GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse

AOK · regional: Sachsen-Anhalt · Zusatzbeitrag 2,89 % ab 01.01.2026 · Satzung Satzung vom 01.04.2009 i. d. F. der 52. Änderung (VR-Beschluss 16.12.2025); letzte Änderung (Anhang 1) in Kraft 01.07.2026 · Datenstand 20.10.2026

Satzung liegt als HTML-Lesefassung auf deine-gesundheitswelt.de vor (aok.de/pk/sachsen-anhalt/ ist nur ein Portal). Kernmechanik: GESUNDES KONTO = gemeinsamer Deckel von 600 €/Jahr je Versicherten für fast alle Satzungsmehrleistungen (Osteopathie, PZR, Reiseimpfungen, Schwangerschaft, Hautcheck, KFO-Versiegelung, OTC, Fitnessstudio); wer es nutzt, kann im selben Jahr nicht am AOK-Gesundheitsbonus (bis 200 €) teilnehmen. In der Satzung ist die Überschrift von § 11 f in der HTML-Fassung fehlerhaft ('Nicht verschreibungspflichtige ... Arzneimittel'), inhaltlich regelt § 11 f die Schwangerschaftsleistungen (Änderungsübersicht: 'Gesundheits- und Vorsorgeleistungen bei Schwangerschaft und Geburt'). Nicht gefunden: eigener Facharzt-Terminservice, Homöopathie, sportmedizinische Untersuchung, Servicezeiten der Kunden-Hotline, genaue Zahl der Kundencenter. § 17 j AOK-Aktivbonus steht in der Satzung, wird auf der Website aber nicht mehr beworben. Versichertenzahl: Pressemitteilung 18.12.2025 'mehr als 850.000 Versicherte' (FOCUS MONEY 7/2026: 851.874).

Zusatzbeitrag

Individueller Zusatzbeitrag 2026

2,89 % an der Quelle geprüft

Kassenindividueller Zusatzbeitrag seit 01.01.2026 (Verwaltungsratsbeschluss 16.12.2025, Genehmigung 17.12.2025). 2025 lag er bei 2,5 %. Gesamtbeitragssatz 17,49 %.

„Der Zusatzbeitrag der AOK gemäß § 242 SGB V beträgt 2,89 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 18 a · abgerufen 20.10.2026

Bonus- und Vorteilsprogramme

Bonusprogramm Erwachsene

bis 200 € pro Jahr an der Quelle geprüft

AOK-Gesundheitsbonus: max. 200 Punkte je Versicherten und Jahr, 1 Punkt = 1 €; Maßnahmen meist 10 Punkte (Sportverein/Fitnessstudio 20, Mutterschaftsvorsorge 50). Wer den Gesundheitsbonus nutzt, erhält im selben Jahr keine Erstattungen aus dem GESUNDES KONTO (Wahl jährlich neu).

Bedingungen: Bonusheft bis 30.06. des Folgejahres einreichen · keine gleichzeitige Nutzung des GESUNDES KONTO · kein paralleles Bonusprogramm

„Beim AOK-Gesundheitsbonus ist die jährliche Bonifizierung für nachgewiesene Maßnahmen je Versicherten auf maximal 200 Punkte begrenzt.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 17 i Abs. 4 · abgerufen 20.10.2026

Bonusprogramm Kinder & Jugendliche

bis 200 €/Jahr (Gesundheitsbonus) an der Quelle geprüft

Kinder können den AOK-Gesundheitsbonus nutzen (max. 200 €/Jahr, z. B. U-/J-Untersuchungen je 10 Punkte). Alternativ gibt es den AOK-Kinderbonus als Familien-Sparprogramm: nur 20 € je Teilnehmer und Jahr, Auszahlung frühestens nach 3 Jahren, dafür Treuebonus bis 180 € bis zum 18. Geburtstag.

Bedingungen: Bonusheft einreichen · keine gleichzeitige Nutzung des GESUNDES KONTO (Gesundheitsbonus) · Kinderbonus nicht kombinierbar mit Gesundheitsbonus

„Mit dem AOK Gesundheitsbonus erhalten Sie für gesundheitsbewusstes Verhalten bis zu 200 Euro im Jahr. … auch Kinder den Gesundheitsbonus nutzen können?“

Website AOK Gesundheitsbonus (Kinderbonus: Website AOK Kinderbonus, Satzung § 17 g) · abgerufen 20.10.2026

Gesundheitsbudget / Extra-Konto

GESUNDES KONTO: 600 € pro Jahr an der Quelle geprüft

Alle Erstattungen der aufgelisteten Satzungsleistungen teilen sich einen Deckel von 600 € je Versicherten und Kalenderjahr; jede Leistung hat zusätzlich ihren eigenen Höchstbetrag. Gilt auch für Familienversicherte. Wer das Konto nutzt, kann im selben Jahr nicht am AOK-Gesundheitsbonus (bis 200 €) teilnehmen.

