mkk – meine krankenkasse
BKK · bundesweit · Zusatzbeitrag 3,50 % ab 01.01.2025 · Satzung Satzung vom 01.01.2020, Stand 38. Satzungsnachtrag (Genehmigungsbescheid 17.12.2025); Download 'Stand: 01/2026' vom 05.01.2026 · Datenstand 20.10.2026
Offizieller Name laut Satzung § 1: 'BKK mkk – meine krankenkasse' (Kurzbezeichnung 'mkk – meine krankenkasse'), Sitz Berlin; bis 31.12.2023 BKK VBU. Fusion: Die Verwaltungsräte von mkk und BKK Pfalz haben am 10.07.2026 die Fusion zum 01.01.2027 unter dem Namen 'mkk – meine krankenkasse' beschlossen (vorbehaltlich Genehmigung durch das BAS; Pressemitteilungen 31.03.2026 und 10.07.2026). Für 2026 gelten unverändert Satzung und Zusatzbeitrag der mkk; Leistungen und Zusatzbeitrag ab 2027 sind offen. Versichertenzahl: rund 520.000 laut Pressemitteilung vom 10.07.2026 (Website 'über 500.000'). Zusatzbeitrag 3,5 % (Satzung § 8a, 30. Nachtrag ab 01.01.2025), bestätigt durch Versicherteninformation 2026 und GKV-Spitzenverband-Liste. Das 'Gesundheitskonto' (bis 1.500 €) ist Marketing für drei getrennt gedeckelte Satzungstöpfe (Prävention 400/500 €, Schwangerschaft 600 €, Care+ 500 €); gesundheitsbudget.value = 500 (nur Care+ ist ein geteilter Topf, shared_budget nur dort gesetzt). Bonus value = 70 € Geldprämie (Satzung § 15), nicht die 100 € der Website. Homöopathie: Website kündigt das Ende homöopathischer/anthroposophischer Leistungen zum 01.01.2027 an. Widersprüche: Anzahl ServiceCenter (35 in Versicherteninformation 2026, 'über 30' bzw. 'über 40' auf Webseiten); Bonus 'bis 100 Euro in bar' auf der Website vs. Satzung (100 € nur als Kostenzuschuss, 70 € bar); PZR-Satzungsklausel verweist auf eine Altersgrenze nach § 28 Abs. 2 Satz 6 SGB V, die Website nennt keine. Die Satzungsnachträge 30, 31, 34 und 36 sind gescannte PDFs; ihr Wortlaut wurde per OCR geprüft (Dateien *.ocr.txt) und deckt sich mit der konsolidierten Satzung.
Zusatzbeitrag
3,5 % an der Quelle geprüft
Kassenindividueller Zusatzbeitrag 3,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen; gilt unverändert seit 01.01.2025 (30. Satzungsnachtrag) und laut Satzung Stand 01/2026 sowie Versicherteninformation 2026 auch für 2026. Arbeitgeber bzw. Rentenversicherung tragen die Hälfte; die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands nennt ebenfalls 3,50 %.
„Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt 3,5 % monatlich der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 8a Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz · abgerufen 20.10.2026
Bonus- und Vorteilsprogramme
70 € bar oder bis 100 € Zuschuss an der Quelle geprüft
5 € je empfohlener Vorsorge-, Früherkennungs- oder Zahnvorsorgeuntersuchung; wer alle empfohlenen Untersuchungen nachweist, erhält wahlweise 70 € bar (meinBonus) oder bis 100 € als Erstattung nachgewiesener Kosten für IGeL, Zusatzversicherungen oder Online-Patientenverfügung (meinBonusPlus) – bereits gezahlte 5-€-Beträge werden angerechnet. Die Website wirbt mit 'bis zu 100 Euro im Jahr in bar'; laut Satzung ist der 100-€-Betrag aber an Rechnungen gebunden. Zusätzlich 5 € je STIKO-Impfung (ohne Reiseimpfungen) und 10 € Präventionsbonus pro Jahr; alternativ bis 210 € für digitale Gesundheitsgeräte über 3 Jahre. value = Geldprämie der Bonusvariante 1 (70 €); die 100 € (Variante 2) stehen als alternative_payout in details, der PrävBonus (10 €) und Impfboni (5 € je Impfung) kommen hinzu.
