SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
BKK · bundesweit · Zusatzbeitrag 3,80 % ab 01.01.2026 · Satzung Satzung vom 1.1.2026, Stand 22.07.2026 einschließlich 2. Nachtrag (1. Nachtrag genehmigt 07.04.2026; 2. Nachtrag genehmigt 06.08.2026, in Kraft ab 01.01.2027) · Datenstand 20.10.2026
Satzung: Die auf sbk.org verlinkte Datei heißt „Stand_19.3.2026_mit_2._SN“, das Deckblatt nennt „Stand: 22.07.2026 einschließlich 2. Nachtrag“. Diese konsolidierte Fassung enthält bereits den 2. Nachtrag, der erst am 01.01.2027 in Kraft tritt (neuer Selbstbehalttarif § 15b, neuer Prämientarif § 15e, Umbenennung „Fit und Aktiv“ in „Sportevent“). Für die 2026 gültigen Werte von § 15b wurde deshalb die Ursprungsfassung vom 1.1.2026 (Stand 10.12.2025) als öffentliche Kopie von krankenkasseninfo.de genutzt; ein Textvergleich mit der SBK-Fassung zeigt außer den Nachträgen keine Unterschiede. Der 1. Nachtrag gilt seit 2026: Hautkrebsvorsorge unter 35 ab 01.05.2026 50 € alle 2 Jahre (vorher 25 € jährlich), 80-%-Teilnahmeregel bei Kursen. Die SBK hat zum 01.01.2026 die BKK Voralb aufgenommen; die Satzung wurde von beiden Verwaltungsräten beschlossen. Widersprüche Website/Satzung (Satzung gilt): Hautkrebs u35 und Schwangerschaftstests laut Satzung nur bei Risikofaktoren (auf der Website nicht erwähnt); Sportmedizin auf der Website mit Zwischenstufe 117 € (Satzung: 65/140 €); Bonus Kinder auf der Website U6–U11, J1, J2 (Satzung U7–J2); Seite „Impfungen“ spricht bei Reiseimpfungen von „anteiliger“ Übernahme (Satzung und Reiseimpfungsseite: volle Kosten); Bonusprogramm „bis zu 250 € oder mehr“ ohne Höchstbetrag in der Satzung. PZR (DentNet), Homöopathie, U10/U11/J2 (STARKE KIDS), DentNet-Zahnersatz, Terminvermittlung und Heimtests sind Vertragsangebote, die nicht in der Satzung stehen und ohne Satzungsänderung geändert werden können. Nicht sicher: Zahl der Geschäftsstellen (79 laut SBK-Karriereseite, undatiert; FOCUS MONEY 7/2026 deutet auf rund 98; die Geschäftsstellen-Suche ist ein Formular und wurde nicht genutzt). Nicht gefunden: eigene ärztliche Videosprechstunde, zugesagte Wartezeit beim Terminservice, Bonus-Höchstbetrag für Kinder. Die FOCUS-MONEY-7/2026-Daten stammen aus einem öffentlichen Nachdruck auf energie-bkk.de. Versichertenzahl 1.090.972 laut SBK-Quartalsbericht Q2/2026.
Zusatzbeitrag
3,8 % an der Quelle geprüft
Kassenindividueller Zusatzbeitrag 3,8 % (Gesamtbeitragssatz 18,4 %), festgelegt in § 13 der Satzung; 2026 gab es keine unterjährige Änderung (Satzung Stand 10.12.2025 und Stand 22.07.2026 identisch). Laut Presseberichten gilt der Satz bereits seit 01.08.2025 (vorher 2,9 %); dieses Datum steht nicht in der Satzung.
