DAK-Gesundheit
Ersatzkasse · bundesweit · Zusatzbeitrag 3,20 % ab 01.01.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026 · Datenstand 20.10.2026
Heimatkasse der Ausschreibung. Grundlage: Satzung i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026; Leistungsparagraphen identisch mit 66. Nachtrag, Stand 01.08.2026) plus Anlagen: § 25 Bonusprogramm (Stand 07.26, 65. Nachtrag), § 28 Tarif-Katalog (Stand 18.10.2025), § 29 Wahltarif Krankengeld (Stand 01.01.2026), § 19d digitale Versorgungsprodukte (Stand 30.12.2023). Der bereits bekanntgemachte 68. Nachtrag betrifft nur Abschnitt G (U1/U2-Umlage, ab 01.01.2027). Abweichungen Website/Satzung: (1) Der Erfolgsbonus (35 Punkte je Gesundheitswert, max. 4, alle 3 Jahre) und die Mindestanforderung von 2 Maßnahmen nach § 65a Abs. 1a stehen nur in der Satzungsanlage, nicht im Web-Bonuspunktekatalog; Satzung gewinnt. (2) Website-Überschriften wie 'Bis zu 500€ direkt aufs Konto mit dem DAK AktivBonus' beziehen sich auf die Zuschuss-Obergrenze (500 €/Jahr), nicht auf die Geldprämie, die laut Teilnahmehinweisen keine Höchstgrenze hat. (3) Altersangaben 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35.' in der Satzung = 17-34 Jahre auf der Website (konsistent). Bonus-Werte (bonus_erwachsene 155 €, bonus_kinder 210 €) sind abgeleitete Beispielrechnungen, da die DAK keine jährliche Obergrenze für Geldprämien hat - für den Vergleich bitte die Nuance anzeigen. Online-Aufnahmeantrag: Formular unter /dak/ihr-anliegen/mitglied-werden-weitere/mitglied-werden_94036 (JS-Anwendung; Einstieg auch über /dak/leistungen/darum-dak/mitgliedsantrag_43376). Anzahl Servicezentren nur als 'rund 300' veröffentlicht (QTB 2026 nennt keine Zahl). Versicherte 5,4 Mio., Mitglieder 4,6 Mio.
Zusatzbeitrag
3,2 % (seit 01.01.2026) an der Quelle geprüft
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz nach § 12 Satzung: 3,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, gültig seit 01.01.2026 (61. Satzungsnachtrag, vorher 2,8 %). Gesamtbeitragssatz damit 17,8 %. Auch in der aktuellen Satzungsfassung (67. Nachtrag, Stand 01.09.2026) unverändert; keine unterjährige Änderung 2026 gefunden.
„Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt monatlich 3,2 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 12 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz · abgerufen 20.10.2026
Bonus- und Vorteilsprogramme
ohne Obergrenze, Bsp. bis 155 €/Jahr abgeleitet
Geldprämie ohne Mindest- oder Höchstgrenze (1 Punkt = 1 €); der Jahresbetrag ergibt sich aus den Maßnahmenlimits des Katalogs und ist alters-/geschlechtsabhängig. value = abgeleitete Beispielrechnung (Frau 50-64, ohne Erfolgsbonus); Sport/Prävention + Zahnvorsorge bringen jedem Erwachsenen max. 100 €/Jahr, jede weitere Impfung +5 €. Der Erfolgsbonus (bis 140 Punkte alle 3 Jahre) steht nur in der Satzungsanlage, nicht im Web-Bonuspunktekatalog. Bonuszahlungen für Kassenleistungen werden dem Finanzamt gemeldet.