Bedingungen: Teilnahme am Bonusprogramm (Bonusblatt/App) · alle altersgerechten Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für 70/100 € · nur eine Bonusvariante pro Jahr · Nachweise bis 30.04. des Folgejahres
„Versicherte erhalten als Bonus einen Geldbetrag je Kalenderjahr in Höhe von 70,00 Euro, wenn die Voraussetzungen nach Nr. 5 erfüllt werden.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 15 Abs. 1 Nr. 6 (Bonusvarianten 1-3) und Abs. 2 (PrävBonus) · abgerufen 20.10.2026
70 € bar / 100 € Zuschuss + Babybonus 190 € an der Quelle geprüft
Kinder nehmen am selben Programm wie Erwachsene teil (5 € je Untersuchung, 70 € bar oder bis 100 € Kostenzuschuss bei vollständiger Vorsorge). Für Babys gibt es einmalig 190 € Babybonus (Impfungen 1. Lebensjahr, U1-U6, Schwangerschaftsvorsorge der Mutter; Mutter und Kind müssen bei der mkk versichert sein); in diesem Zeitraum ist keine andere Bonusvariante möglich. Die 100-€-Variante setzt Rechnungen für IGeL/Zusatzversicherungen voraus. Die Website wirbt mit 'Bis zu 100 Euro im Jahr in bar'; laut Satzung sind bar 70 € (Variante 1), die 100 € nur als Kostenzuschuss (Variante 2).
Bedingungen: alle altersgerechten U-/J-Untersuchungen und Zahnvorsorge · Bonusblatt bis 30.04. des Folgejahres · Babybonus und andere Bonusvarianten schließen sich im selben Zeitraum aus
„Versicherte erhalten als Bonus einen Geldbetrag je Kalenderjahr in Höhe von 70,00 Euro, wenn die Voraussetzungen nach Nr. 5 erfüllt werden.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 15 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3 (Babybonus); Website meinBonus · abgerufen 20.10.2026
Care+ 500 €/Jahr geteilt (Konto bis 1.500 €) an der Quelle geprüft
Die Website wirbt mit einem 'Gesundheitskonto' bis 1.500 € pro Jahr; laut Satzung sind das drei getrennt gedeckelte Töpfe. Frei verteilbar und geteilt ist nur der Care+-Topf (§ 13 Abs. 11 Nr. 2): Osteopathie, PZR, Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, Sportmedizin, KFO-Extras, Brust-Tastuntersuchung und digitale Abformung zusammen max. 500 € pro Kalenderjahr. Präventionskurse (Active+, 400/500 €) und Schwangerschaftsleistungen (Baby+, 600 €) haben eigene Deckel; ohne Schwangerschaft sind realistisch max. 900 € (bzw. 1.000 €) erreichbar, nicht genutzte Beträge verfallen.
Bedingungen: Rechnungen/Quittungen einreichen (App, E-Mail, Post, ServiceCenter) · Einzelvoraussetzungen je Leistung (z. B. ärztliche Verordnung) · keine Übertragung ins Folgejahr
„Der Gesamtanspruch der oder des Versicherten für die Inanspruchnahme von Leistungen nach Absatz (12) bis Absatz (19) ist insgesamt auf 500,00 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 11 Nr. 2 (Website: Gesundheitskonto) · abgerufen 20.10.2026
Wahltarife
Prämie 200 €/Jahr, Selbstbehalt 400 € an der Quelle geprüft
Selbstbehalttarif mit fester Prämie von 200 € pro Tarifjahr; der Selbstbehalt von max. 400 € gilt nur für 'sonstige Leistungen' wie Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten, Kuren, Haushaltshilfe und Zahnersatz-Festzuschuss – Arztbesuche, Arzneimittel auf Rezept und Krankenhaus werden nicht angerechnet. Bindung 3 Jahre, verlängert sich automatisch um 3 Jahre ohne Kündigung 3 Monate vor Ablauf; Mitglieder mit voll von Dritten getragenen Beiträgen sind ausgeschlossen.