Bedingungen: Vorkasse, Rechnung bis 28.02. des Folgejahres einreichen · nicht übertragbar (auch nicht auf Familienangehörige oder Folgejahr) · im selben Jahr keine Teilnahme am AOK-Gesundheitsbonus

„Nehmen Versicherte Kostenerstattungen nach §§ 11 a, 11 b, 11 c, 11 d, 11 e, 11 f, 11 g, 11 h, 11 i, 11 k, 11 l, 17 sowie nach § 8a in Verbindung mit Nr. I des Anhang 3 der Satzung in Anspruch, ist der Gesamtbetrag der Kostenerstattung auf maximal 600,00 Euro je Versicherten und Kalenderjahr begrenzt (GESUNDESKONTO).“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 Abs. 1 · abgerufen 20.10.2026

Wahltarife

Wahltarif Selbstbehalt / Prämie

bis 600 € (Bonus-Wahltarif) an der Quelle geprüft

Die „bis zu 600 €“ der Website gelten nur in Tarifstufe III im Jahr der ersten Zusatzbonus-Auszahlung (230 Grundbonus + 70 Gesundheitsbonus + 300 Zusatzbonus für 3 leistungsfreie Jahre); laufend max. 400 €/Jahr. Eigenbeteiligungen je Arztbesuch mit Rezept bzw. Krankenhausaufenthalt werden vom Bonus abgezogen; die Auszahlung aus den Selbstbehalt-Elementen ist auf 20 % der selbst getragenen Beiträge begrenzt.

Bedingungen: nur Mitglieder, die Beiträge selbst tragen · Mindestbindung 3 Jahre · nicht kombinierbar mit Gesundheits-, Kinder- oder Aktivbonus

„Mit dem AOK Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus erhalten Sie einen Grundbonus, Gesundheitsbonus und Zusatzbonus für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten von bis zu 600 Euro.“

Website AOK Bonus-Wahltarif mit Zusatzbonus; Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 17 d · abgerufen 20.10.2026

Wahltarif Krankengeld (Selbstständige)

ja, KG ab 22. Tag an der Quelle geprüft

Tarif KG 22 zahlt 70 % des Arbeitseinkommens vom 22. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Prämie 0,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen); KSK-Versicherte können KG 15 (ab 15. Tag, 0,8 %) wählen. Für Selbstständige gilt eine 3-monatige Wartezeit (außer bei vorherigem Krankengeldanspruch oder Unfall); Neuabschluss ab 50 nur bei vorherigem Krankengeldanspruch.

Bedingungen: hauptberuflich Selbstständige mit Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V · Neuabschluss nach dem 50. Geburtstag nur mit Krankengeldanspruch in den letzten 3 Monaten · Mindestbindung 3 Jahre

„Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Mitglieder können einen Krankengeld-Wahltarif wählen, der einen Krankengeldanspruch vom 22. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit umfasst (Tarifausprägung KG 22).“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 17 e · abgerufen 20.10.2026

Alternative Heilmethoden

Osteopathie

bis 240 € pro Jahr an der Quelle geprüft

Max. 4 Sitzungen je Kalenderjahr, je Sitzung max. 60 €, keine Altersgrenze (auch Babys). Wird aus dem GESUNDES KONTO (600 €/Jahr gesamt) erstattet und teilt sich diesen Deckel mit PZR, Reiseimpfungen usw.

Bedingungen: ärztliche Bescheinigung · Osteopath mit mind. 1.350 Std. Ausbildung bzw. Verbandsberechtigung · Rechnung einreichen

„Die AOK übernimmt die Kosten für maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden maximal 60,00 Euro pro Sitzung. Zur Erstattung sind die Rechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 a Abs. 2 · abgerufen 20.10.2026

Homöopathie & Naturheilverfahren

Keine Nennung abgeleitet

Die Satzung (§§ 11 a-11 l) enthält keine Leistung für homöopathische Behandlung; Homöopathie ist dort nicht aufgeführt (daher abgeleitet). Ärztlich auf Privatrezept verordnete apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden allgemein mit bis zu 40 €/Jahr aus dem GESUNDES KONTO erstattet (§ 11 e); Naturheilkunde nur über die private Zusatzversicherung AOK-NaturPRIVAT.