Bedingungen: Teilnahmeerklärung in Textform (DAK App / Meine DAK) · Teilnahme ab 1.1. des Erklärungsjahres, nicht vor Versicherungsbeginn · Nachweis durch Arzt/Anbieter, Einreichung bis 24 Monate nach Maßnahme · jede Maßnahme nur einmal bonifiziert · Punkte verfallen bei Kassenwechsel oder wenn 2 Jahre in Folge keine Nachweise
„Für die Erfüllung des Bonusanspruchs sind mindestens zwei Maßnahmen aus dem Maßnahmen-Katalog nachzuweisen. [...] erhält er je nachgewiesenem Erfolg weitere 35 Bonuspunkte, wobei maximal 4 Erfolge bonifiziert werden.“
Anlage zu § 25 der Satzung der DAK-Gesundheit (Bonusprogramm, Stand 07.26) i. V. m. § 25 Satzung · abgerufen 20.10.2026
Babyjahr 210 € (U1-U6 + Hörscreening) abgeleitet
Keine jährliche Höchstgrenze für die Geldprämie; jede U-/J-Untersuchung bringt 30 Punkte (= 30 €). value = Beispiel Babyjahr (Hörscreening + U1-U6 = 210 €, laut DAK 'über 300 Euro' in den ersten Lebensjahren). In späteren Jahren typischerweise 30 € je fälliger U/J-Untersuchung plus Zahnvorsorge und Sport. Zuschuss statt Geld: +20 % (Fitnesstracker ab 10 J.: doppelt), max. 500 €/Jahr.
Bedingungen: Anmeldung durch Erziehungsberechtigte (unter 15 J.) über Familienfunktion der DAK App · ab 15 J. eigene Anmeldung möglich · Nachweise bis 24 Monate nach Maßnahme
„Wenn Sie mit Ihrem Baby zu den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 gehen, haben Sie bei uns bereits 180 Bonuspunkte gesammelt. Weitere Punkte erhalten Sie beispielsweise für das Neugeborenen-Hörscreening und Impfungen“
DAK: Bonusprogramm mit Babybonus (Stand 12.10.2026); Bonuspunktekatalog; Anlage zu § 25 Satzung · abgerufen 20.10.2026
Keine Nennung abgeleitet
Die DAK hat kein frei einsetzbares Gesundheitsbudget: Osteopathie, PZR, Reiseimpfungen usw. sind einzelne Satzungsleistungen mit eigenen Beträgen (§§ 17, 19, 19a). Funktional ähnlich ist nur der Zuschuss aus dem AktivBonus (Anlage zu § 25): gesammelte Punkte werden mit Faktor 1,2 (Fitnesstracker 2,0) auf selbst bezahlte Gesundheitsleistungen angerechnet, max. 500 €/Jahr - setzt aber vorher verdiente Punkte voraus.
„der Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich hierbei in der Kategorie A um den Faktor 1,2, in der Kategorie B um den Faktor 2,0. [...] Der Zuschuss ist in der Höhe auf 500,-- Euro pro Jahr begrenzt.“
Anlage zu § 25 der Satzung (Gesundheitsleistungen); Satzung §§ 17-19h (Einzelleistungen) · abgerufen 20.10.2026
Wahltarife
bis 600 €/Jahr (Cashback600, Fit&Cash) an der Quelle geprüft
Höchste Prämie 600 €/Jahr im DAK Cashback600 (Selbstbehalt bis 800 €, nur ab Einkommen in Höhe der BBG; max. Nachzahlung 200 €) bzw. im Prämientarif DAK Fit & Cash (ein Monatsbeitrag, nur wenn ein Jahr keine Leistungen außer Vorsorge/Prävention genutzt). Garantietarife zahlen die Prämie unabhängig von Leistungen; Selbstbehalt nur bei bestimmten Leistungen (z. B. Zahnersatz, Fahrkosten, künstliche Befruchtung, Reha). Nur ein Tarif nach § 28 Abs. 1/2 gleichzeitig.