Bedingungen: Mitglied trägt Beiträge ganz oder teilweise selbst · schriftliche Wahlerklärung · 3 Jahre Mindestbindung (auch an die Kasse) · kein Beitragsrückstand/keine Ratenzahlung
„Die Höhe der auszuzahlenden Prämie beträgt 200,00 Euro pro Tarifjahr.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 16e Wahltarif Selbstbehalt (sonstige Leistungen) · abgerufen 20.10.2026
Ja, ab 43. Tag (KSK: ab 15. Tag) an der Quelle geprüft
Feste Krankentagegelder von 45, 65 oder 85 € je Kalendertag, gestaffelt nach dem beitragspflichtigen Einkommen; Selbstständige ab dem 43. Tag (Tarif KGS), KSK-Versicherte vom 15. bis 42. Tag (Tarif KGK). Monatsprämien 68,85-130,05 € (KGS) bzw. 100,80-190,40 € (KGK); Anspruch erst ab dem 6. Kalendermonat nach Tarifbeginn (Wartezeit) und max. 52 Wochen je 3-Jahres-Zeitraum; Bindung 3 Jahre.
Bedingungen: Personenkreis nach § 53 Abs. 6 SGB V (hauptberuflich Selbstständige, unständig/kurzzeitig Beschäftigte, KSK-Versicherte) · keine gesetzliche Krankengeld-Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V · 3 Jahre Mindestbindung · Tagessatz abhängig vom Einkommen
„Anspruch auf Krankengeld entsteht frühestens mit Beginn des 6. Kalendermonats nach Beginn der Laufzeit des Tarifs.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 16c Wahltarif Krankentagegeld · abgerufen 20.10.2026
Alternative Heilmethoden
60 €/Sitzung, max. 240 €/Jahr an der Quelle geprüft
Bis 60 € je Sitzung für max. sechs Sitzungen, insgesamt höchstens 240 € pro Kalenderjahr (rechnerisch reichen vier volle Sitzungen); nur mit ärztlicher Verordnung und qualifiziertem Osteopathen. Der Zuschuss zählt auf den Care+-Deckel von 500 €/Jahr, den sich Osteopathie mit PZR, alternativen Arzneimitteln, Sportmedizin und KFO-Extras teilt. Laut Website ohne Altersgrenze (auch Babys) und ohne Wartezeit.
Bedingungen: ärztliche Verordnung · Osteopath Mitglied eines Berufsverbands oder mit verbandsfähiger Ausbildung · Rechnung einreichen
„Erstattet werden bis zu 60,00 Euro je Sitzung, maximal jedoch bis zu 240,00 Euro je Kalenderjahr und nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten je Sitzung.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 14 Osteopathie · abgerufen 20.10.2026
Arzneimittel bis 100 €/Jahr (bis 2026) an der Quelle geprüft
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie werden auf Privatrezept bis 100 € pro Kalenderjahr erstattet (Kinder bis 12 bzw. Jugendliche mit Entwicklungsstörung bis 18: 150 €), angerechnet auf den Care+-Deckel von 500 €. Homöopathische ärztliche Behandlung läuft über einen Selektivvertrag bei teilnehmenden Vertragsärzten per Gesundheitskarte (keine Heilpraktiker). Laut Website entfallen homöopathische/anthroposophische Leistungen ab 01.01.2027 gesetzlich; dann nur noch pflanzliche Arzneimittel bis 100 €.
Bedingungen: ärztliche Verordnung auf Privatrezept · apothekenpflichtig, nicht verschreibungspflichtig · Kauf in Apotheke/Versandapotheke · Behandlung nur bei teilnehmenden Vertragsärzten
„für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 16 Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen · abgerufen 20.10.2026
Heil- und Hilfsmittel
Keine Nennung abgeleitet
Die Satzung zählt in § 13 Abs. 7-25 alle Mehrleistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V auf; ein Zuschuss zu Heil- oder Hilfsmitteln (z. B. Sehhilfen, Kompressionsstrümpfe) oder ein Verzicht auf Zuzahlungen ist nicht darunter. Die Website nennt nur die gesetzlichen Regeln (10 % Zuzahlung, min. 5/max. 10 €, Festbeträge) und eine Vertragspartnersuche; daher als nicht angeboten eingestuft (abgeleitet).