„Die AOK erstattet die Kosten je Versicherten und Kalenderjahr in Höhe von maximal 40,00 Euro.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), §§ 11 a-11 l (Liste der Mehrleistungen), § 11 e · abgerufen 20.10.2026

Heil- und Hilfsmittel

Heil- und Hilfsmittel: Extras

Flash-Glukose-Messung, Brillenzuschuss an der Quelle geprüft

Satzungsmehrleistung Flash-Glukose-Messsystem für insulinpflichtige Diabetiker mit intensivierter Insulintherapie (gesetzliche Zuzahlung bleibt). Der Entspiegelungszuschuss (20 €) gilt nur für aktive Berufskraftfahrer, Bus- und Schienenfahrzeugführer und läuft über das GESUNDES KONTO. Sonst gilt der gesetzliche Hilfsmittelstandard.

Bedingungen: Flash-Glukose: Genehmigung vor Versorgungsbeginn, fachärztliche Bescheinigung · Brillenentspiegelung: nur bestimmte Berufsgruppen

„Für das Lesegerät übernimmt die AOK einmalig einen Betrag bis zu 59,90 EUR und für die Sensoren höchstens 59,90 EUR je Sensor alle zwei Wochen.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 c, § 11 j · abgerufen 20.10.2026

Terminservice

Facharzt-Terminservice

Keine Nennung abgeleitet

Auf der Website wurde kein eigener Facharzt-Terminservice der AOK Sachsen-Anhalt gefunden; die Vorsorge-Übersicht verweist für Facharzttermine auf die bundesweite Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (116117). Abgeleitet aus dem Fehlen eines Angebots.

„Unkompliziert einen Termin beim Arzt oder Facharzt über die bundesweite kassenärztliche Terminservicestelle bekommen - kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar.“

Website Alle Vorsorgeleistungen auf einen Blick (Abschnitt Terminservicestelle) · abgerufen 20.10.2026

Videosprechstunde / Telemedizin

AOK-Clarimedis 24/7 + Videoberatung an der Quelle geprüft

AOK-Clarimedis ist ein medizinischer Informationsdienst (Fachärzte, Pflegepersonal, Pharmakologen) rund um die Uhr; er stellt keine Diagnosen, Rezepte oder Krankschreibungen aus. Videoberatungen sind themengebunden und terminbasiert, kinderärztliche Videoberatung nur bei Herz-Kreislauf- oder endokrinologischen Erkrankungen.

Bedingungen: Versichertennummer · Videoberatung nach Terminanfrage

„Der medizinische Informationsservice AOK-Clarimedis beantwortet Ihre Fragen zum Thema Gesundheit – rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.“

Website AOK-Clarimedis · abgerufen 20.10.2026

Prävention & Gesundheitsförderung

Gesundheitskurse (§ 20 SGB V)

2 Kurse/Jahr, 90 %, max. 160 € an der Quelle geprüft

Zuschuss 90 % der Kurskosten, max. 80 € je Einzelkurs, für zwei Kurse oder einen Kombinationskurs (max. 160 €) pro Jahr; auch Online-Kurse und Kurse auf Gesundheitsreisen (AKON). Bei Abbruch Abrechnung je besuchter Einheit; Dauerangebote werden nicht bezuschusst.

Bedingungen: ZPP-zertifiziert · Teilnahmebestätigung · fester Anfangs- und Endtermin

„Wir bezuschussen jährlich zwei Gesundheitskurse oder einen Kombinationskurs. Dabei übernehmen wir 90 Prozent der Kurskosten, aber maximal 80 Euro pro Einzelkurs. Für einen Kombinationskurs übernehmen wir maximal 160 Euro.“

Website Präventionskurse · abgerufen 20.10.2026

Sportmedizinische Untersuchung

Keine Nennung abgeleitet

Die Satzung enthält keinen Zuschuss zur sportmedizinischen Untersuchung (nicht unter den Mehrleistungen §§ 11 a-11 l, 17), daher abgeleitet. Stattdessen gibt es einen Fitnessstudio-Zuschuss von bis zu 100 €/Jahr aus dem GESUNDES KONTO (§ 17).

