GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Bonusprogramm Erwachsene

Bonus- und Vorteilsprogramme · Bietet die Kasse ein Bonusprogramm mit Geldprämie?

DAK-Gesundheit

nicht direkt vergleichbar

ohne Obergrenze, Bsp. bis 155 €/Jahr

Erstattung / Höhe
155 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Teilnahmeerklärung in Textform (DAK App / Meine DAK)
  • Teilnahme ab 1.1. des Erklärungsjahres, nicht vor Versicherungsbeginn
  • Nachweis durch Arzt/Anbieter, Einreichung bis 24 Monate nach Maßnahme
  • jede Maßnahme nur einmal bonifiziert
  • Punkte verfallen bei Kassenwechsel oder wenn 2 Jahre in Folge keine Nachweise
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
programm
DAK AktivBonus
cash or points
Punkte (1 Punkt = 1 € Geldprämie)
min measures
2
min measures note
Für Maßnahmen nach § 65a Abs. 1a SGB V (Sport/Prävention) sind laut Anlage zu § 25 mind. 2 Maßnahmen nachzuweisen
erfolgsbonus
je nachgewiesenem Gesundheitswert (Blutdruck, BMI, Nichtraucher, Cholesterin, Blutzucker) 35 Punkte, max. 4 Erfolge = 140 Punkte, einmal innerhalb von 3 Jahren, ab 16 Jahren
example calc
Frau 50-64 J. im Jahr mit allen fälligen Intervall-Untersuchungen: Vorsorge 5x10 = 50 + 1 Impfung 5 + Zahnvorsorge 2x5 = 10 + Sport/Prävention 20+30+20+20 = 90 => 155 €; im Jahr mit Erfolgsbonus bis 295 €
alternative payout
Zuschuss zu Gesundheitsleistungen: Punktwert x1,2 (Kategorie A, z. B. Osteopathie, PZR, Sehhilfen, Sportverein, Sportausrüstung) bzw. x2,0 (Kategorie B: Fitnesstracker/Messgeräte ab 10 J.); Zuschuss max. 500 €/Jahr
focus money
Bestes Bonusprogramm für Erwachsene (FOCUS-MONEY 45/2025)

Geldprämie ohne Mindest- oder Höchstgrenze (1 Punkt = 1 €); der Jahresbetrag ergibt sich aus den Maßnahmenlimits des Katalogs und ist alters-/geschlechtsabhängig. value = abgeleitete Beispielrechnung (Frau 50-64, ohne Erfolgsbonus); Sport/Prävention + Zahnvorsorge bringen jedem Erwachsenen max. 100 €/Jahr, jede weitere Impfung +5 €. Der Erfolgsbonus (bis 140 Punkte alle 3 Jahre) steht nur in der Satzungsanlage, nicht im Web-Bonuspunktekatalog. Bonuszahlungen für Kassenleistungen werden dem Finanzamt gemeldet.

„Für die Erfüllung des Bonusanspruchs sind mindestens zwei Maßnahmen aus dem Maßnahmen-Katalog nachzuweisen. [...] erhält er je nachgewiesenem Erfolg weitere 35 Bonuspunkte, wobei maximal 4 Erfolge bonifiziert werden.“

Anlage zu § 25 der Satzung der DAK-Gesundheit (Bonusprogramm, Stand 07.26) i. V. m. § 25 Satzung
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 25.07.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Rheinland/Hamburg

nicht direkt vergleichbar

30 €/10 € je Maßnahme, ohne Jahreslimit

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Teilnahme ab 15 Jahren mit eigenem Konto (Fit+ digital über „Meine AOK“-App)
  • Nachweise bis 31.12. des Folgejahres
  • nur ein Programm gleichzeitig
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
cash or points
Punkte (100 Punkte = 1 €)
min measures
1
website claim
200 EUR und mehr
alternative payout
AOK-Vital+: 1.000 Punkte je Maßnahme = 20 € Zuschuss zu Gesundheitsleistungen

Zwei Programme, jährlich wählbar: AOK-Fit+ (Geldprämie): 30 € je Maßnahme nach § 65a Abs. 1 (Check-up, Krebsfrüherkennung, Hautkrebs ab 35, Schutzimpfungen – mehrere pro Jahr möglich) und 10 € je Maßnahme nach § 65a Abs. 1a (Sportverein, Fitnessstudio, Kurse, PZR, Zahnvorsorge je Halbjahr, Gesundheitswerte u. a.). AOK-Vital+: 20 € zweckgebundener Zuschuss je Maßnahme für Gesundheitsleistungen (Osteopathie, Brille, PZR, Zahnzusatzversicherung u. v. m.). Kein Jahreshöchstbetrag in der Satzung, daher value leer; Website wirbt mit „200 EUR und mehr“. Auszahlung ab 1.000 Punkten jederzeit per App.

„Beim AOK-Fit+ wird jede Gesundheitsmaßnahme nach § 65a Abs. 1 SGB V mit 3.000 Bonuspunkten und jede Gesundheitsmaßnahme nach § 65a Abs. 1a SGB V mit 1.000 Bonuspunkten bonifiziert.“

Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 38 und Anhang 3 Nr. 1.1/1.2
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2025 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 18. Nachtrages vom 07.07.2026, Inkrafttreten 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.