„Die Siemens-Betriebskrankenkasse erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag gemäß § 242 Absatz 1 SGB V. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt 3,8 % monatlich der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 13 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz · abgerufen 20.10.2026
Bonus- und Vorteilsprogramme
bis 250 €/Jahr (laut Website) an der Quelle geprüft
Jede Maßnahme wird einzeln mit 5–20 € belohnt (Sport- und Kursaktivitäten teils max. 2× jährlich); eine Mindestanzahl an Maßnahmen gibt es nicht. Die Website nennt „bis zu 250 € im Jahr oder mehr“ – die Satzung (§ 16a, Anlagen 6/6a) legt keinen Jahreshöchstbetrag fest. Statt Auszahlung kann das Guthaben zweckgebunden angespart und für Leistungen nach Anlage 6b eingesetzt werden; Auszahlungen über 150 € im Jahr meldet die SBK dem Finanzamt.
Bedingungen: Teilnahmeerklärung (Meine SBK-App oder Stempelbogen) · ab Vollendung des 18. Lebensjahres · Nachweis bis spätestens 31.03. des Folgejahres · Maßnahme im Bonusjahr und während der SBK-Versicherung
„Belohnen Sie sich jetzt für Ihren gesunden Lebensstil mit bis zu 250 € im Jahr oder mehr.“
SBK Bonusprogramm (sbk.org); Satzung § 16a mit Anlagen 6 und 6a · abgerufen 20.10.2026
5–20 € je Aktivität (1–17 J.) an der Quelle geprüft
Kinder sammeln dieselben Sport- und Kursaktivitäten wie Erwachsene (je 20 €) plus 10 € für eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr und 2× 10 € für Zahnvorsorge; einen Jahreshöchstbetrag für Kinder nennen weder Satzung noch Website (value daher leer). Die Website nennt U6–U11, J1, J2, die Satzung (Anlage 6a) U7 bis J2 – maßgeblich ist die Satzung. Für Babys im 1. Lebensjahr gibt es ein eigenes Programm mit bis zu 150 €.
Bedingungen: Kinder ab Vollendung des 1. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres · Eltern verwalten bis 14 Jahre über ihren Meine SBK-Account, ab 15 Jahren eigener Account · Nachweis bis 31.03. des Folgejahres
„Untersuchungen in der Kinder- und Jugendarztpraxis: U6 - U11, J1 und J2 … Einreichung 1x jährlich = 10 € Bonus … Vorsorge in der Zahnarztpraxis für den Erhalt gesunder Zähne … Einreichung 2x jährlich möglich = 10 € Bonus je Nachweis“
SBK Bonusprogramm (sbk.org); Satzung Anlage 6a zu § 16a · abgerufen 20.10.2026
Keine Nennung abgeleitet
Die Satzung regelt alle Zusatzleistungen einzeln (§§ 16–22i) mit jeweils eigenen Höchstbeträgen; ein frei einsetzbares Jahresbudget, aus dem sich mehrere Leistungen einen Betrag teilen, gibt es nicht (daher inferred). Am nächsten kommt der „zweckgebundene Bonus“: Bonusguthaben kann angespart und für Leistungen der Anlage 6b eingesetzt werden – das ist aber kein zusätzliches Budget.
„Der Teilnehmer hat die Wahlmöglichkeit zwischen a) einem Gesundheitsbonus, der als Geldbonus ausgezahlt oder b) einem Gesundheitsbonus, der als Zuschuss (zweckgebundener Bonus) zu Maßnahmen nach Anlage 6b „Übersicht Zuschussleistungen“ ausgezahlt wird.“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), Anlage 6 Abs. VI zu § 16a · abgerufen 20.10.2026
Wahltarife
bis 350 € Prämie (2026) an der Quelle geprüft
Für 2026 gilt § 15b in der Fassung vom 1.1.2026: Prämie 50/200/350 € je nach Einkommen, Selbstbehalt 60/250/450 €, Prämie höchstens 20 % der gezahlten Beiträge; ärztliche Behandlungen werden nur bei Kassenrezept angerechnet (Pauschale 40 €). Mindestbindung 3 Jahre, auch an die Kasse. Ab 01.01.2027 gilt laut 2. Nachtrag ein neuer Tarif (bis 500 € Prämie, bis 650 € Selbstbehalt) – die konsolidierte Satzung und die Tarifseite auf sbk.org zeigen bereits diese Werte; laufende Teilnahmen enden am 31.12.2026.
