GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Bonusprogramm Erwachsene

Bonus- und Vorteilsprogramme · Bietet die Kasse ein Bonusprogramm mit Geldprämie?

DAK-Gesundheit

nicht direkt vergleichbar

ohne Obergrenze, Bsp. bis 155 €/Jahr

Erstattung / Höhe
155 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Teilnahmeerklärung in Textform (DAK App / Meine DAK)
  • Teilnahme ab 1.1. des Erklärungsjahres, nicht vor Versicherungsbeginn
  • Nachweis durch Arzt/Anbieter, Einreichung bis 24 Monate nach Maßnahme
  • jede Maßnahme nur einmal bonifiziert
  • Punkte verfallen bei Kassenwechsel oder wenn 2 Jahre in Folge keine Nachweise
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
programm
DAK AktivBonus
cash or points
Punkte (1 Punkt = 1 € Geldprämie)
min measures
2
min measures note
Für Maßnahmen nach § 65a Abs. 1a SGB V (Sport/Prävention) sind laut Anlage zu § 25 mind. 2 Maßnahmen nachzuweisen
erfolgsbonus
je nachgewiesenem Gesundheitswert (Blutdruck, BMI, Nichtraucher, Cholesterin, Blutzucker) 35 Punkte, max. 4 Erfolge = 140 Punkte, einmal innerhalb von 3 Jahren, ab 16 Jahren
example calc
Frau 50-64 J. im Jahr mit allen fälligen Intervall-Untersuchungen: Vorsorge 5x10 = 50 + 1 Impfung 5 + Zahnvorsorge 2x5 = 10 + Sport/Prävention 20+30+20+20 = 90 => 155 €; im Jahr mit Erfolgsbonus bis 295 €
alternative payout
Zuschuss zu Gesundheitsleistungen: Punktwert x1,2 (Kategorie A, z. B. Osteopathie, PZR, Sehhilfen, Sportverein, Sportausrüstung) bzw. x2,0 (Kategorie B: Fitnesstracker/Messgeräte ab 10 J.); Zuschuss max. 500 €/Jahr
focus money
Bestes Bonusprogramm für Erwachsene (FOCUS-MONEY 45/2025)

Geldprämie ohne Mindest- oder Höchstgrenze (1 Punkt = 1 €); der Jahresbetrag ergibt sich aus den Maßnahmenlimits des Katalogs und ist alters-/geschlechtsabhängig. value = abgeleitete Beispielrechnung (Frau 50-64, ohne Erfolgsbonus); Sport/Prävention + Zahnvorsorge bringen jedem Erwachsenen max. 100 €/Jahr, jede weitere Impfung +5 €. Der Erfolgsbonus (bis 140 Punkte alle 3 Jahre) steht nur in der Satzungsanlage, nicht im Web-Bonuspunktekatalog. Bonuszahlungen für Kassenleistungen werden dem Finanzamt gemeldet.

„Für die Erfüllung des Bonusanspruchs sind mindestens zwei Maßnahmen aus dem Maßnahmen-Katalog nachzuweisen. [...] erhält er je nachgewiesenem Erfolg weitere 35 Bonuspunkte, wobei maximal 4 Erfolge bonifiziert werden.“

Anlage zu § 25 der Satzung der DAK-Gesundheit (Bonusprogramm, Stand 07.26) i. V. m. § 25 Satzung
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 25.07.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Niedersachsen

nicht direkt vergleichbar

10 € je Maßnahme, rechn. max. 190 €

Erstattung / Höhe
190 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Teilnahmeerklärung (analog oder digital)
  • Nachweis per Bonusheft oder Foto-Upload
  • Einreichung bis 30.06. des Folgejahres (digital)
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per measure eur
10
cash or points
Punkte (1 Punkt = 1 €), Geldprämie
min measures
1
typical max eur without pregnancy dmp kfo
140
max vaccinations per year
5
max courses per year
2

„AOK Aktiv-Bonus“: jede Aktivität 10 Punkte = 10 €; die Satzung nennt keinen Jahreshöchstbetrag. Der Wert 190 € ist die rechnerische Summe aller für Erwachsene bonifizierbaren Aktivitäten mit ihren Jahresgrenzen (u. a. max. 5 Impfkomplexe, max. 2 Kurse; inkl. Schwangerschaft, DMP und KfO-Abschluss); ohne diese drei Sonderfälle realistisch max. 140 €. Analog (Bonusheft) oder digital (App ab 15 J.), nicht beides; Barauszahlung 1 Punkt = 1 €.

„Die Höhe der Prämie beträgt pro Punkt einen Euro (1 EUR).“

Anhang zu § 13 der Satzung: AOK Aktiv-Bonus (digitale Teilnahme), Fassung 01.10.2025, Nr. 3.1
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.10.2025 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der 142. Änderung vom 10.03.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.