IKK gesund plus
IKK · bundesweit · Zusatzbeitrag 3,39 % ab 01.01.2025 · Satzung Stand 01.10.2026 · Datenstand 20.10.2026
Fusion: IKK gesund plus hat zum 01.10.2026 die IKK Brandenburg und Berlin aufgenommen (BAS-Genehmigung 03.09.2026); maßgeblich ist die Satzungs-Neufassung Stand 01.10.2026. Von 01.01. bis 30.09.2026 galt die Satzung i.d.F. des 90. Nachtrags (10.12.2025) mit teils abweichenden Werten: Selbstbehalttarif max. 300 € Prämie, PZR nur 30 € Bonus, Naturheilverfahren (§ 13b) noch nicht vorhanden. Öffnung: Satzung § 1 Abs. 4 ('Gebiet der Bundesrepublik Deutschland') und Anhang 3 Abs. 2 (Innungsbetriebe in allen 16 Ländern) – bundesweit wählbar; Geschäftsstellen nur in Sachsen-Anhalt, Bremen/Bremerhaven, Berlin, Brandenburg. Kein gemeinsames Budget: 'IKK-Gesundheitskonto' und 'Leistungspakete' sind Marketing-Bündel von Einzelleistungen mit je eigener Obergrenze. Website vs. Satzung: Hebammenrufbereitschaft 38.–42. SSW (Website) vs. 37.–42. SSW (Satzung); Partner-Geburtsvorbereitung laut Website nur, wenn Partner bei der IKK versichert (Satzung schweigt); Meningokokken-B ab 5 Jahren nur im Werbepaket genannt, nicht in der Satzung. Bonusprogramm ohne veröffentlichten Höchstbetrag (Werbeangabe 'bis zu 300 Euro'). Mehrere Leistungen (U10/U11/J2, Infektionsscreening, Augenscreening, Check-up-Plus) sind regionale Verträge (v. a. Sachsen-Anhalt, Bremen) mit Kostenerstattung in anderen Ländern. Versichertenzahl ~620.000 laut IKK-Pressemitteilung vom 02.10.2026 (ikkev.de).
Zusatzbeitrag
3,39 % (Gesamtbeitrag 17,99 %) an der Quelle geprüft
Kassenindividueller Zusatzbeitrag 3,39 % gilt unverändert seit 01.01.2025 (§ 14b i.d.F. 85. Nachtrag) und damit ganzjährig 2026; die zum 01.10.2026 in Kraft getretene Fusionssatzung (§ 23) behält 3,39 % bei. Nur für frühere Versicherte der IKK Brandenburg und Berlin sank der Satz zum 01.10.2026 von 4,35 % auf 3,39 %. Website: Beitrag bleibt auch 2027 bei 17,99 %; liegt deutlich über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,5 %.
„Die IKK erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag gemäß § 242 Abs. 1 SGB V. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt 3,39 vom Hundert der monatlich beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 23 · abgerufen 20.10.2026
Bonus- und Vorteilsprogramme
bis 300 €; 10–50 € je Maßnahme abgeleitet
Weder Satzung (Anhang 4) noch Teilnahmebedingungen nennen einen Höchstbetrag: Vorsorge-Schecks (je 10 €) für Impfungen und Krebsfrüherkennung können mehrfach eingereicht werden, im Teil 'Vital' werden nur 2 Maßnahmen anerkannt (max. 70 €: Fitnessstudio 50 € + Sportverein 20 €). Die 300 € sind eine Werbeangabe der Kampagnenseite, kein satzungsmäßiges Maximum. Der PZR-Bonus (30 €) gilt nur für Zahnreinigungen bis 30.09.2026 (danach Satzungszuschuss 40 €).