Bedingungen: nur Mitglieder, deren Beiträge nicht vollständig von Dritten getragen werden · nicht bei Beitragsfreiheit, ruhendem Anspruch oder Beitragsrückstand · Kündigung der Mitgliedschaft während Bindung nicht möglich · Selbstbehalttarife: Bindung 3 Jahre; Prämientarife: 1 Jahr
„Stufe 4: 800 € 50 € 600€ ab BBG garantierte Prämie etwaige Selbstbehalte werden mit der Prämie verrechnet“
Anlage zu § 28 der Satzung (DAK-Gesundheit-Tarif-Katalog, Stand 18.10.2025) i. V. m. § 28 Satzung · abgerufen 20.10.2026
Ja, T 61: ab 15. bis 42. AU-Tag an der Quelle geprüft
Zusatztarif T 61 schließt die Lücke bis zum gesetzlichen Krankengeld: Tagessatz je nach Einkommensstufe 12 € bis 67,82 € vom 15. bis längstens 42. Tag. Keine Gesundheitsprüfung, keine Altersstaffel; Mindestbindung 3 Jahre, danach jährliche Verlängerung. Arbeitsunfähigkeit, die in den ersten 4 Monaten der Teilnahme beginnt, ist ausgeschlossen (waiting_months = 4).
Bedingungen: hauptberuflich Selbstständige, Beschäftigte ohne 6 Wochen Entgeltfortzahlung, KSVG-Versicherte · gesetzlicher Krankengeldanspruch ab 43. Tag (Wahlerklärung § 44 SGB V) erforderlich · Neuabschluss nur vor Vollendung des 55. Lebensjahres · kein Bezug von Voll-/Erwerbsminderungsrente oder Versorgungswerk-Rente · Einkommensnachweis (Steuerbescheid)
„Mit dem Wahltarif Krankengeld T 61 können Mitglieder das Risiko des Einkommensverlustes vom 15. bis längstens zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit absichern.“
Anlage zu § 29 der Satzung (Wahltarif Krankengeld, Stand 01.01.2026), Abschnitte A, B, D, E · abgerufen 20.10.2026
Alternative Heilmethoden
40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr an der Quelle geprüft
Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.
Bedingungen: ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt) · Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung · Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt · Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen · Rechnung einreichen
„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2 · abgerufen 20.10.2026
Arzneimittel bis 100 €/Jahr an der Quelle geprüft
Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.
Bedingungen: Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren · nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig · nicht vom G-BA ausgeschlossen · Bezug in Apotheke/Versandapotheke · Verordnung und Apothekenquittung einreichen
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5 · abgerufen 20.10.2026
Heil- und Hilfsmittel
Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 € an der Quelle geprüft
Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.
Bedingungen: ärztliche Verordnung · Vertragsleistungserbringer · digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d · abgerufen 20.10.2026
Terminservice
Arzttermin-Hotline 24/7, Antwort ≤2 AT an der Quelle geprüft
Eigene Facharzt-Terminvermittlung zusätzlich zur 116117, täglich rund um die Uhr erreichbar. Zugesagt wird nur die Rückmeldung innerhalb von zwei Arbeitstagen, keine maximale Wartezeit bis zum Termin; die DAK ist auf die Mitwirkung der Praxen angewiesen. Dringende Fälle verweist die DAK an Hausarzt/116117 mit Vermittlungscode.
Bedingungen: DAK-Versichertennummer · teilweise Überweisung erforderlich
„Ob in der Dermatologie, Radiologie oder Orthopädie – wir versuchen, für Sie einen Termin zu vermitteln. Spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen (Montag bis Freitag) melden wir uns bei Ihnen zum Ergebnis Ihrer Anfrage.“
DAK Arzttermin-Hotline (Stand 01.10.2026) · abgerufen 20.10.2026
Videosprechstunde tägl. 6-24 Uhr an der Quelle geprüft
Kostenlose ärztliche Videobehandlung über TeleClinic, integriert in die DAK App; Krankschreibung per Video gesetzlich max. 7 Tage. Ergänzend 24/7-Medizin-Hotline (telefonische Information, ersetzt keine Behandlung).
