BARMER
Ersatzkasse · bundesweit · Zusatzbeitrag 3,29 % ab 01.01.2025 · Satzung Satzung vom 1.1.2017 in der Fassung des 39. und 40. Nachtrages, Stand: 15.10.2026 · Datenstand 20.10.2026
Satzung: PDF unter der stabilen Blob-ID 1022552 enthält am 20.10.2026 die Fassung des 39. und 40. Nachtrages (Stand 15.10.2026); BARMER ersetzt die Datei bei jedem Nachtrag. shared_budget-Werte: 'familie_plus' = 200-€-Budget je Schwangerschaft (§ 28d, inkl. Osteopathie für Babys nach § 28a); 'bonus_zuschuss' = Top-Geldprämie (Bonuspunkte werden zum doppelten Wert als Zuschuss angerechnet, max. 200 €/Jahr, gemeinsame Liste in Anlage zu § 37 Teil 4: Osteopathie, Akupunktur, PZR, Krebsfrüherkennung, Sehhilfen, großes Blutbild, Vitaminbestimmung, Sportmedizin, Taping, erweiterte Zahnleistungen, anthroposophische Heilmittel, Sport-/Fitnessbeiträge, Geräte, Apps, Home-Tests, private Zusatzversicherungen). Widerspruch Website/Satzung: Haushaltshilfe-Altersgrenze (Website 12, Satzung § 34 Abs. 1: 14 bei Klinik-/Reha-Fällen) – Satzung übernommen. Erfolgsbonus §§ 38, 38a steht in der Satzung, wird auf der Website aber nicht beworben. Die Geld-zurück-Tarif-Seite (S/M/L) ist von 12/2023, Werte stimmen mit der aktuellen Satzungsanlage überein. Reiseschutz-Landingpage /mitglied-werden/stark-mit-reiseschutz zeigt inzwischen Bonus-Inhalte; maßgeblich ist Satzung § 32 und die Seite Reiseschutzimpfungen.
Zusatzbeitrag
3,29 % an der Quelle geprüft
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz nach § 21 der Satzung. Seit 01.01.2025 3,29 % (vorher 2,19 %), zum Jahreswechsel 2025/2026 unverändert; Gesamtbeitrag 17,89 % (14,6 % + 3,29 %), Arbeitnehmeranteil am Zusatzbeitrag 1,645 %.
„Die BARMER erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag gemäß § 242 Absatz 1 SGB V. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt 3,29 v.H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 21 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz · abgerufen 20.10.2026
Bonus- und Vorteilsprogramme
100 € bar oder 200 € als Zuschuss an der Quelle geprüft
Punktesystem ohne Mindestpunktzahl: schon ab der ersten Aktivität 10 € auszahlbar. Bar gibt es höchstens 100 €/Jahr; wer Rechnungen für selbst bezahlte Gesundheitsleistungen einreicht, erhält für dieselben Punkte den doppelten Betrag (max. 200 €). Beide Prämien sind kombinierbar, aber zusammen auf 1.000 Punkte/Jahr begrenzt; nach drei Jahren mit je mind. 500 Punkten gibt es 500 Extrapunkte (§ 37 Abs. 5). Zusätzlich regelt § 38 einen Erfolgsbonus (100 €, max. jedes zweite Jahr), der auf der Website nicht beworben wird.
Bedingungen: Nachweis je Aktivität (Foto-Upload in Meine Barmer) · max. 1.000 Punkte pro Jahr einlösbar · Präventionskurse max. 2 pro Jahr bepunktbar · Antrag spätestens 31.12. des Folgejahres
„Die Geldprämie – bis zu 100 Euro pro Jahr … Für jeweils 100 Punkte bekommen Sie 10 Euro. Sie können sich Ihre Punkte jederzeit direkt auszahlen lassen. Keine Mindestpunktzahl erforderlich. … Die Top-Geldprämie – bis zu 200 Euro pro Jahr“
Barmer Bonus (Webseite); Satzung § 37 und Anlage zu § 37 Teil 1 · abgerufen 20.10.2026
100 € bar / 200 € Zuschuss je Kind an der Quelle geprüft
Kinder sammeln im selben Programm wie Erwachsene (eigenes Limit von 1.000 Punkten), Vorsorge für Kinder und Jugendliche bis 17 bringt 150 statt 100 Punkte. Zusätzlich sieht § 38a der Satzung einen Erfolgsbonus von 60 €/Jahr für 6- bis 14-Jährige vor (regelmäßiger Sport plus abgeschlossener Präventionskurs).