Bedingungen: Registrierung per Bonusheft oder IKK Kunden-App · Nachweis per Stempel/Unterschrift von Arzt bzw. Anbieter · Programmteil Vital: max. 2 Maßnahmen pro Jahr · Einreichung bis 28.02. des Folgejahres · bei Durchführung und Einreichung bei der IKK versichert
„Wer aktiv etwas für seine Gesundheit tut, wird mit Barem belohnt – bis zu 300 Euro.“
IKK gesund plus Website: Kampagnenseite 'Das größte Plus aller Zeiten!' (Attraktiver Bonus) · abgerufen 20.10.2026
10–50 € je Maßnahme, ohne Höchstbetrag abgeleitet
Kein Höchstbetrag veröffentlicht: Vorsorge-Schecks sind mehrfach möglich (z. B. Zahnvorsorge halbjährlich, jede STIKO-Impfung, jede U/J-Untersuchung je 10 €), im Teil 'Vital' zählen max. 2 Maßnahmen (max. 70 €). Daher value=null. Zusätzlich Babybonus 'baby plus': 140 € für vollständige Schwangerschaftsvorsorge + 60 € für U1–U3 = bis 200 € (Satzung Anhang 4 Teil II).
Bedingungen: Bonusheft oder IKK Kunden-App · Nachweis per Stempel/Unterschrift · Vital: max. 2 Maßnahmen pro Jahr · Einreichung bis 28.02. des Folgejahres
„In diesem Programmteil können individuelle Gesundheitsleistungen erbracht werden, von denen wir maximal zwei Aktivitäten pro Bonusjahr anerkennen.“
IKK gesund plus Website: Bonusprogramm 'starter plus' – Maßnahmen 2026 · abgerufen 20.10.2026
Keine Nennung abgeleitet
Das 'IKK-Gesundheitskonto' ist trotz des Namens kein frei einsetzbares Euro-Budget: Es bündelt Satzungsleistungen, die jeweils eigene Höchstbeträge haben und sich keinen gemeinsamen Jahresbetrag teilen. Satzung (§§ 13–14) und Teilnahmebedingungen nennen keinen Gesamtbetrag; Leistungen werden einzeln per Rechnung erstattet. Daher offered=false (kein shared budget) und bei keiner Leistung shared_budget gesetzt.
„Sie entscheiden selbst, welche der im IKK-Gesundheitskonto enthaltenen Leistungen Sie nutzen möchten. Bitte beachten Sie neben den einzelnen Leistungsvoraussetzungen und Kostenerstattungssätzen auch die Teilnahmebedingungen unserer Hausarztprogramme.“
IKK gesund plus Website: Das IKK-Gesundheitskonto – Teilnahmebedingungen · abgerufen 20.10.2026
Wahltarife
Prämie bis 600 €/Jahr (SB 800 €) an der Quelle geprüft
Selbstbehalttarif nach § 53 Abs. 1 SGB V: Prämie 100/300/600 € gegen Selbstbehalt 150/400/800 € je nach beitragspflichtigen Einnahmen ab 10.000/30.000/50.000 €; Prämie zusätzlich auf 20 % der selbst getragenen Beiträge gedeckelt. Prävention, Vorsorge, Schwangerenvorsorge sowie Arztbesuche ohne Verordnungsfolgen zählen nicht auf den Selbstbehalt. Bis 30.09.2026 lag die Höchstprämie bei 300 €; einen Prämientarif (Beitragsrückerstattung, § 53 Abs. 2) enthält die neue Satzung nicht mehr.
Bedingungen: Mitglieder, die ihre Beiträge (teilweise) selbst tragen · Mindesteinnahmen je Tarifklasse · Bindung 3 Jahre · Wahl in Textform
„bei beitragspflichtigen Einnahmen in Höhe von mindestens 50.000 Euro einen Selbstbehalt von 800 Euro wählen und erhält dafür eine Prämie von 600 Euro (Tarifklasse 3).“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 12a Abs. 2 (i.V.m. § 12 Abs. 2) · abgerufen 20.10.2026
Ja, ab 15. oder 29. Tag (bis 42. Tag) an der Quelle geprüft
Überbrückungstarif bis zum gesetzlichen Krankengeld: Leistung ab dem 15. Tag (Prämie 1,0 %) oder 29. Tag (0,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen), endet spätestens mit dem 42. AU-Tag. Für Selbstständige entsteht der Anspruch frühestens 3 Monate nach Tarifbeginn. Kassenwechsel erst zum Ende der 3-jährigen Bindung, kein Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung.