Bedingungen: volljährige Mitglieder, deren Beiträge nicht vollständig von Dritten getragen werden · Mindestbindung 3 Jahre an Tarif und SBK · Prämie anteilig bei unterjährigem Beginn · Vorsorge-/Präventionsleistungen werden nicht angerechnet
„In Abhängigkeit des Einkommens betragen die jährliche Prämie und der jährliche Selbstbehalt: … ab 7.200 € 1 50 € 60 € … 30.001€ 3 350 € 450 € … Die individuelle Prämie des Mitglieds beträgt darüber hinaus höchstens 20 % der vom Mitglied in einem Kalenderjahr an die Siemens-Betriebskrankenkasse gezahlten Beiträge“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 10.12.2025), § 15b Abs. II – öffentliche Kopie auf krankenkasseninfo.de; bestätigt durch sbk.org/versicherung-tarife/wahltarife („bis zu 350 €“) · abgerufen 20.10.2026
Aufstockung ab 43. Tag an der Quelle geprüft
Für hauptberuflich Selbstständige ist der Tarif nur eine Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (10–50 € je Kalendertag gegen 10–50 € Monatsprämie) und zahlt nur, solange auch gesetzliches Krankengeld fließt. Einen Tarif ab dem 15. Tag gibt es nur für KSVG-versicherte Künstler/Publizisten (bis zum 42. Tag). Wartezeit 3 Monate, Mindestbindung 3 Jahre (verlängert sich automatisch).
Bedingungen: hauptberuflich Selbstständige mit Wahlerklärung für gesetzliches Krankengeld · laut Website Anspruch auf gesetzliches Höchstkrankengeld · Wahltarif- plus Höchstkrankengeld max. 70 % des Arbeitseinkommens · Wartezeit 3 Monate · Mindestbindung 3 Jahre
„Nach Ablauf der Wartezeit besteht Anspruch auf Wahltarifkrankengeld: … 1. bei Mitgliedern nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 SGB V ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Karenzzeit), 2. bei Mitgliedern, die nach dem KSVG versichert sind, ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Karenzzeit), längstens bis zum 42. Tag“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 19 i. V. m. Anlage 7 Nr. 3, 9, 16 · abgerufen 20.10.2026
Alternative Heilmethoden
30 €/Sitzung, max. 180 €/Jahr an der Quelle geprüft
Erstattet werden höchstens 30 € je Behandlung für max. 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versichertem (max. 180 €), auch für Kinder. Laut Satzung nur auf ärztliche Veranlassung und bei qualifizierten Osteopathen; die Website nennt die ärztliche Bescheinigung nur „falls vorhanden“ und verweist auf die Osteopathen-Suche. Gebühren für das Privatrezept werden nicht erstattet.
Bedingungen: auf ärztliche Veranlassung (Satzung) · Osteopath mit abgeschlossener Ausbildung (parietal, viszeral, cranial) und Mitglied bzw. beitrittsberechtigt in einem Berufsverband · Rechnung und ggf. ärztliche Bescheinigung einreichen
„Die Siemens-Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten für max. 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Der maximale Erstattungsbetrag pro Behandlung beträgt 30 Euro.“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 22a Osteopathie · abgerufen 20.10.2026
Ärztl. Homöopathie voll (Vertrag) an der Quelle geprüft
Die SBK trägt die vollen Kosten der ärztlichen homöopathischen Behandlung, aber nur bei Ärztinnen/Ärzten, die am Homöopathie-Vertrag teilnehmen; homöopathische Arzneimittel zahlen Versicherte selbst, Heilpraktiker sind ausgeschlossen. Grundlage ist ein Vertrag, kein eigener Satzungsparagraf.