Bedingungen: Punktekonto über Meine Barmer eines Elternteils · Nachweise je Aktivität (z. B. U-Untersuchung, Sportverein, Schwimmkurs)
„Ja. Für familienversicherte Kinder bis 18 Jahre kann das Bonuskonto über das Konto eines Elternteils geführt werden, sodass auch Kinder und Jugendliche Punkte sammeln und Prämien sichern können.“
Barmer Bonus (Webseite); Satzung § 38a Abs. 6 · abgerufen 20.10.2026
Keine Nennung abgeleitet
Die Satzung (§§ 28a–32a) kennt kein jährliches Gesundheitskonto. Zuschüsse zu Zusatzleistungen gibt es nur, wenn vorher Bonuspunkte gesammelt wurden (Top-Geldprämie, § 37 Abs. 3) oder in der Schwangerschaft über das 200-€-Budget von Familie Plus (§ 28d).
„Bei nachgewiesener Inanspruchnahme von Leistungen im Sinne von Teil 2 und / oder Teil 3 der Anlage können Versicherte, die eine in Teil 4 der Anlage aufgeführte Leistung in Anspruch genommen haben … alternativ zum Geldbonus einen Zuschuss zu den Kosten dieser Leistung … erhalten.“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 37 Abs. 3 · abgerufen 20.10.2026
Wahltarife
bis 450 €/Jahr Prämie an der Quelle geprüft
Die höchste Prämie (450 €) gibt es nur im L-Tarif für Mitglieder mit Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze, bei 650 € Selbstbehalt; der M-Tarif (300 €) setzt mehr als 18.650 € Einnahmen voraus. Vorsorge, Impfungen und Arztbesuche ohne Verordnung lösen keinen Selbstbehalt aus. Prämie max. 20 % (mehrere Tarife 30 %) der selbst getragenen Beiträge.
Bedingungen: Bindung 3 Jahre (A 200: 1 Jahr) · nur Mitglieder, die Beiträge (teilweise) selbst tragen · Erklärung 2 Wochen vor Jahresbeginn · Prämie wird im April des Folgejahres gezahlt
„F 450 Selbstbehalt von 650,- € je Kalenderjahr, für Mitglieder, deren beitragspflichtige Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen. Die Prämie beträgt 450,- € je Kalenderjahr.“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), §§ 23, 24 und Anlage zu §§ 23 und 24 · abgerufen 20.10.2026
Ja, ab 22. Tag (KSK: ab 15. Tag) an der Quelle geprüft
Selbstständige können das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag (Wahlerklärung) mit KGS22 auf den 22. Tag vorziehen; ohne Wahlerklärung gibt es nur KGS92 ab dem 92. Tag. Bei Tarifwechsel gilt für höheres Krankengeld eine Wartezeit von 3 Monaten (außer Unfall).
Bedingungen: hauptberuflich Selbstständige / Versicherte nach § 53 Abs. 6 SGB V · Bindung 3 Jahre · Erklärung 2 Wochen nach Versicherungsbeginn, sonst Beginn Folgemonat · Tarif endet grundsätzlich mit 65
„KGS22 Anspruch auf Krankengeld ab dem 22. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit, als Ergänzung eines aufgrund einer Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 SGB V zu gewährenden Krankengeldes: 1,00 v.H.“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 27 und Anlage zu § 27 · abgerufen 20.10.2026
Alternative Heilmethoden
Nur Babys & Schwangere (200-€-Budget) an der Quelle geprüft
Als Satzungsleistung nur für Säuglinge im 1. Lebensjahr (§ 28a) und in der Schwangerschaft (§ 28d Nr. 10), zusammen mit allen anderen Familie-Plus-Leistungen höchstens 200 €. Übrige Versicherte erhalten keinen eigenen Zuschuss, können aber Bonuspunkte als Top-Geldprämie (max. 200 €/Jahr, geteilt mit PZR, Sehhilfen usw.) auf Osteopathie-Rechnungen anrechnen.