Bedingungen: Wahlerklärung in Textform · kein Bezug einer Rente nach § 50 SGB V / Regelaltersrente · Mindestbindung 3 Jahre · SEPA-Lastschriftmandat für die Prämie
„Der Anspruch auf Krankengeld entsteht für Mitglieder nach Abs. 1 Nr. 1 frühestens nach Ablauf von drei Monaten nach dem Beginn des Tarifes, ansonsten wahlweise ab Beginn des 15. oder des 29. Tages der Arbeitsunfähigkeit“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 12c Abs. 4 · abgerufen 20.10.2026
Alternative Heilmethoden
4 × 60 € = bis 240 €/Jahr an der Quelle geprüft
Erstattet werden die tatsächlichen Kosten bis 60 € je Sitzung für max. 4 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten (eigener Anspruch, kein gemeinsames Budget). Website: Therapeut soll im Therapeutenverzeichnis der IKK stehen, sonst vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit der IKK.
Bedingungen: ärztliche Verordnung/Bescheinigung · Osteopath Mitglied eines Berufsverbands oder verbandsfähige Ausbildung · Rechnung einreichen
„Die IKK übernimmt die Kosten für maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13a Abs. 3 · abgerufen 20.10.2026
Arzneimittel bis 100 €/Jahr an der Quelle geprüft
Homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische OTC-Arzneimittel zu 100 %, insgesamt max. 100 € je Kalenderjahr (bei unter 18-Jährigen teilen sich Neurodermitis-Präparate denselben Betrag). Homöopathische Behandlung nur über Selektivvertrag. Neu seit 01.10.2026: Naturheilverfahren 80 %, max. 120 €/Jahr (§ 13b), nur auf Verordnung und bei qualifizierten Leistungserbringern.
Bedingungen: ärztliche Verordnung auf Privatrezept · Arzneimittel nicht vom G-BA ausgeschlossen · Bezug in Apotheke oder Versandhandel · Rechnung + Verordnung einreichen
„Die IKK erstattet die Höhe der Kosten je Arzneimittel in voller Höhe, insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versichertem oder Versicherter.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13e Abs. 1 und 3 (Naturheilverfahren: § 13b) · abgerufen 20.10.2026
Heil- und Hilfsmittel
Nur DMP: 20 % weniger Zuzahlung abgeleitet
Die Satzung enthält keine eigenen Mehrleistungen für Heil- oder Hilfsmittel (kein Brillenzuschuss über den gesetzlichen Anspruch, keine zuzahlungsfreien Heilmittel); die Website beschreibt nur den gesetzlichen Standard und Vertragslieferanten. Einziges Extra: DMP-Teilnehmende zahlen 20 % weniger gesetzliche Zuzahlung (damit auch bei Heil- und Hilfsmitteln). Regionale Selektivverträge nicht im Detail geprüft.
Bedingungen: Teilnahme an einem DMP der IKK
„Versicherte, die an strukturierten Behandlungsprogrammen nach Abs. 13 teilnehmen, erhalten Zuzahlungsermäßigungen in Höhe von 20 vom Hundert der nach den Bestimmungen des SGB V zu leistenden Zuzahlung.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 12b Abs. 14 · abgerufen 20.10.2026
Terminservice
Arzttermin-Hotline + TeleClinic an der Quelle geprüft
Eigener Arztterminservice zusätzlich zur 116117: Mitarbeitende suchen einen 'zeitnahen' Haus- oder Facharzttermin und rufen zurück. Eine maximale Wartezeit bis zum Termin wird nicht zugesagt, nur die Bearbeitung binnen 48 Stunden an Werktagen; die Hotline ist kostenpflichtig (6 ct/Anruf). Ergänzend Facharzt-Videosprechstunde über TeleClinic innerhalb von 30 Minuten.
