DAK hat kein frei einsetzbares Gesundheitsbudget: Osteopathie, PZR, Reiseimpfungen usw. sind einzelne Satzungsleistungen mit eigenen Beträgen (§§ 17, 19, 19a). Funktional ähnlich ist nur der Zuschuss aus dem AktivBonus (Anlage zu § 25): gesammelte Punkte werden mit Faktor 1,2 (Fitnesstracker 2,0) auf selbst bezahlte Gesundheitsleistungen angerechnet, max. 500 €/Jahr - setzt aber vorher verdiente Punkte voraus.
„der Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich hierbei in der Kategorie A um den Faktor 1,2, in der Kategorie B um den Faktor 2,0. [...] Der Zuschuss ist in der Höhe auf 500,-- Euro pro Jahr begrenzt.“
Anlage zu § 25 der Satzung (Gesundheitsleistungen); Satzung §§ 17-19h (Einzelleistungen)
abgerufen 20.10.2026 ·
abgeleitet
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Sachsen-Anhalt
+besser
GESUNDES KONTO: 600 € pro Jahr
- Erstattung / Höhe
- 600 €/Jahr
- Voraussetzungen
- Vorkasse, Rechnung bis 28.02. des Folgejahres einreichen
- nicht übertragbar (auch nicht auf Familienangehörige oder Folgejahr)
- im selben Jahr keine Teilnahme am AOK-Gesundheitsbonus
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Alle Erstattungen der aufgelisteten Satzungsleistungen teilen sich einen Deckel von 600 € je Versicherten und Kalenderjahr; jede Leistung hat zusätzlich ihren eigenen Höchstbetrag. Gilt auch für Familienversicherte. Wer das Konto nutzt, kann im selben Jahr nicht am AOK-Gesundheitsbonus (bis 200 €) teilnehmen.
„Nehmen Versicherte Kostenerstattungen nach §§ 11 a, 11 b, 11 c, 11 d, 11 e, 11 f, 11 g, 11 h, 11 i, 11 k, 11 l, 17 sowie nach § 8a in Verbindung mit Nr. I des Anhang 3 der Satzung in Anspruch, ist der Gesamtbetrag der Kostenerstattung auf maximal 600,00 Euro je Versicherten und Kalenderjahr begrenzt (GESUNDESKONTO).“
Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.04.2009 i. d. F. der 52. Änderung (VR-Beschluss 16.12.2025); letzte Änderung (Anhang 1) in Kraft 01.07.2026
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