Bedingungen: nur bei teilnehmenden Vertragsärzten · Teilnahmeerklärung in der Praxis · Abrechnung über die Gesundheitskarte
„Wir tragen die vollen Kosten für die Anamnese, Beratung und Behandlung bei allen kooperierenden Vertragsärztinnen und -ärzten.“
SBK Homöopathie (sbk.org) · abgerufen 20.10.2026
Heil- und Hilfsmittel
Helmtherapie bis 2.000 €, Sprach-App an der Quelle geprüft
Über den gesetzlichen Standard hinaus enthält die Satzung zwei Extras für Kinder: Helmtherapie bei Säuglingen (max. 2.000 €, vorab zu genehmigen) und eine logopädisch begleitete Artikulations-App (einmalig 199 €). Einen Zuschuss zu Brillen gibt es nicht; Brillengläser lassen sich nur aus eigenem Bonusguthaben bezuschussen. Gesetzliche Zuzahlungen gelten unverändert.
Bedingungen: Indikation/Verordnung durch Fachklinik oder Orthopäden (Helmtherapie) · Antrag mit Kostenvoranschlag und Behandlungsplan vorab (Helmtherapie) · ärztliche Heilmittelverordnung und zugelassener Logopäde (App)
„Für Versicherte ab dem 4. und bis zum vollendeten 15. Lebensmonat werden … die Kosten für die Versorgung mittels Kopforthesen (Molding helmets / Cranio-Helmtherapie) … übernommen … Maximal übernimmt die Siemens-Betriebskrankenkasse die Kosten in Höhe von 2.000 Euro.“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 22i (Helmtherapie) und § 22h (Digitale Versorgungsprodukte) · abgerufen 20.10.2026
Terminservice
Terminvermittlung (4sigma) + App an der Quelle geprüft
Der Partner 4sigma fragt nach Wunschkriterien bei bis zu neun Praxen an und bucht den nächstmöglichen passenden Termin, auch für Physio-, Ergotherapie und Logopädie; eine Wartezeitgarantie nennt die SBK nicht. Die Online-Buchung in Meine SBK nutzt die 116117-Plattform: mit Vermittlungscode werden Facharzttermine innerhalb der nächsten vier Wochen angezeigt.
Bedingungen: Versichertennummer bereithalten · Facharzttermine über Online-Buchung nur mit Vermittlungscode (ärztlich festgestellte Dringlichkeit) · Psychotherapieplätze über die Kundenberatung
„Kostenlose Vermittlung von Facharzt- und Therapieterminen … Anfrage bei bis zu neun Praxen – nach Ihren Wunschkriterien“
SBK Terminservice – Terminvermittlung (sbk.org) · abgerufen 20.10.2026
Ärztliche Hotline 24/7 + Online-Hautcheck an der Quelle geprüft
Das SBK Gesundheitstelefon (Partner 4sigma) bietet rund um die Uhr Beratung durch Ärztinnen/Ärzte bzw. ein medizinisches Expertenteam per Telefon oder online; zusätzlich gibt es den kostenfreien Online-Hautcheck mit fachärztlicher Diagnose. Eine eigene ärztliche Videosprechstunde der Kasse wurde auf sbk.org nicht gefunden (die „SBK Videoberatung“ ist Kundenberatung).
Bedingungen: ersetzt keine ärztliche Diagnose · keine Auskunft zu Kostenübernahmen am Gesundheitstelefon
„Mit dem SBK Gesundheitstelefon können Sie rund um die Uhr mit dem medizinischen Expertenteam, einem Arzt oder einer Ärztin unseres Partners 4sigma sprechen.“
SBK Gesundheitstelefon (sbk.org) · abgerufen 20.10.2026
Prävention & Gesundheitsförderung
75 %, max. 80 €/Kurs, 2 Kurse/Jahr an der Quelle geprüft
Erwachsene tragen 25 % Eigenanteil; erstattet werden höchstens 80 € je Kurs für max. zwei Kurse pro Kalenderjahr (max. 160 €). Unter 18 Jahren entfällt der Eigenanteil (100 % bis 80 €). Kurse auf Gesundheitsreisen zählen zu den zwei Kursen, im Vereinsbeitrag enthaltene Kurse werden nicht bezuschusst; zusätzlich 20 € Bonus je Kurs (max. 2× jährlich).