Bedingungen: ärztliche Verordnung auf Privatrezept · Arzt/Physiotherapeut mit osteopathischer Ausbildung (parietal, viszeral, cranial) und Verbandsmitgliedschaft · Kinder unter 1 Jahr oder Schwangere · Rechnung binnen 3 Monaten (Babys)
„Der Anspruch nach Absatz 1 ist der Höhe nach begrenzt. Er darf zusammen mit allen nach § 28d während der Schwangerschaft erbrachten Leistungen einen Betrag in Höhe von insgesamt 200,- € nicht überschreiten.“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 28a Abs. 4 · abgerufen 20.10.2026
Homöopathie-Vertrag (Ärzte) an der Quelle geprüft
Ärztliche homöopathische Behandlung über einen Vertrag der besonderen Versorgung: 24 Monate, danach ein Ruhejahr nur mit Regelversorgung. Homöopathische Arzneimittel sind nicht enthalten; Ausnahme Schwangere (Familie Plus, 200-€-Budget). Anthroposophische Heilmittel nur über die Top-Geldprämie.
Bedingungen: Arzt nimmt am Homöopathie-Vertrag der Barmer teil · Einschreibung · keine Heilpraktiker
„Wenn Sie und Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt am Homöopathie-Vertrag der Barmer teilnehmen, können Sie sich 24 Monate lang über diesen Vertrag homöopathisch behandeln lassen. Anschließend folgt ein Ruhejahr … Die Kosten für homöopathische Arzneimittel sind im Homöopathie-Vertrag ebenfalls nicht enthalten.“
Homöopathie: Ärztliche Behandlung und Voraussetzung für die Kostenübernahme (Webseite, Stand 01.07.2026) · abgerufen 20.10.2026
Heil- und Hilfsmittel
Digitale Produkte bis 300 €; Brille via Bonus an der Quelle geprüft
Kein eigener Zuschuss zu Brillen oder Hilfsmitteln über den gesetzlichen Standard hinaus. Satzungsextra sind nur gelistete digitale Versorgungsprodukte (vorab genehmigen lassen); Sehhilfen lassen sich lediglich mit gesammelten Bonuspunkten bezuschussen.
Bedingungen: Verordnung bzw. Nachweis der Indikation · Antrag vor Inanspruchnahme (§ 28g)
„Erstattet werden die in der Anlage aufgeführten Beträge, begrenzt auf die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch insgesamt nicht mehr als 300,- € je Versicherten und Kalenderjahr.“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 28g Abs. 4 · abgerufen 20.10.2026
Terminservice
Termin-Service, Rückmeldung in 1 Woche an der Quelle geprüft
Die Barmer kontaktiert mehrere Facharztpraxen bundesweit und meldet sich innerhalb einer Woche; eine maximale Wartezeit bis zum Termin wird nicht zugesagt. Für dringende Termine verweist die Barmer auf die 116117.
Bedingungen: nur nicht dringende Facharzttermine · eigene Terminsuche erfolglos · keine Wunschtermine, keine Erfolgsgarantie
„Die Vereinbarung von Facharztterminen ist bundesweit möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen einfach an das kostenlose Barmer Telefon. Eine Rückmeldung des Barmer Termin-Service erhalten Sie innerhalb einer Woche.“
Termine beim Facharzt (Webseite, Stand 12.02.2026) · abgerufen 20.10.2026
Teledoktor: Video-Arzt, täglich an der Quelle geprüft
Video-Sprechstunde mit Krankschreibung und Kinderkrankenschein, Telefon- und Chatberatung durch ein Expertenteam (SHL Telemedizin) sowie digitaler Haut-Check mit fachärztlicher Einschätzung binnen 48 Stunden. Für die ärztliche Fernbehandlung ist die Teilnahme am Vertrag der besonderen Versorgung nötig.
Bedingungen: Barmer-Benutzerkonto / App Barmer Teledoktor · Video-Sprechstunde über Vertrag der besonderen Versorgung · nur Alltagsbeschwerden
„Unser Expertenteam erreichen Sie innerhalb Deutschlands täglich unter der Telefonnummer 0202 568 333 3500.“
Barmer Teledoktor (Webseite, Stand 13.10.2026) · abgerufen 20.10.2026
Prävention & Gesundheitsförderung
2 Kurse: je 75 € (online 100 €) an der Quelle geprüft
Erstattet werden die tatsächlichen Kosten bis 75 € je Präsenzkurs bzw. 100 € je Online-Kurs, höchstens zwei Maßnahmen pro Jahr (200 € nur bei zwei Online-Kursen, sonst 150 €). Alternativ zählt eine Ernährungsberatung (Erstberatung bis 40 €, zwei Folgeberatungen je bis 30 €) als ein Kurs; 7Mind-App inkl. Präventionskursen 12 Monate kostenlos.
