GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Facharzt-Terminservice

Terminservice · Hilft die Kasse bei Facharztterminen?

DAK-Gesundheit

besser

Arzttermin-Hotline 24/7, Antwort ≤2 AT

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • DAK-Versichertennummer
  • teilweise Überweisung erforderlich
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Eigene Facharzt-Terminvermittlung zusätzlich zur 116117, täglich rund um die Uhr erreichbar. Zugesagt wird nur die Rückmeldung innerhalb von zwei Arbeitstagen, keine maximale Wartezeit bis zum Termin; die DAK ist auf die Mitwirkung der Praxen angewiesen. Dringende Fälle verweist die DAK an Hausarzt/116117 mit Vermittlungscode.

„Ob in der Dermatologie, Radiologie oder Orthopädie – wir versuchen, für Sie einen Termin zu vermitteln. Spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen (Montag bis Freitag) melden wir uns bei Ihnen zum Ergebnis Ihrer Anfrage.“

DAK Arzttermin-Hotline (Stand 01.10.2026)
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Sachsen-Anhalt

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Auf der Website wurde kein eigener Facharzt-Terminservice der AOK Sachsen-Anhalt gefunden; die Vorsorge-Übersicht verweist für Facharzttermine auf die bundesweite Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (116117). Abgeleitet aus dem Fehlen eines Angebots.

„Unkompliziert einen Termin beim Arzt oder Facharzt über die bundesweite kassenärztliche Terminservicestelle bekommen - kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar.“

Website Alle Vorsorgeleistungen auf einen Blick (Abschnitt Terminservicestelle)
abgerufen 20.10.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.04.2009 i. d. F. der 52. Änderung (VR-Beschluss 16.12.2025); letzte Änderung (Anhang 1) in Kraft 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.