Bedingungen: Angabe gewünschter Facharzt, Untersuchung, akzeptierte Wegstrecke
„Unsere Mitarbeiter werden Ihr Anliegen innerhalb von 48 Stunden (an Werktagen) bearbeiten.“
IKK gesund plus Website: Arztterminservice · abgerufen 20.10.2026
TeleClinic 24/7 kostenlos an der Quelle geprüft
Videosprechstunde mit in Deutschland zugelassenen Ärztinnen und Ärzten über Kooperationspartner TeleClinic, rund um die Uhr und für Versicherte kostenlos, Termin binnen 30 Minuten. Zusätzlich medizinische Telefonberatung Infomedikk 24/7 (nur Beratung, keine Behandlung, 6 ct pro Anruf).
Bedingungen: Registrierung in der TeleClinic-App
„Innerhalb von 30 Minuten erhalten Sie einen Termin – und das kostenlos, rund um die Uhr!“
IKK gesund plus Website: Online-Sprechstunde in der TeleClinic · abgerufen 20.10.2026
Prävention & Gesundheitsförderung
2 Kurse × max. 90 € = 180 €/Jahr an der Quelle geprüft
Eigenbeteiligung 10 % ab 25 € Kursgebühr, Erstattung max. 90 € je Kurs, max. 2 Maßnahmen pro Kalenderjahr (IKK-eigene Kurse zählen mit). Kinder und Jugendliche bis 18: 100 %, max. 100 € je Kurs. Ausgewählte Kurse/Kompaktangebote: 100 % bis 180 €. IKK-eigene Online-Kurse sind zusätzlich im Bonusprogramm (20 €) anrechenbar.
Bedingungen: ZPP-zertifizierter Kurs · Teilnahme an mind. 80 % der Termine (Online-Kurse ohne feste Termine: 100 %) · Teilnahmebescheinigung einreichen
„Für ausgewählte Kurse erstattet die IKK 100 vom Hundert der Teilnahmegebühr bis zu einem Maximalbetrag von 180 Euro. Die Inanspruchnahme ist auf maximal zwei Maßnahmen je Kalenderjahr begrenzt.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 6 Abs. 2 und 3 · abgerufen 20.10.2026
80 %, max. 150 € alle 2 Jahre an der Quelle geprüft
Nur bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen); Belastungs-EKG, Lungenfunktion und Laktat nur bei zusätzlichen Risiken. 80 % der Rechnung, insgesamt max. 150 €; erneute Erstattung frühestens 2 Jahre nach der letzten bezuschussten Untersuchung.
Bedingungen: ärztliche Bescheinigung über Risikofaktor · Arzt mit Zusatzbezeichnung 'Sportmedizin' · Rechnung einreichen
„Die IKK erstattet 80 vom Hundert des Rechnungsbetrages jedoch insgesamt nicht mehr als 150 Euro für die Leistungen nach Abs. 2.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13h Abs. 4 und 5 · abgerufen 20.10.2026
Serviceleistungen
64 Geschäftsstellen, Hotline 24/7 an der Quelle geprüft
64 Geschäfts- und Servicestellen gibt es nur in den Kernregionen Sachsen-Anhalt, Bremen/Bremerhaven, Berlin und Brandenburg (nach der Fusion mit der IKK BB zum 01.10.2026); in anderen Ländern Betreuung per Telefon, App, WebCenter und Videoberatung. Servicetelefon rund um die Uhr gebührenfrei; medizinische Hotline Infomedikk 24/7 (6 ct/Anruf).