Bedingungen: ZPP-zertifizierter Kurs · max. 2 Maßnahmen pro Kalenderjahr · kein Vorab-Antrag nötig
„Je Kalenderjahr können neben Leistungen nach § 20a SGB V und § 20b SGB V höchstens zwei Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beansprucht werden. Der Anspruch ist begrenzt auf die Höhe der tatsächlichen Kosten, jedoch nicht mehr als 75,- €, bei online-basierten Maßnahmen nicht mehr als 100,- € je Maßnahme.“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 31 · abgerufen 20.10.2026
Nur über Bonus-Zuschuss an der Quelle geprüft
Kein eigener Zuschuss. Die sportmedizinische Untersuchung ist in Teil 4 der Anlage zu § 37 als zuschussfähig gelistet: Bonuspunkte werden zum doppelten Wert angerechnet (max. 200 €/Jahr, geteilt mit allen anderen Zuschussleistungen). Bei Erfolg in vier Gesundheitsfaktoren alternativ bis 300 € je zwei Jahre (§ 38 Abs. 11).
Bedingungen: vorher gesammelte Bonuspunkte (Top-Geldprämie) · Rechnung einreichen
„Werden Erfolge in Bezug auf vier Faktoren nachgewiesen, haben Versicherte Anspruch auf einen Zuschuss zu den ihnen entstandenen Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, Osteopathiebehandlung, Akupunkturbehandlung oder sportmedizinische Untersuchung. Der Zuschuss beträgt für zwei Kalenderjahre maximal 300,- €.“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 38 Abs. 11 und Anlage zu § 37 Teil 4 · abgerufen 20.10.2026
Serviceleistungen
348 Geschäftsstellen an der Quelle geprüft
Laut Unternehmensseite (Stand 06.05.2026) 348 Geschäftsstellen bundesweit; die Filialsuche spricht teils von rund 400 Standorten. Die medizinische Beratung (Teledoktor) wird als ärztlicher Rat rund um die Uhr beworben, die Teledoktor-Seite selbst nennt eine tägliche Erreichbarkeit ohne Uhrzeiten.
„8,3 Millionen Versicherte … 348 Geschäftsstellen bundesweit … Für ihre Versicherten ist sie rund um die Uhr telefonisch und im Internet erreichbar.“
Über das Unternehmen (Webseite, Stand 06.05.2026) · abgerufen 20.10.2026
Vorsorgeuntersuchungen
Ja, unter 35 alle 2 Jahre (meist ab 15) an der Quelle geprüft
Haut-Check als Zusatzleistung über einen Vertrag mit teilnehmenden Dermatologen, inkl. Auflichtmikroskopie für alle Körperregionen; das Mindestalter hängt vom Bundesland ab. Außerhalb des Vertrags erstattet die Satzung (§ 28f) nur Versicherten mit deutlich erhöhtem Melanomrisiko.
Bedingungen: teilnehmende Haut-Fachärzte (in Hessen auch geschulte Hausärzte) · Mindestalter je Bundesland, meist 15 Jahre
„Als Zusatzleistung können auch Barmer-Versicherte, die jünger als 35 Jahre sind, alle 2 Jahre eine Untersuchung zur Hautkrebs-Früherkennung durchführen lassen – den Haut-Check.“
Hautkrebsvorsorge: Hautkrebs-Screening und Haut-Check (Webseite, Stand 17.02.2026); Satzung § 28f · abgerufen 20.10.2026
Darmkrebs-Test ab 40, Haut-Check an der Quelle geprüft
Eigene Früherkennungs-Extras sind vor allem der Heim-Stuhltest ab 40 (gesetzlich erst ab 50) und der Haut-Check unter 35. Glaukom- oder Ultraschall-Früherkennung werden nicht als Kassenleistung angeboten, sondern nur über die Bonus-Zuschussliste (Krebsfrüherkennungsleistungen).