„Die mkk – meine krankenkasse übernimmt zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen, die nachfolgend aufgeführten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 7 Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V · abgerufen 20.10.2026
Terminservice
Ja, Online-Terminservice (TeleClinic) an der Quelle geprüft
Versicherte beauftragen den Facharzttermin online; ein KI-Agent der TeleClinic ruft Praxen vor Ort an und meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einem Ergebnis. Eine maximale Wartezeit bis zum Termin wird nicht zugesagt; der Service ist kostenlos und rund um die Uhr nutzbar.
Bedingungen: Fachrichtung, Umkreis und Zeitraum selbst festlegen · nur für mkk-Versicherte
„Du beauftragst online deinen Facharzttermin – der KI-Agent telefoniert mit Praxen vor Ort und meldet sich mit einem Ergebnis innerhalb von 24 Stunden.“
mkk-Website: Terminservice – Ohne Warteschleife zum Facharzt · abgerufen 20.10.2026
Ja, TeleClinic-Videoarzt 24/7 an der Quelle geprüft
Ärztliche Videosprechstunde über den Premium-Service der TeleClinic, rund um die Uhr und für Versicherte kostenfrei; inklusive Kinderärzte. Krankschreibung (eAU) online für höchstens drei Tage, E-Rezepte und Bescheinigungen fürs Kinderkrankengeld in der App.
Bedingungen: TeleClinic-App · mkk-Versicherung
„24/7 Verfügbarkeit: Du erreichst das umfangreiche Netzwerk an erfahrenen Ärztinnen und Ärzten nicht nur zu üblichen Sprechzeiten, sondern auch am Abend sowie an Sonn- und Feiertagen.“
mkk-Website: Digitale Arztsprechstunde · abgerufen 20.10.2026
Prävention & Gesundheitsförderung
80 %, max. 400 €/Jahr an der Quelle geprüft
80 % der Kurskosten, höchstens 400 € pro Kalenderjahr; bei Überschreiten der Belastungsgrenze 90 % bis 500 €, unter 18 Jahren 100 % (max. 400 €). Die Website begrenzt auf zwei Kurse pro Jahr (die Satzung nennt keine Kurszahl) und übernimmt eigene Online-Kurse der Partner voll. Der Betrag bildet das 'Active+'-Paket des Gesundheitskontos mit eigenem Deckel; er wird nicht mit dem Care+-Topf (500 €) geteilt.
Bedingungen: zertifizierter Präventionskurs (Leitfaden Prävention) · Teilnahme mind. 80 % (Präsenz) bzw. 100 % (digital) · Teilnahmebestätigung
„einmaliger Finanzierungszuschuss in Höhe von 80 v. H. der entstandenen Kosten, max. aber 400,00 Euro je Kalenderjahr gewährt.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13a Primärprävention · abgerufen 20.10.2026
80 € (mit Zusatzdiagnostik 150 €) an der Quelle geprüft
Zuschuss bis 80 € zur sportmedizinischen Untersuchung, mit ärztlich begründeten Zusatzuntersuchungen (z. B. Belastungs-EKG, Laktat) insgesamt bis 150 €; erneut frühestens nach zwei Jahren. Voraussetzung sind ärztlich bescheinigte Risikofaktoren vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung; der Betrag zählt auf den Care+-Deckel von 500 €/Jahr.
Bedingungen: ärztliche Bescheinigung über Eignung/Notwendigkeit · Risikofaktor (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Rauchen, Diabetes) · Arzt mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin oder universitäre Sportmedizin · vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung
„Die mkk – meine krankenkasse beteiligt sich mit maximal 80,00 Euro an den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten der Untersuchung. Werden die unter Nr. 2 aufgeführten zusätzlichen Untersuchungen in Anspruch genommen, werden insgesamt nicht mehr als 150 Euro erstattet.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 17 Sportmedizinische Beratung und Untersuchung · abgerufen 20.10.2026
Serviceleistungen
35 ServiceCenter, Hotline 24/7 an der Quelle geprüft
Servicetelefon kostenfrei rund um die Uhr; vor Ort laut Versicherteninformation 2026 35 ServiceCenter bundesweit. Die Website nennt widersprüchlich 'über 30' bzw. 'über 40' Standorte, und die Kontaktseite verlangt einen Termin, während 'Deine Vorteile' Besuche ohne Terminbuchung erwähnt. Medizinische Beratung rund um die Uhr erfolgt über die TeleClinic-Videosprechstunde.