„64 Geschäftsstellen in Sachsen-Anhalt, Bremen/Bremerhaven, Berlin und Brandenburg“
IKK gesund plus Website: Die Vorteilswelt der IKK gesund plus · abgerufen 20.10.2026
Vorsorgeuntersuchungen
14–34 J.: max. 30 € alle 2 Jahre an der Quelle geprüft
Kein Sachleistungs-Screening unter 35, sondern Kostenerstattung von max. 30 € innerhalb von 2 Kalenderjahren und nur bei bestehenden Risikofaktoren. Ab 35 gesetzliches Screening alle 2 Jahre. Zusätzlich kostenloser Foto-Hautcheck über die TeleClinic-App.
Bedingungen: bestehende Risikofaktoren (z. B. familiäre Vorerkrankungen) · Hautarzt oder berechtigter Hausarzt · Kostenerstattung gegen Rechnung
„Die IKK erstattet Versicherten nach Vollendung des 14. und vor Vollendung des 35. Lebensjahres über die gesetzlichen Vorsorgeleistungen sowie vertraglichen Leistungen hinaus die Kosten für eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung auf der Basis von § 23 SGB V in Höhe von maximal 30 Euro“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13k Abs. 2 · abgerufen 20.10.2026
Darmspiegelung ab 40, 3D-Mammo u. a. an der Quelle geprüft
Die Satzungs-Früherkennungsleistungen (§ 13k) sind fast alle an bestehende Risikofaktoren gebunden und als Kostenerstattung mit Höchstbeträgen geregelt. Keine Glaukom-Früherkennung und keine Ultraschall-Vorsorge (Eierstöcke/Brust) in der Satzung gefunden. Der kostenlose Stuhltest für 40–49-Jährige läuft als zeitlich begrenzte Aktion.
Bedingungen: meist nur bei ärztlich bestätigten Risikofaktoren · Kostenerstattung gegen Rechnung · Vertragsärzte bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Ärzte
„Früherkennungskoloskopie für Versicherte in der Altersgruppe 40 bis 49 Jahre, alle fünf Jahre; erstattet werden die tatsächlichen Kosten, maximal 250 Euro je Untersuchung, bei Risikofaktoren wie einem erhöhten familiären Risiko auf Darmkrebs.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13k Abs. 1–5 · abgerufen 20.10.2026
Schutzimpfungen
100 % Impfstoff, inkl. Malaria an der Quelle geprüft
Kosten für Impfstoffe und Medikamente der spezifischen Prophylaxe (laut Website seit 2020 inkl. Malariaprophylaxe) werden vollständig übernommen, ohne Jahreshöchstbetrag; ärztliche Leistungen nach Vertragssätzen. Nur für privat (nicht beruflich) veranlasste Reisen und STIKO-empfohlene Impfungen.
Bedingungen: STIKO-Empfehlung für das Reiseland · nicht beruflich bedingter Auslandsaufenthalt · Privatrezept und Rechnungen einreichen · Reiseland und Reisezeitraum angeben
„Die Kosten für Impfstoffe und Medikamente der spezifischen Prophylaxe werden vollständig übernommen. Die Kosten der ärztlichen Leistungen oder Leistungen durch Apothekerinnen oder Apotheker werden nach Vertragssätzen übernommen.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 5 Abs. 2 und 4 · abgerufen 20.10.2026
HPV Frauen bis 45, Männer bis 26 an der Quelle geprüft
Satzung § 5 Abs. 3 erweitert die HPV-Impfung über die STIKO-Altersgrenze hinaus (Frauen bis 45, Männer bis 26). Das 'Krabbenpaket' wirbt mit 250 € für Meningokokken-B-Impfung ab 5 Jahren, die Impfseite sagt aber, ab dem 5. Geburtstag bestehe grundsätzlich keine Leistungspflicht; ohne Satzungsgrundlage nicht als gesichert gewertet. Keine Satzungsregel für Grippeimpfung aller Altersgruppen gefunden.