Bedingungen: Testset über Partnerportal bestellen
„Für alle Barmer Versicherten ab 40 Jahren ist die Bestellung und Durchführung des Tests alle 2 Jahre kostenfrei“
Darmkrebsvorsorge Plus (Webseite, Stand 24.03.2026) · abgerufen 20.10.2026
Schutzimpfungen
100 % ohne Obergrenze an der Quelle geprüft
Volle Übernahme von Impfstoff und Impfleistung für alle STIKO-empfohlenen Reiseimpfungen (z. B. Gelbfieber, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Dengue, Chikungunya) sowie Malariaprophylaxe inkl. Stand-by-Therapie; keine Zuzahlung, kein Höchstbetrag genannt. Für Dienstreisen zahlt der Arbeitgeber.
Bedingungen: STIKO-empfohlene Impfung · nicht berufliche Auslandsreise · Privatrezept/Rechnung einreichen (in HH, MV, NRW, SN, BB, NI teils direkt über Gesundheitskarte)
„Von der STIKO empfohlene Reiseschutzimpfungen und medikamentöse Malariaprophylaxe für nicht berufliche Auslandsaufenthalte, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert sind“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 32 Abs. 3 Nr. 2 · abgerufen 20.10.2026
8 Extra-Impfungen (z. B. HPV bis 26) an der Quelle geprüft
Satzungsimpfungen ergänzen die STIKO-Pflichtleistungen; die Altersgrenzen sind eng gefasst (z. B. HPV nur bis zum 26. Geburtstag, Meningokokken B nur 5–17 Jahre).
Bedingungen: Sachleistung, sonst Erstattung der tatsächlichen Kosten
„3. Impfung gegen Meningokokken B ab Vollendung des 5. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 4. Grippeimpfung ab Vollendung des 6. Lebensmonats bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres … 6. HPV-Impfung ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 32 Abs. 3 Nr. 3–10 · abgerufen 20.10.2026
Zahnmedizin
Nur über Bonus-Zuschuss / Schwangere an der Quelle geprüft
Keine eigene PZR-Leistung: Erwachsene können nur Bonuspunkte in einen Zuschuss umwandeln (doppelter Wert, max. 200 €/Jahr, geteilt mit Osteopathie, Sehhilfen usw.). Schwangere erhalten die PZR aus dem 200-€-Budget von Familie Plus; die PZR selbst bringt 100 Bonuspunkte (1x jährlich).
Bedingungen: vorher gesammelte Bonuspunkte (Top-Geldprämie) · Rechnung einreichen · Schwangere: individueller Untersuchungsanlass
„Da die PZR keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, müssen Sie die Kosten privat übernehmen. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Zuschuss von der Barmer zu erhalten“
Professionelle Zahnreinigung (Webseite, Stand 13.10.2026); Satzung § 28d Nr. 2, Anlage zu § 37 Teil 4 · abgerufen 20.10.2026
Zahnversiegelung einmalig bis 50 € an der Quelle geprüft
Einmalig je Behandlungsfall bis 50 € für eine Zahnversiegelung bei festsitzender Zahnspange. Weitere Mehrleistungen (z. B. Keramik-/Kunststoffbrackets) tragen die Eltern selbst; der gesetzliche Eigenanteil wird wie üblich erst nach erfolgreichem Abschluss erstattet.
Bedingungen: bewilligter KFO-Behandlungsplan · festsitzende Apparatur · unter 18 Jahre · Rechnung einreichen
„Erstattet werden einmalig die tatsächlich entstandenen Kosten je kieferorthopädischem Behandlungsfall nach Absatz 2, jedoch nicht mehr als 50,- €.“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 28e Abs. 3 · abgerufen 20.10.2026
Kein Mehrzuschuss; HUK-Zahnzusatz an der Quelle geprüft
Über den gesetzlichen Festzuschuss hinaus zahlt die Barmer nichts extra. Barmer-Mitglieder erhalten vergünstigte Zahnzusatztarife beim Partner HUK-COBURG (laut Barmer ohne Wartezeit, in den ersten Jahren mit Erstattungshöchstgrenzen).