Bedingungen: qualitätsgesicherter/zertifizierter Präventionskurs · Teilnahme an mind. 80 % der Kurseinheiten · zeit- und ortsunabhängige Online-Kurse: 100 % absolviert · Teilnahmebescheinigung und Rechnung einreichen
„… für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Eigenanteil von 25 vom Hundert vorzusehen. Die Siemens-Betriebskrankenkasse gewährt Zuschüsse für maximal zwei Kurse innerhalb eines Kalenderjahres. Die Höhe der Zuschüsse ist für alle Versicherten auf höchstens 80 Euro je Kurs begrenzt.“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 16 Abs. III (geändert durch 1. Nachtrag) · abgerufen 20.10.2026
90 %, max. 140 € alle 2 Jahre an der Quelle geprüft
Erstattet werden 90 % der Rechnung, höchstens 65 € für die Basisuntersuchung bzw. 140 € inklusive erweiterter Diagnostik; eine erneute Erstattung frühestens zwei Jahre nach der letzten. Die erweiterten Leistungen setzen laut Satzung ärztlich bescheinigte Risiken voraus (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Rauchen); die Website nennt zusätzlich eine Zwischenstufe bis 117 €, die so nicht in der Satzung steht.
Bedingungen: ärztliche Bescheinigung über Eignung und Notwendigkeit · DGSP-zertifizierter Arzt, Zusatzbezeichnung Sportmedizin oder universitäre Einrichtung · erweiterte Untersuchungen (Belastungs-EKG, Labor, Lungenfunktion, Laktat) nur bei ärztlich bescheinigten Risiken · spezifizierte Rechnung
„Die Siemens-Betriebskrankenkasse erstattet 90 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 65 Euro pro Behandlung nach Abs. I Satz 1 und nicht mehr als 140 Euro pro Behandlung nach Abs. I Sätze 1 und 2 zusammen.“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 22b Sportmedizinische Untersuchung und Beratung · abgerufen 20.10.2026
Serviceleistungen
79 Geschäftsstellen, Hotline Mo–Fr 8–18 abgeleitet
Die SBK nennt auf ihrer Karriereseite 79 Geschäftsstellen (undatiert); die Angaben in FOCUS MONEY 7/2026 (11.362 Versicherte je Geschäftsstelle) deuten eher auf rund 98 Standorte hin, Drittportale nennen 71–90 – die Zahl ist daher nicht sicher. Die Service-Hotline ist werktags 8–18 Uhr erreichbar, das ärztliche Gesundheitstelefon rund um die Uhr.
„In 79 SBK Geschäftsstellen deutschlandweit geben wir unser Bestes für unsere Kundinnen und Kunden.“
SBK „Wir in Zahlen“ (sbk.org); Kontaktseite sbk.org/kontakt · abgerufen 20.10.2026
Vorsorgeuntersuchungen
18–34 J.: 50 € alle 2 Jahre an der Quelle geprüft
Seit 01.05.2026 (1. Satzungsnachtrag) zahlt die SBK volljährigen Versicherten bis 34 Jahre 50 € (max. tatsächliche Kosten), erneut frühestens nach zwei Jahren; bis April 2026 waren es 25 € jährlich. Die Satzung verlangt Risikofaktoren und lässt nur Hautärzte zu – die Website erwähnt die Risikofaktoren nicht. Ab 35 gilt das gesetzliche Screening alle zwei Jahre.