Bedingungen: Privatrezept und ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Website) · Immunisierung bei Männern bis zum 26. Geburtstag abgeschlossen
„Die HPV-Impfung übernimmt die IKK für Frauen bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres und für Männer bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 5 Abs. 3 · abgerufen 20.10.2026
Zahnmedizin
max. 40 €/Jahr oder DentNet gratis an der Quelle geprüft
Seit 01.10.2026 Satzungsleistung: Erstattung der tatsächlichen Kosten bis 40 € je Kalenderjahr bei jedem Vertragszahnarzt (vorher nur 30 € Bonus für PZR bis 30.09.2026). Alternativ 1 PZR pro Jahr kostenlos in einer DentNet-Partnerpraxis (ab 18 Jahren); beides im selben Kalenderjahr ist ausgeschlossen.
Bedingungen: Vertragszahnarzt oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigter Zahnarzt · Rechnung einreichen · kein Zuschuss, wenn im selben Jahr bereits PZR über Selektivvertrag (DentNet) genutzt
„Die Kosten werden in Höhe von maximal 40 Euro je Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die entstandenen Kosten, erstattet.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13l Abs. 2 und 3 · abgerufen 20.10.2026
100 € Versiegelung + 50 € je Kiefer an der Quelle geprüft
Einmaliger Zuschuss 100 € zur Glattflächenversiegelung bei Multiband-Behandlung plus 50 € je Kiefer für einen festsitzenden Retainer (max. tatsächliche Kosten) = max. 200 €. Keine vorzeitige Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils und keine Zuschüsse zu Kunststoffbrackets o. ä. in der Satzung.
Bedingungen: unter 18 Jahre · KFO-Behandlung mit Multiband zu Lasten der IKK · Retainer: IKK hat vorherige KFO-Behandlung zuletzt getragen · spezifizierte Rechnung
„Die IKK gewährt Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zur Versiegelung der Glattflächen im Rahmen der von ihr zu tragenden kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13g · abgerufen 20.10.2026
DentNet: Regelversorgung ohne Eigenanteil an der Quelle geprüft
Keine satzungsmäßigen Zuschüsse über den Festzuschuss hinaus. Ersparnis nur im Zahnarzt-Netzwerk DentNet: Regelversorgung ohne Eigenanteil nur bei 10 Jahre lückenlos geführtem Bonusheft. Private Zahnzusatzversicherung über Kooperationspartner SIGNAL IDUNA (Vermittlung nach § 20 Satzung).
Bedingungen: Behandlung in teilnehmender DentNet-Praxis · Teilnahmeerklärung in der Praxis · Nulltarif nur bei Regelversorgung und 10 Jahre Bonusheft
„Zahnersatz zum Nulltarif : Bei der Wahl der Regelversorgung enfällt Ihr Eigenanteil komplett. Dafür benötigen Sie ein zehn Jahre lückenlos geführtes Bonusheft.“
IKK gesund plus Website: Zahnmedizinisches Netzwerk 'DentNet' · abgerufen 20.10.2026
Familie & Schwangerschaft
bis 375 € je Schwangerschaft an der Quelle geprüft
Zwei getrennte Beträge: Rufbereitschaft max. 250 € plus Zusatzuntersuchungen, Schwangerschafts-Arzneimittel und Partner-Geburtsvorbereitung zusammen 80 % bis insgesamt max. 125 € (Partnerkurs nur, solange die 125 € nicht ausgeschöpft sind). Website nennt für die Rufbereitschaft die 38.–42. SSW, die Satzung die 37.–42. SSW (Satzung gilt). Babybonus bis 200 € und Infektionsscreening (bis 29 €) kommen zusätzlich, sind aber nicht in den 375 € enthalten.
Bedingungen: Rechnungen einreichen · Tests nur bei individuellem Untersuchungsanlass/Infektionsrisiko · Hebamme nach § 134a SGB V zugelassen · Partnerkurs: Partner ebenfalls bei der IKK versichert (Website)
„Die IKK übernimmt die Kosten der Rufbereitschaft durch eine freiberufliche Hebamme in Höhe von maximal 250 Euro […] Für die Leistungen nach Abs. 3 und Abs. 4 werden 80 vom Hundert des Rechnungsbetrags erstattet, jedoch insgesamt maximal 125 Euro.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13d Abs. 2–5 · abgerufen 20.10.2026
U10, U11, J2 (regional frei, sonst 57 €) an der Quelle geprüft
Nicht in der Satzung, sondern über den Versorgungsvertrag 'Gesunde Kindheit': in Sachsen-Anhalt und Bremen/Bremerhaven kostenfrei per Gesundheitskarte, in anderen Bundesländern nur Erstattung bis max. 57 € (Website-Formulierung; ob je Untersuchung, ist nicht ganz eindeutig).