Bedingungen: Zusatzversicherung privat abzuschließen
„Als Barmer-Mitglied profitieren Sie bei unserem Partner HUK-COBURG von vergünstigten Konditionen für Ihren privaten Zahnzusatzschutz.“
Zahnzusatzversicherung (Webseite, Stand 09.11.2022) · abgerufen 20.10.2026
Familie & Schwangerschaft
200 € je Schwangerschaft (Familie Plus) an der Quelle geprüft
Alle Positionen teilen sich ein Budget von insgesamt 200 € je Schwangerschaft, inklusive der Osteopathie für das Neugeborene. Leistungen werden nur erstattet, wenn kein Anspruch nach den Mutterschafts-Richtlinien besteht und ein individueller Anlass vorliegt.
Bedingungen: Einschreibung in Barmer Familie Plus · Tests nur bei individuellem Anlass/Risiko · Rechnungen und Verordnungen bis 31.03. des Folgejahres
„Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch für sämtliche Leistungen nach Absatz 1 und 2 insgesamt nicht mehr als 200,- € je Schwangerschaft.“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 28d Abs. 3 · abgerufen 20.10.2026
U10, U11, J2 im Kinderprogramm an der Quelle geprüft
Die drei Zusatzuntersuchungen gibt es nur über den Selektivvertrag (Kinder- und Jugend-Programm, Vorsorgeheft Paed.Plus des BVKJ) bei teilnehmenden Kinderärzten; dazu gehören u. a. Amblyopie-Screening und Wartezeitbegrenzung auf 30 Minuten.
Bedingungen: Teilnahme am Barmer Kinder- und Jugend-Programm · Einschreibung bei teilnehmendem Kinder- und Jugendarzt
„Weiterhin sind drei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen im Kinder- und Jugend-Programm enthalten: Paed.Check ® 7.0 (U10) für Kinder im Alter von 7 bis 8 Jahren … Paed.Check ® 9.0 (U11) … Paed.Check ® 16.0 (J2) für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren“
Das Barmer Kinder- und Jugend-Programm (Webseite, Stand 18.12.2024) · abgerufen 20.10.2026
Keine Nennung an der Quelle geprüft
Die Barmer übernimmt nur den gesetzlichen Anteil von 50 %; die Satzung enthält keinen Mehrleistungs-Paragraphen zur künstlichen Befruchtung.
Bedingungen: Behandlungsplan vorab genehmigen · beide mind. 25, Frau unter 40, Mann unter 50
„Die Barmer übernimmt 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung, wobei pro Methode eine maximale Anzahl an Versuchen festgelegt ist.“
Künstliche Befruchtung (Webseite, Stand 17.02.2026) · abgerufen 20.10.2026
Kind unter 14; auch ohne Klinik an der Quelle geprüft
Die Satzung hebt die Altersgrenze des Kindes bei Krankenhaus-, Reha- oder Kurfällen von 12 auf 14 Jahre an und gewährt Haushaltshilfe auch bei Krankheit ohne Klinikaufenthalt, wenn ein Kind unter 12 im Haushalt lebt (je max. 4 Wochen). Die Website nennt vereinfacht nur Kinder unter 12; die Satzung geht vor.
Bedingungen: Kind unter 14 (bei Krankenhaus, Reha, Kur u. Ä.) bzw. unter 12 (sonstige Krankheit) oder behindertes Kind · keine andere Person im Haushalt · max. 4 Wochen je Krankheitsfall · gesetzliche Zuzahlung 5–10 €/Tag
„Ist Versicherten die Weiterführung des Haushalts wegen einer der in § 38 Absatz 1 Satz 1 SGB V genannten Leistungen der BARMER vorübergehend nicht möglich, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 34 Abs. 1 · abgerufen 20.10.2026
Auszeichnungen
9 Auszeichnungen 2025/2026 an der Quelle geprüft
Selbstauskunft der Barmer (Seite Stand 09.09.2026); nicht mitgezählt: Deutscher Nachhaltigkeitspreis 2025 (kein Leistungsbezug) und DEUTSCHLAND TEST Unternehmen des Jahres 03/2025 (älter als 18 Monate). Im FOCUS-MONEY-Gesamtvergleich 07/2026 war die Barmer nicht Testsieger.
„Die Barmer erhielt in der FOCUS MONEY-Studie (Ausgabe 07/2026) unter allen 50 Krankenkassen im Wettbewerb die Auszeichnung „Bester digitaler Service“.“
Barmer: Ihre Gesundheit in besten Händen (Auszeichnungsseite, Stand 09.09.2026) · abgerufen 20.10.2026