„Die AOK erstattet je Versicherten und Kalenderjahr maximal 100,00 Euro.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 17 (Beitrag Fitnessstudio) · abgerufen 20.10.2026

Serviceleistungen

Erreichbarkeit & Geschäftsstellen

über 40 Kundencenter an der Quelle geprüft

Laut Website „über 40 Standorte“ (genaue Zahl nicht veröffentlicht; value = Untergrenze), alle in Sachsen-Anhalt. Medizinische Hotline AOK-Clarimedis 24/7; Servicezeiten der Kunden-Hotline auf der Website nicht angegeben.

„Die meisten Kundencenter: An über 40 Standorten persönlich für Sie da.“

Website Versicherung – Vorteile · abgerufen 20.10.2026

Vorsorgeuntersuchungen

Hautkrebs-Screening unter 35

18-34 J.: 20 € alle 2 Jahre an der Quelle geprüft

Erstattung max. 20 € einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren für Versicherte ab 18 und unter 35, laut Satzung nur wenn Risikofaktoren vorliegen; nur beim zugelassenen Hautarzt. Läuft über das GESUNDES KONTO.

Bedingungen: Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten · bestehende Risikofaktoren · Rechnung einreichen

„Die Erstattung erfolgt einmal je Versicherten innerhalb von zwei Kalenderjahren in Höhe von maximal 20,00 Euro.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 d · abgerufen 20.10.2026

Zusätzliche Vorsorge (z. B. Glaukom, Ultraschall)

Check-up Plus, Früherkennungsprogramme an der Quelle geprüft

Die meisten Zusatzuntersuchungen laufen über Selektivverträge: Check-up Plus nur bei Einschreibung ins AOK-Hausarztprogramm, Amblyopie-Screening nur im Kinderarztvertrag. Glaukom-Früherkennung oder zusätzlicher Ultraschall wurden nicht gefunden.

Bedingungen: teils Teilnahme am Hausarzt-/Kinderarztvertrag nötig · teilnehmende Praxis

„Der Check-up Plus ist eine Erweiterung des gesetzlichen Check-up und umfasst zusätzliche Untersuchungen. Voraussetzung ist, dass Sie am AOK-Hausarztprogramm teilnehmen.“

Website Check-up Plus; Website Alle Vorsorgeleistungen auf einen Blick · abgerufen 20.10.2026

Schutzimpfungen

Reiseschutzimpfungen

100 % bis 300 € pro Jahr an der Quelle geprüft

Erstattet werden Impfstoff und ärztliche Leistung bis zur Höhe der Impfvereinbarung, max. 300 € je Versicherten und Jahr, inkl. Malariaprophylaxe. Die Erstattung zählt auf das GESUNDES KONTO (600 €/Jahr gesamt).

Bedingungen: Rechnungen für Impfstoff und ärztliche Leistung · Erstattung bis zum Vertragshonorar der Impfvereinbarung

„Die AOK erstattet die Kosten des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung in Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars nach gültiger Impfvereinbarung, maximal in Höhe von 300,00 Euro pro Versicherten und Jahr.“

Anhang 3 zur Satzung (9. Änderung), Nr. I · abgerufen 20.10.2026

Zusätzliche Impfungen (z. B. HPV, Meningokokken B)

Meningokokken B (5-17 J.) an der Quelle geprüft

Über die STIKO-Impfungen hinaus übernimmt die AOK die Meningokokken-B-Impfung für Kinder/Jugendliche vom vollendeten 5. bis zum 18. Lebensjahr (max. 3 Impfungen, je max. 100 €) über das GESUNDES KONTO. Weitere Satzungsimpfungen (z. B. HPV über Altersgrenze) wurden nicht gefunden.

Bedingungen: Rechnungen für ärztliche Leistung und Impfstoff

„Die AOK erstattet Versicherten ab Vollendung des 5. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten der ärztlichen Leistung zzgl. zu den Kosten des Impfstoffes pro Versicherten für maximal 3 Impfungen.“

Anhang 3 zur Satzung (9. Änderung), Nr. I – Meningokokken B · abgerufen 20.10.2026

Zahnmedizin

Professionelle Zahnreinigung

2 × 40 € pro Jahr an der Quelle geprüft

Max. 40 € je Behandlung, bis zu zweimal im Kalenderjahr, ab 18 Jahren und nur beim Vertragszahnarzt (in Deutschland). Erstattung über das GESUNDES KONTO (600 €/Jahr gesamt).