Bedingungen: Beratung im ServiceCenter laut Kontaktseite nur mit Termin
„35 ServiceCenter bundesweit“
mkk Versicherteninformation 'Ihre Beiträge für 2026 auf einen Blick' (Stand Januar 2026); Kontaktseite · abgerufen 20.10.2026
Vorsorgeuntersuchungen
Ab 15 Jahren alle 2 Jahre an der Quelle geprüft
Hautkrebs-Screening schon ab 15 Jahren alle zwei Jahre (gesetzlich erst ab 35), aber nur bei Ärzten, die am besonderen Versorgungsvertrag teilnehmen; die Praxis rechnet direkt per Gesundheitskarte ab. Die Leistung steht nicht in der Satzung, sondern beruht auf einem Selektivvertrag; die Website schränkt mit 'in vielen Fällen' ein.
Bedingungen: nur bei am Versorgungsangebot teilnehmenden Ärzten · Gesundheitskarte vorlegen
„Bei der mkk kannst du die Hautkrebsvorsorge schon ab 15 Jahren nutzen. Die Untersuchung ist alle zwei Jahre möglich.“
mkk-Website: Hautkrebsvorsorge schon ab 15 Jahren · abgerufen 20.10.2026
Augen-Check, Darmkrebs u. a. an der Quelle geprüft
Augen-Früherkennung über Skleo Health ab dem 40. Lebensjahr alle zwei Jahre, jährlich ab 60 oder bei Diabetes/Bluthochdruck, ohne Kosten im Partnernetzwerk (ersetzt keine augenärztliche Untersuchung). Darüber hinaus Stuhltest ohne Arztbesuch, 100 € für eine frühe Darmspiegelung (45-49 Jahre, familiäres Risiko) und bis 60 € für die Tastuntersuchung der Brust bei Vorbelastung; letztere zählt auf den Care+-Deckel von 500 €.
Bedingungen: Skleo-Check nur im Partnernetzwerk · Koloskopie-Zuschuss nur mit ärztlich bescheinigtem familiärem Risiko · MTU-Brustuntersuchung nur bei Vorbelastung und auf Veranlassung einer Gynäkologin
„Ab dem 40. Lebensjahr übernehmen wir alle zwei Jahre die Kosten für deinen Skleo- Augengesundheits-Check.“
mkk-Website: Augengesundheits-Check mit Skleo Health; Satzung § 13 Abs. 18 und 24 · abgerufen 20.10.2026
Schutzimpfungen
100 % ohne Höchstbetrag an der Quelle geprüft
Volle Kostenübernahme (Beratung, Honorar, Impfstoff) für indizierte Reiseimpfungen und medikamentöse Malariaprophylaxe bei privaten Auslandsreisen, ohne Höchstbetrag; nicht aus dem Gesundheitskonto. Bei freier Arztwahl Vorkasse und Erstattung gegen Originalrechnung, bei spezialisierten Stellen Abrechnung per Gesundheitskarte. Die Website bezieht die Leistung ausdrücklich auf private Auslandsaufenthalte.
Bedingungen: privater Auslandsaufenthalt · Impfung medizinisch empfohlen/indiziert für das Risikogebiet · Originalrechnung einreichen
„Die mkk – meine krankenkasse übernimmt die Kosten für eine medikamentöse Malariaprophylaxe und für Schutzimpfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos bei Aufenthalt in einem Risikogebiet im Ausland indiziert sind.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13b Schutzimpfungen; Website Reiseschutzimpfungen · abgerufen 20.10.2026
Alle ärztlich empfohlenen Impfungen an der Quelle geprüft
Die Satzung übernimmt pauschal alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen, ohne einzelne Impfstoffe oder Altersgrenzen zu nennen (z. B. HPV oder Meningokokken B werden nicht ausdrücklich aufgeführt). Die Website nennt ausdrücklich die ärztlich empfohlene Grippeimpfung; die Übernahme der MenB-Impfung ist nur in einer News von 2020 belegt. Beruflich indizierte Impfungen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.