Bedingungen: bestehende Risikofaktoren (z. B. auffällige Muttermale, erbliche Veranlagung) – laut Satzung · nur Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten/Dermatologen · Rechnung einreichen, max. tatsächliche Kosten
„Die Siemens-Betriebskrankenkasse beteiligt sich über die gesetzlichen Ansprüche von § 23 SGB V sowie vertragliche Ansprüche hinaus im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen für volljährige Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. … Der Zuschuss beträgt 50 Euro“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 22f (Fassung 1. Nachtrag, gültig ab 01.05.2026) · abgerufen 20.10.2026
Brust-Tastuntersuchung, Heimtests an der Quelle geprüft
Satzungsleistung ist nur die Brust-Tastuntersuchung durch blinde/sehbehinderte MTU (max. 70 € pro Kalenderjahr, nur mit ärztlich bestätigter Vorbelastung). Die Heimtests für Darmkrebs und HPV sind Vertragsangebote mit eigener Anspruchsprüfung. Glaukom-Früherkennung als IGeL übernimmt die SBK nicht.
Bedingungen: MTU-Untersuchung: Veranlassung durch Gynäkologen und Nachweis der Vorbelastung · Heimtests: Anspruchsprüfung und Bestellung über Meine SBK
„erstattet die Siemens-Betriebskrankenkasse im Einzelfall die Kosten in Höhe von maximal 70,00 Euro pro Kalenderjahr für eine Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als medizinische Tastuntersucherinnen (MTU)“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 22g Mehrleistung Brustkrebsuntersuchung · abgerufen 20.10.2026
Schutzimpfungen
100 %, ohne Höchstbetrag an der Quelle geprüft
Bei privaten Auslandsreisen erstattet die SBK Impfstoff und ärztliche Leistung zu 100 %, ohne jährlichen Höchstbetrag und ohne Abzüge, einschließlich medikamentöser Malariaprophylaxe; Voraussetzung ist eine STIKO-Empfehlung. Berufliche Reisen zahlt in der Regel der Arbeitgeber. Die Übersichtsseite „Impfungen“ spricht missverständlich von „anteiliger Kostenübernahme“ – Satzung § 16d und die Reiseimpfungsseite sehen die vollen Kosten vor.
Bedingungen: privat veranlasste Auslandsreise · Impfung gemäß STIKO-Empfehlung · Privatrezept und Rechnung einreichen · reisemedizinische Impfberatung (IGeL) wird nicht erstattet · keine Leistung, wenn Arbeitgeber oder anderer Träger zuständig ist
„Sie profitieren von einer echten 100%-Erstattung, da Sie keinen jährlichen Höchstbetrag beachten müssen. Zudem verzichten wir auf Kürzungen beim Impfhonorar und Zuzahlungen.“
SBK Reiseimpfungen (sbk.org); Satzung § 16d · abgerufen 20.10.2026
HPV bis 27, Grippe/FSME ohne Risiko an der Quelle geprüft
Die Satzung (§ 16d) zählt die Zusatzimpfungen abschließend auf; Meningokokken B für ältere Kinder ist nicht enthalten. Kann die Impfung nicht als Sachleistung erfolgen, erstattet die SBK die tatsächlichen Kosten für Impfstoff und Honorar.
Bedingungen: grundsätzlich Sachleistung über die Gesundheitskarte, sonst Erstattung gegen spezifizierte Rechnung · keine Leistung bei Zuständigkeit von Arbeitgeber, ÖGD oder anderem Träger
„Humane Papillomviren (HPV) Für Männer und Frauen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres; im Falle einer Vervollständigung einer bereits begonnenen Impfserie bis längstens zur Vollendung des 28. Lebensjahres.“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 16d Krankheitsverhütung · abgerufen 20.10.2026
Zahnmedizin
1×/Jahr kostenfrei bei DentNet-Praxen an der Quelle geprüft
Volle Kostenübernahme einmal pro Kalenderjahr nur in Praxen des Zahnärzte-Netzwerks DentNet (Vertrag, nicht in der Satzung); ein dauerhafter Zahnarztwechsel ist nicht nötig. Bei anderen Zahnärzten gibt es nur 10 € aus dem Bonusprogramm (1× jährlich); ein Euro-Höchstbetrag wird nicht genannt (value daher leer).
