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Gesundheitsbudget / Extra-Konto
Bonus- und Vorteilsprogramme · Bietet die Kasse ein Bonusprogramm mit Geldprämie?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- alternative
- AktivBonus-Punkte als zweckgebundener Zuschuss (x1,2 bzw. x2,0) für Gesundheitsleistungen, max. 500 €/Jahr
Die DAK hat kein frei einsetzbares Gesundheitsbudget: Osteopathie, PZR, Reiseimpfungen usw. sind einzelne Satzungsleistungen mit eigenen Beträgen (§§ 17, 19, 19a). Funktional ähnlich ist nur der Zuschuss aus dem AktivBonus (Anlage zu § 25): gesammelte Punkte werden mit Faktor 1,2 (Fitnesstracker 2,0) auf selbst bezahlte Gesundheitsleistungen angerechnet, max. 500 €/Jahr - setzt aber vorher verdiente Punkte voraus.
„der Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich hierbei in der Kategorie A um den Faktor 1,2, in der Kategorie B um den Faktor 2,0. [...] Der Zuschuss ist in der Höhe auf 500,-- Euro pro Jahr begrenzt.“
Anlage zu § 25 der Satzung (Gesundheitsleistungen); Satzung §§ 17-19h (Einzelleistungen)
abgerufen 20.10.2026 ·
abgeleitet
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Niedersachsen
+besser
500 €/Jahr, 80 % je Rechnung
- Erstattung / Höhe
- 500 €/Jahr
- Voraussetzungen
- Personifizierte Rechnung
- Leistung durch qualifizierte/zugelassene Leistungserbringer
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
- percent
- 80
- web source
- https://www.aok.de/pk/niedersachsen/mehrleistungen/
Mehrleistungsbudget: 80 % der Rechnung werden erstattet, insgesamt höchstens 500 € je Kalenderjahr und Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen (auch für mitversicherte Familienangehörige je Person). Einzelleistungen mit eigenen Grenzen (z. B. Osteopathie max. 4 × 75 €, PZR max. 2×/Jahr) teilen sich diesen Betrag. Nicht übertragbar.
„Der Erstattungsbetrag für die Leistungen der §§ 7b Abs. 1 und 10b bis d und 10g bis h und 10j und 10m ist auf insgesamt 500 Euro je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt.“
Satzung der AOK Niedersachsen (142. Änderung vom 10.03.2026), § 10a Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2021 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der 142. Änderung vom 10.03.2026
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