Bedingungen: DAK App mit DAK-ID · Fernbehandlung nur wenn ärztlich vertretbar
„Soforttermin innerhalb von 30 Minuten – täglich [...] Die Online-Videosprechstunde ist für Sie täglich von 6 bis 24 Uhr erreichbar.“
DAK Online-Videosprechstunde (Stand 27.08.2026) · abgerufen 20.10.2026
Prävention & Gesundheitsförderung
2 Kurse à max. 75 € = 150 €/Jahr an der Quelle geprüft
Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr mit je höchstens 75 €; Erwachsene tragen 20 % Eigenanteil (Website: 'Wir übernehmen 80 Prozent'). Für Minderjährige kein Eigenanteil. Eine Mindestteilnahmequote nennt die DAK auf den gelesenen Seiten nicht ausdrücklich. Zusätzlich je Kurs 10 Bonuspunkte.
Bedingungen: Kurs in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht · von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert · Teilnahmebescheinigung/Rechnung einreichen
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich an zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr mit einem Zuschuss. Die Zuschüsse werden auf die jeweiligen Kosten der Maßnahme abzüglich eines Eigenanteils geleistet und betragen höchstens 75 Euro pro Maßnahme.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 18 Abs. 2 · abgerufen 20.10.2026
60 €, mit Risiko 120 € alle 2 Jahre an der Quelle geprüft
Zuschuss bis 60 € für Untersuchung und Beratung; bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren zusätzlich Belastungs-EKG/Lungenfunktion/Laktat, zusammen bis 120 €. Anspruch einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren, 'im Einzelfall' auf Basis § 23 SGB V.
Bedingungen: vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung · ärztliche Bescheinigung über Eignung/Notwendigkeit · Vertragsarzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin · Zusatzuntersuchungen nur bei bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
„Der Zuschuss der DAK-Gesundheit beträgt bis zu 60,00 Euro pro Behandlung nach Satz 1 und bis zu 120,00 Euro pro Behandlung nach Sätzen 1 und 2 zusammen. [...] Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 8 · abgerufen 20.10.2026
Serviceleistungen
rund 300 Servicezentren, Hotline 24/7 an der Quelle geprüft
Laut DAK-Steckbrief rund 300 Geschäftsstellen bundesweit ('Servicezentren in nahezu allen größeren Orten'); Gesundheitsberater kommen auf Wunsch nach Hause. Kundenhotline und Medizin-Hotline sind 24/7 erreichbar, Chat werktags 8-20 Uhr. Exakte Zahl 2026 nicht veröffentlicht ('rund').
„Geschäftsstellen:| rund 300 bundesweit [...] Telefonisch sind wir 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar. Das gilt sowohl für medizinische Beratung als auch für Fragen zu Kassenleistungen.“
DAK: Über uns – Kerndaten (Stand 01.10.2026) · abgerufen 20.10.2026
Vorsorgeuntersuchungen
17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre an der Quelle geprüft
Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.
Bedingungen: mind. ein Risikofaktor · Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung · Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Voraussetzungen sind, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3 · abgerufen 20.10.2026
Check-up 17, Darm ab 39, Tastuntersuch. an der Quelle geprüft
Die DAK-Extras sind überwiegend risikoadaptiert ('im Einzelfall' nach § 23 SGB V): Check-up und Darmkrebstest gibt es nur bei Risikofaktoren und als Festzuschuss (40 €). Klassische IGeL wie Glaukom-Früherkennung oder gynäkologischer Ultraschall sind nicht Satzungsleistung (nur über AktivBonus-Zuschuss 'Vorsorge außerhalb des gesetzlichen Anspruchs').