Bedingungen: ärztliche Empfehlung der Impfung
„Die mkk – meine krankenkasse übernimmt die Kosten von Schutzimpfungen, wenn diese Schutzimpfungen ärztlich empfohlen sind.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13b Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe · abgerufen 20.10.2026
Zahnmedizin
2 x 40 € = 80 €/Jahr an der Quelle geprüft
Zweimal pro Kalenderjahr je höchstens 40 € (zusammen 80 €) bei frei gewähltem (Vertrags-)Zahnarzt; der Zuschuss zählt auf den Care+-Deckel von 500 €. Schwangere erhalten die PZR bei DentNet-Zahnärzten ohne Kosten. Die Satzung verweist zusätzlich auf die 'Altersgrenze gemäß § 28 Abs. 2 Satz 6 SGB V' (18. Lebensjahr), die Website nennt keine Altersgrenze – die Auslegung bleibt unklar.
Bedingungen: Rechnung einreichen · Kassenzahnarzt (keine Partnerpraxis-Pflicht)
„Der Zuschuss wird zweimalig im Kalenderjahr in Höhe von jeweils maximal 40,00 Euro – jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten – gewährt.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 15 Professionelle Zahnreinigung · abgerufen 20.10.2026
bis 300 € (Versiegelung, Retainer) an der Quelle geprüft
Einmalig bis 100 € für die Glattflächenversiegelung bei Multiband, bis 150 € für einen festen Unterkiefer-Retainer und bis 50 € für Reparaturen während der Behandlung – nur bis zum 18. Geburtstag und nur bei KFO-Behandlung zu Lasten der mkk. Retainer und Reparatur werden erst nach erfolgreichem Abschluss zusammen mit dem Eigenanteil erstattet; alles zählt auf den Care+-Deckel von 500 €/Jahr.
Bedingungen: unter 18 Jahren · laufende KFO-Behandlung mit Leistungspflicht der mkk · zugelassener Leistungserbringer · spezifizierte Rechnung
„einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 100,00 Euro zur Versiegelung der Glattflächen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 12 und 13 (Glattflächenversiegelung, Retainer) · abgerufen 20.10.2026
DentNet: bis 80 % weniger Eigenanteil an der Quelle geprüft
Kein Zuschuss über den gesetzlichen Festzuschuss (60/70/75 %) hinaus. Über das Zahnarztnetz DentNet gibt es Zahnersatz zu Sonderpreisen (bis 80 % weniger Eigenanteil, 5 Jahre Gewähr), bei Regelversorgung und 10 Jahre gepflegtem Bonusheft ohne Eigenanteil; als Zahnzusatzversicherung bietet DentNet 'Zahn Protect' für 8,90 €/Monat an.
Bedingungen: Behandlung bei DentNet-Zahnarzt · Eigenanteil 0 nur bei Regelversorgung und 10 Jahren Bonusheft
„Mit einer Zahnersatz-Versorgung aus dem DentNet kannst du bis zu 80 Prozent deines Eigenanteils sparen.“
mkk-Website: Erweiterte Versorgung aus dem DentNet; Seiten Zahnersatz und PZR · abgerufen 20.10.2026
Familie & Schwangerschaft
bis 600 €/Kalenderjahr (Baby+) an der Quelle geprüft
Aus Hebammen-Rufbereitschaft, Zusatztests (B-Streptokokken, Toxoplasmose, Ringelröteln-/Windpocken-Antikörper), Partner-Geburtsvorbereitungskurs und Schwangerschafts-Arzneimitteln wählen Versicherte frei bis zusammen 600 € pro Kalenderjahr (Baby+-Topf, nicht übertragbar). Tests werden nur bei individuellem Anlass bezuschusst und nicht, wenn sie schon über das Programm 'Hallo Baby' (§ 140a) bezahlt wurden; die Rufbereitschaft einmal je Schwangerschaft. Der Baby+-Topf ist ein eigener Deckel des Gesundheitskontos und wird nicht mit dem Care+-Topf (500 €) geteilt.