Bedingungen: nur in teilnehmenden DentNet-Zahnarztpraxen · über 18 Jahre · einmal pro Kalenderjahr · Teilnahmeerklärung, Abrechnung über die Gesundheitskarte
„Bei teilnehmenden Zahnarztpraxen unseres Partners DentNet, einem Zahnärzte-Netzwerk, erhalten Sie als Kundin oder Kunde der SBK einmal jährlich eine kostenfreie Professionelle Zahnreinigung. Dieses Angebot gilt für über 18-jährige Versicherte.“
SBK Professionelle Zahnreinigung (sbk.org) · abgerufen 20.10.2026
Retainer: 150 € je Kiefer an der Quelle geprüft
Zusätzlich zur gesetzlichen KFO-Leistung zahlt die SBK 150 € je Kiefer für einen festsitzenden Retainer (bei Ober- und Unterkiefer also max. 300 €), erst nach erfolgreichem Behandlungsabschluss. Andere private Mehrleistungen (z. B. Keramikbrackets, Bracketumfeldversiegelung, Aligner) bezuschusst die SBK laut Website nicht.
Bedingungen: erfolgreicher Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung · spezifizierte Rechnung · höchstens die tatsächlichen Kosten
„einen Zuschuss zu dem Einsatz festsitzender Retentionsspangen (sog. „festsitzender Retainer“) in Höhe von 150 € je Kiefer, maximal jedoch die tatsächlich angefallenen Kosten.“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 22e zahnärztliche Behandlung · abgerufen 20.10.2026
DentNet: Regelversorgung ohne Eigenanteil an der Quelle geprüft
Einen Zuschuss über den gesetzlichen Festzuschuss (60/70/75 %) hinaus sieht die Satzung nicht vor. Über den Vertragspartner DentNet gibt es Zahnersatz in der Regelversorgung ohne Eigenanteil, wenn das Bonusheft 10 Jahre Vorsorge belegt; daneben vergünstigte ARAG-Zahnzusatztarife und einen Preisvergleich.
Bedingungen: DentNet: Zahnvorsorge der letzten 10 Jahre im Bonusheft · nur Regelversorgung bei teilnehmenden DentNet-Praxen · Teilnahmeerklärung
„Wir übernehmen im Rahmen der Kooperation die vollen Kosten für Ihren Zahnersatz in der Regelversorgung, wenn Sie in den letzten zehn Jahren vor der Behandlung Zahnvorsorgeuntersuchungen in Ihrem Bonusheft nachweisen können.“
SBK Zahnbehandlung mit DentNet (sbk.org) · abgerufen 20.10.2026
Familie & Schwangerschaft
bis 300 € je Schwangerschaft an der Quelle geprüft
Alle Extras teilen sich ein Budget von insgesamt 300 € je Schwanger-/Mutterschaft (§ 22d), je Leistung höchstens die tatsächlichen Kosten. Die Zusatztests zahlt die SBK laut Satzung nur „im Einzelfall“ bei Risikofaktoren (z. B. Katzenkontakt, Arbeit mit Kleinkindern); die Website stellt sie als frei wählbar dar. Mit Mama-Bonus (10 €) und Eltern-Baby-Bonus (bis 150 €) wirbt die SBK mit „bis zu 460 €“ (Familien-Plus).