Bedingungen: meist nur bei ärztlich festgestellten Risikofaktoren · zugelassene Leistungserbringer · Kostenerstattung gegen Rechnung
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von §§ 11 Absatz 6, 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für eine Untersuchung auf Darmkrebs (immunologischer Stuhltest) für Versicherte ab dem 40. Lebensjahr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 4, §§ 19b, 19g, 19h · abgerufen 20.10.2026
Schutzimpfungen
100 % inkl. Malariaprophylaxe an der Quelle geprüft
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
Bedingungen: privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt · Impfung von der STIKO empfohlen · ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen · Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2 · abgerufen 20.10.2026
Grippe alle, HPV bis 26, Meningok. bis 17 an der Quelle geprüft
Satzungsimpfungen über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus: Grippeimpfung für alle, Meningokokken bis 17 Jahre, HPV bis einschließlich 26 Jahre. Bei Nicht-Risikogruppen zahlt man die Grippeimpfung zunächst selbst.
Bedingungen: Grippe/HPV Erwachsene: Rechnung einreichen (Kostenerstattung) · nur soweit kein Anspruch nach § 20i SGB V besteht
„Versicherte haben zur Verhütung von Krankheiten Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza, gegen Meningokokken bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und auf Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 1 · abgerufen 20.10.2026
Zahnmedizin
60 €/Jahr; Schwangere 1x voll an der Quelle geprüft
Fester Jahreszuschuss von 60 € pro Kalenderjahr (nicht je Sitzung, nicht mehr als die Kosten), ohne Mindestalter und ohne Partnerpraxis-Pflicht. Schwangere erhalten einmalig die vollen Kosten. HanseMerkur-Zahnvorsorgeversicherung ermöglicht zweimal jährlich Zuschüsse; zusätzlich AktivBonus-Zuschuss möglich.
Bedingungen: Behandlung durch zugelassene Zahnarztpraxis · Rechnung einreichen (Kostenerstattung) · Einreichung Vorjahresrechnungen bis 31.03.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung ausschließlich durch zugelassene oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Leistungserbringer erfolgt. Der Zuschuss beträgt 60,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 6 · abgerufen 20.10.2026
Retainer einmalig bis 200 € an der Quelle geprüft
Einmaliger Zuschuss bis 200 € (max. tatsächliche Kosten) für den festen Retainer nach erfolgreicher Kassen-KFO. Keine Zuschüsse zu Kunststoffbrackets o. ä. Mehrleistungen und keine vorzeitige Erstattung des Eigenanteils gefunden. Für Kinder zusätzlich Fissurenversiegelung der Prämolaren (80 €/Jahr).
Bedingungen: festsitzender Frontzahnretainer nach erfolgreich abgeschlossener KFO-Behandlung (Eigenanteil erstattet) · Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag · Vertragskieferorthopäde · keine Reparaturen/Entfernung · entfällt bei vertraglicher Leistungserbringung
„Die Leistung kann nur im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung [...] in Anspruch genommen werden, sofern die Versicherten das 18. Lebensjahr zu Beginn der Behandlung noch nicht vollendet haben. Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmalig. [...] Der Zuschuss beträgt maximal 200 Euro“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 10 · abgerufen 20.10.2026
Kein Extra-Zuschuss; HanseMerkur-Zusatz an der Quelle geprüft
Beim Zahnersatz zahlt die DAK nur den gesetzlichen Festzuschuss (60 %, mit Bonusheft 70/75 %); kein Satzungszuschuss darüber hinaus und kein Zahnersatz-Netzwerk gefunden. Extra ist lediglich die vergünstigte Zahnzusatzversicherung des Kooperationspartners HanseMerkur (laut Website bis 100 % Erstattung, Aktion bis 30.11.2026 ohne Gesundheitsfragen).