Bedingungen: Rechnung einreichen · Arzneimittel nur auf Privatrezept, keine Nahrungsergänzungsmittel · Tests nur bei individuellem Untersuchungsanlass · nicht doppelt mit Wahltarif 'Hallo Baby'
„Aus den Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung nach Absatz (20), Absatz (21), Absatz (22) und Absatz (23) können Versicherte individuell auswählen und hierfür insgesamt einen kalenderjährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 600,00 € von der mkk – meine krankenkasse erhalten.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 11 Nr. 3 und Abs. 20-23 · abgerufen 20.10.2026
U10, U11, J2 (STARKE KIDS / 60 €) an der Quelle geprüft
U10 (7-8 J.), U11 (9-10 J.) und J2 (16-17 J.) laufen über das Programm STARKE KIDS bei teilnehmenden Kinder- und Jugendärzten per Gesundheitskarte (Unterschrift auf Teilnahmeerklärung). Die Satzung gewährt außerhalb dieses Programms einmalig max. 60 € je Untersuchungsart, aber nur bei ärztlich bestätigten Risikofaktoren; dieser Zuschuss zählt nicht auf das Gesundheitskonto.
Bedingungen: Einschreibung in STARKE KIDS bei teilnehmendem Kinder-/Jugendarzt · alternativ Satzungszuschuss nur bei ärztlich bestätigten Risikofaktoren, Vertragsarzt, Rechnung
„Der Zuschuss beträgt maximal 60,00 Euro je Untersuchungsart, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 25 Zusätzliche Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen; Website Vorsorge für Kinder / STARKE KIDS · abgerufen 20.10.2026
+600 € je Versuch an der Quelle geprüft
Zusätzlich zum gesetzlichen Anteil von 50 % zahlt die mkk bis 600 € je genehmigtem Behandlungsversuch, höchstens die tatsächlichen Kosten; sind beide Ehegatten mkk-versichert, bleibt es bei 600 € je Versuch und Paar. Die gesetzlichen Bedingungen (Ehe, Altersgrenzen, Behandlungsplan, dritter IVF/ICSI-Versuch nur nach Befruchtung) gelten unverändert; der Zuschuss läuft nicht über das Gesundheitskonto.
Bedingungen: genehmigter Behandlungsplan · gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V (verheiratet, Frau 25-39, Mann 25-49 Jahre) · spezifizierte Rechnung eines zugelassenen Leistungserbringers · nur ein Partner muss bei der mkk versichert sein
„Der Zuschuss beträgt 600,00 Euro je Behandlungsversuch, jedoch nicht mehr als die den Versicherten tatsächlich entstandenen Kosten.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 8 Künstliche Befruchtung · abgerufen 20.10.2026
Auch ohne Kind: 14 Tage/2 Std. täglich an der Quelle geprüft
Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch während häuslicher Krankenpflege und bei akuter Krankheit ohne Kind im Haushalt – dann max. 14 Einsatztage je Erkrankung innerhalb von 3 Wochen, max. 2 Stunden täglich und höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr (neuer Einsatz frühestens 4 Wochen nach dem letzten). Die Altersgrenze des Kindes (unter 12 Jahren) wird nicht erweitert; die gesetzliche Zuzahlung bleibt.
Bedingungen: ärztliche Bescheinigung · keine andere Person im Haushalt kann ihn weiterführen · Antrag vor Inanspruchnahme
„Die Haushaltshilfe ist auf 14 Einsatztage je Erkrankung begrenzt und darf einen Zeitraum von 3 Wochen nicht überschreiten.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 3 Haushaltshilfe gemäß § 38 Abs. 2 SGB V · abgerufen 20.10.2026
Auszeichnungen
6 Auszeichnungen 2025/2026 an der Quelle geprüft
Gezählt sind sechs auf der mkk-Seite 'Ausgezeichnete Leistungen' genannte Siegel mit Bezug 2025/2026, darunter zwei Noten desselben Anbieters krankenkasseninfo.de (laufend aktualisierter Test). Das Finale beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis ist nicht mitgezählt; FOCUS-MONEY-, Handelsblatt- oder Finanztest-Siegel wurden auf der Seite nicht gefunden.
„Zum vierten Mal in Folge wurde die mkk – meine krankenkasse im September 2026 vom SZ Institut und ServiceValue als Krankenkasse mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis überregional ausgezeichnet.“
mkk-Website: Ausgezeichnete Leistungen; krankenkasseninfo.de Testseite BKK mkk · abgerufen 20.10.2026