Bedingungen: spezifische Rechnung und Schwangerschaftsnachweis · Tests nur bei Risikofaktoren, veranlasst durch Vertragsärzte (Satzung) · zugelassene Hebamme; Rufbereitschaft nur einer Hebamme · Arzneimittel nur auf ärztliches Privatrezept
„Der Zuschuss für diese Leistungen ist insgesamt auf 300,00 Euro pro Schwanger-/ Mutterschaft begrenzt.“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 22d Mehrleistungen bei Schwangerschaft und Geburt · abgerufen 20.10.2026
U10, U11, J2 (Starke Kids) an der Quelle geprüft
U10, U11 und J2 übernimmt die SBK über das Gesundheitsprogramm STARKE KIDS, also nur bei teilnehmenden Kinderarztpraxen (Vertragsleistung, nicht in der Satzung). Für eine U-/J-Untersuchung pro Jahr gibt es zusätzlich 10 € Bonus.
Bedingungen: nur bei teilnehmenden Kinder- und Jugendarztpraxen (Programm STARKE KIDS)
„Die Vorsorgeuntersuchung U10 ist im Rahmen des Gesundheitsprogramms STARKE KIDS bei teilnehmenden Kinderarztpraxen möglich.“
SBK Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen für Kinder und Jugendliche (sbk.org) · abgerufen 20.10.2026
Keine Nennung an der Quelle geprüft
Die SBK zahlt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % der Behandlungs- und Arzneimittelkosten; die Satzung enthält keine Mehrleistung zur künstlichen Befruchtung. Angeboten werden lediglich Zuschüsse zu Ernährungsberatung oder Gesundheitskursen und der Hinweis auf Förderprogramme der Länder.
Bedingungen: gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V (verheiratet, beide mind. 25 Jahre, Frau unter 40, Mann unter 50) · Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen · nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner
„Wenn Sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, beteiligen wir uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten mit bis zu 50 %.“
SBK Angebote bei unerfülltem Kinderwunsch (sbk.org); Satzung §§ 22–22i ohne entsprechende Mehrleistung · abgerufen 20.10.2026
Kind unter 14, bis 52 Wochen an der Quelle geprüft
Die Satzung (§ 18a) erweitert die Haushaltshilfe auf Haushalte mit einem Kind unter 14 Jahren (gesetzlich unter 12) und verlängert sie auf längstens 52 Wochen je Krankheitsfall (gesetzlich 26 Wochen). Voraussetzung ist, dass niemand im Haushalt die Versorgung übernehmen kann; für selbst beschaffte, nicht verwandte Hilfen zahlt die SBK bis 12,25 € pro Stunde.
Bedingungen: Krankenhausbehandlung, ärztlich bescheinigte schwere Erkrankung oder akute Verschlimmerung · Kind unter 14 Jahren oder behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt · keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen · gesetzliche Zuzahlung 10 % (5–10 € pro Tag)
„Weitere Voraussetzungen sind, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, … das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat … § 38 Abs. 1 Satz 4 SGB V gilt längstens für die Dauer von 52 Wochen je Krankheitsfall.“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 18a Haushaltshilfe · abgerufen 20.10.2026
Auszeichnungen
14 Auszeichnungen seit Juni 2025 an der Quelle geprüft
Gezählt sind Siegel und Rankings seit Juni 2025. Im FOCUS-MONEY-Kassentest 7/2026 kommt die SBK insgesamt nur auf Rang 25 (Siegel „Top-Krankenkasse“ bis Rang 20), erhält dort aber vier Einzelsiegel. In der DISQ/ntv-Studie 2026 ist sie gesamt Rang 9 von 21, im Service Rang 1.
„FOCUS MONEY hat zusammen mit dem Institut DFSI (Deutsches Finanz-Service Institut) die Leistungsqualität und -transparenz der Kassen bewertet. … Bei der Studie Kundenmonitor Deutschland 2026 erreicht die SBK eine Top-Platzierung und ist die beste bundesweit geöffnete Krankenkasse.“
SBK Auszeichnungen (sbk.org); FOCUS MONEY 7/2026 (Nachdruck energie-bkk.de); DISQ-Studie 2026 · abgerufen 20.10.2026