Bedingungen: Zusatzversicherung ist privat und kostenpflichtig · Vermittlung nach § 24 Satzung / § 194 Abs. 1a SGB V
„Kunden und Kundinnen der DAK-Gesundheit können ihren Versicherungsschutz mit Zahnzusatzversicherungen der HanseMerkur sinnvoll ergänzen. Die Angebote umfassen die Absicherung von Zahnvorsorge als auch für Zahnersatz.“
DAK: Zahn-Zusatzversicherungen der HanseMerkur; Satzung § 24 · abgerufen 20.10.2026
Familie & Schwangerschaft
MamaPLUS: Rufbereitsch. 500 € + Extras an der Quelle geprüft
Kein Gesamtbudget je Schwangerschaft: die MamaPLUS-Leistungen werden einzeln in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattet; einzig gedeckelt ist die Hebammenrufbereitschaft (500 €, nur eine Hebamme). value = dieser Deckel, der Gesamtwert kann darüber liegen. Arzneimittel nur als zugelassene apothekenpflichtige Mono-/Kombipräparate auf Privatrezept, keine Nahrungsergänzungsmittel.
Bedingungen: Schwangerschaftsnachweis und spezifizierte Rechnung · zugelassene Hebammen/Ärzte/Physiotherapeuten · Tests nur bei individuellem Untersuchungsanlass, nicht Mutterschaftsrichtlinie · Rufbereitschaft: Hebammenhilfe in Schwangerschaft und bei Geburt, 24-h-Erreichbarkeit
„Die DAK-Gesundheit übernimmt über die gesetzlichen Leistungen hinaus die Kosten für die Inanspruchnahme ausgewählter Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [...] Der Zuschuss beträgt höchstens 500,00 Euro, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19a DAK-Plusleistungen bei Schwangerschaft und Geburt · abgerufen 20.10.2026
U10, U11 und J2 kostenfrei an der Quelle geprüft
Freiwillige Mehrleistung über Versorgungsvertrag (keine Satzungsleistung): Abrechnung direkt über die Karte, aber Teilnahmeerklärung in der Praxis nötig; dafür je 30 Bonuspunkte. Bundesweit über teilnehmende (BVKJ-)Praxen.
Bedingungen: Versichertenkarte bei Kinder- und Jugendarztpraxis · Teilnahmeerklärung unterschreiben (Vertragsangebot)
„Die U10 ist eine freiwillige Mehrleistung der DAK-Gesundheit. Wir übernehmen die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchung. Sie müssen dafür nur beim Kinder- und Jugendarzt die Versichertenkarte vorlegen und eine Teilnahmeerklärung für dieses besondere Angebot unterzeichnen.“
DAK: U10 / U11 / J2 Vorsorgeuntersuchung; Kindervorsorge · abgerufen 20.10.2026
Keine Nennung an der Quelle geprüft
Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.
Bedingungen: gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen) · Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“
DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung · abgerufen 20.10.2026
Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag an der Quelle geprüft
Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.
Bedingungen: Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha) · Kind im Haushalt unter 14 Jahren · ärztliches Attest · keine andere Person im Haushalt · gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe · abgerufen 20.10.2026
Auszeichnungen
14 Auszeichnungen 2025/2026 an der Quelle geprüft
Gezählt sind die auf der DAK-Auszeichnungsseite gezeigten Siegel aus FOCUS-MONEY-Heften 45/2025 bis 22/2026 (inhaltlich doppelte Siegel zusammengefasst) plus das DISQ/ntv-Urteil vom 17.06.2026. Fast alle Siegel stammen aus FOCUS-MONEY/DFSI; Stiftung Warentest/Finanztest, Handelsblatt oder €uro: nichts gefunden. Im DISQ-Serviceteil nur 'befriedigend' (Rang 13).
„Die DAK-Gesundheit ist eine „Top-Krankenkasse“ mit „ausgezeichneten Leistungen“, einem „hervorragenden Bonus- und Vorteilsprogramm“ und "sehr gutem digitalen Service". So lautet das Ergebnis des aktuellen Krankenkassen-Vergleichs von Focus Money (Heft 7/2026).“
DAK: Ausgezeichnet versichert! (Siegel-Übersicht); DFSI-Studie 2026; DISQ/ntv 2026 · abgerufen 20.10.2026