Bedingungen: Sachsen-Anhalt/Bremen/Bremerhaven: per Gesundheitskarte (Vorsorgepaket 'Gesunde Kindheit') · übrige Länder: Kostenerstattung gegen Rechnung bis max. 57 €
„Sollte Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche nicht anbieten oder sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, erstatten wir Ihnen hierfür die Kosten bis zu einer Höhe von max. 57 Euro.“
IKK gesund plus Website: Vorsorgepaket 'Gesunde Kindheit' · abgerufen 20.10.2026
+500 €/Versuch, 4. Versuch +250 € an der Quelle geprüft
Kein höherer Prozentsatz, sondern Festbetrag: 500 € je Ehepaar und Versuch (1.–3.) zusätzlich zu den gesetzlichen 50 %, begrenzt auf die dem IKK-versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten; dazu einmalig max. 250 € für einen selbst finanzierten 4. Versuch (max. 1.750 € gesamt). value=null, weil der Katalog eine Quote erwartet. Kryokonservierung u. ä. werden nicht bezuschusst.
Bedingungen: Anspruch nach § 27a SGB V (verheiratet; Frau 25–39, Mann 25–49 Jahre) · vor Behandlungsbeginn genehmigter Behandlungsplan · Zuschuss je Ehepaar, max. tatsächliche Kosten des IKK-versicherten Ehepartners · 4. Versuch: Nachweis von 3 erfolglosen GKV-Versuchen
„Der Zuschuss beträgt 500 Euro pro Ehepaar, jedoch nicht mehr als die dem jeweiligen bei der IKK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13c Abs. 1 und 2 · abgerufen 20.10.2026
Kind bis 14, +1 Woche, auch ambulant an der Quelle geprüft
Erweitert § 38 SGB V: Altersgrenze des Kindes 14 statt 12 Jahre; nach Ende der 4 gesetzlichen Wochen eine weitere Woche; zusätzlich Haushaltshilfe bei Krankheit auch ohne die gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. ambulante Behandlung) für max. 6 Wochen je Kalenderjahr und max. 4 Stunden täglich.
Bedingungen: Kind unter 14 oder behindertes, hilfebedürftiges Kind im Haushalt · keine andere Person im Haushalt kann ihn weiterführen · ärztliche Bestätigung · gesetzliche Zuzahlung 10 % (5–10 €/Tag)
„Haushaltshilfe wird auch gewährt, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat […] Der Anspruch nach Abs. 3 besteht für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr für maximal 4 Stunden pro Tag.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 14 · abgerufen 20.10.2026
Auszeichnungen
2 (TÜV Service 1,8; Testnote 1,4) an der Quelle geprüft
Verifiziert: TÜV-Saarland-Siegel 'Service tested' (Prüfbericht August 2026, Gesamtnote 1,8) und krankenkasseninfo.de-Test (Testnote 1,4, Stand Oktober 2026). Keine Auszeichnung 2025/26 von FOCUS MONEY, DFSI, Handelsblatt, €uro, Deutschland Test oder Finanztest auf Primärquellen gefunden; eine frühere IKK-Seite zu FOCUS MONEY 'Fairste Konditionen' ist nicht mehr abrufbar (404).
„Bereits zum elften Mal wurde der IKK gesund plus ein besonders guter Kundenservice bestätigt.“
IKK gesund plus Website: TÜV-Siegel 'Service tested' (Auditbericht 2026) · abgerufen 20.10.2026