Bedingungen: ab 18 Jahren · Vertragszahnarzt · Rechnung einreichen

„Die AOK erstattet maximal 40,00 Euro je Behandlung, bis zu zweimal im Kalenderjahr. Für die Erstattung ist die Rechnung vorzulegen.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 l · abgerufen 20.10.2026

Kieferorthopädie: Extras (Zahnspange)

Glattflächenversiegelung 2 × 100 € an der Quelle geprüft

Zuschuss je 100 € (max. Rechnungsbetrag) für zwei Glattflächenversiegelungen bei fester Zahnspange; Erstattung erst nach bestätigtem erfolgreichen Behandlungsabschluss. Keramik-/Kunststoffbrackets werden nicht übernommen. Läuft über das GESUNDES KONTO.

Bedingungen: unter 18 Jahren · festsitzende Apparatur mit bewilligtem KFO-Behandlungsplan · Vertragszahnarzt · kein Behandlungsabbruch

„Der Zuschuss beträgt jeweils 100,00 Euro (maximal in Höhe des Rechnungsbetrages) für die Glattflächenversiegelung zum Anbringen der festsitzenden Apparatur und nach der Entfernung der festsitzenden Apparaturen.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 k · abgerufen 20.10.2026

Zahnersatz & Zahnzusatz

Zahnzusatz über UKV an der Quelle geprüft

Über den gesetzlichen Festzuschuss hinaus enthält die Satzung keinen Zahnersatz-Zuschuss. Angeboten werden Zahnzusatzversicherungen des Kooperationspartners UKV (AOK-ZahnVITAL, AOK-ZahnPRIVAT) zu exklusiven Bedingungen.

Bedingungen: private Zusatzversicherung (eigener Beitrag)

„Gemeinsam mit unserem Partner Union Krankenversicherung (UKV) haben wir für Sie maßgeschneiderte Zusatzversicherungen zu exklusiven Bedingungen entwickelt.“

Website Zusatzversicherungen · abgerufen 20.10.2026

Familie & Schwangerschaft

Zusatzleistungen Schwangerschaft

bis 364 € je Schwangerschaft abgeleitet

Summe der Einzelhöchstbeträge aus §§ 11 f und 11 g (250+45+10+9+25+25 €), daher abgeleitet. Alle Positionen laufen über das GESUNDES KONTO und teilen sich den 600-€-Jahresdeckel; die Rufbereitschaft (ab 37. SSW) nur einmal je Schwangerschaft.

Bedingungen: Rechnungen einreichen · Hebammenrufbereitschaft nur bei außerklinischer Geburt oder Beleggeburt in 1:1-Betreuung

„Die Kosten dafür werden bis zur Höhe von maximal 250,00 Euro je Geburt übernommen.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 f, § 11 g · abgerufen 20.10.2026

Erweiterte Kinder-Vorsorge (U10, U11, J2)

U10, U11, J2 (Kinderarztvertrag) an der Quelle geprüft

U10, U11 und J2 gibt es nur bei schriftlicher Teilnahme am Kinderarztvertrag und wenn die Praxis teilnimmt; die Teilnahme ist kostenfrei und bis 18 möglich.

Bedingungen: Einschreibung in den AOK-Kinderarztvertrag · teilnehmende Kinder-/Hausarztpraxis

„Im Rahmen des Kinderarztvertrags erhalten Sie und Ihr Kind folgende Mehrleistungen: Früherkennungsuntersuchungen U10 und U11, Jugenduntersuchung J2“

Website Kinderarztvertrag · abgerufen 20.10.2026

Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss

4. Versuch: bis 300 € an der Quelle geprüft

Keine Erhöhung der 50-%-Quote für die Versuche 1-3; extra gibt es bis 300 € für einen vierten Behandlungszyklus (aus dem GESUNDES KONTO). Laut Website müssen dafür beide Partner bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sein. value = Quote der Versuche 1-3.

Bedingungen: Voraussetzungen des § 27 a SGB V (verheiratet, Frau 25-40, Mann 25-50 Jahre) · 3. Zyklus von gesetzlicher Kasse genehmigt und durchgeführt · vorab genehmigter Behandlungsplan · beide Partner bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert (Website)

„Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet zusätzlich zu den in § 27 a SGB V geregelten Ansprüchen bis zu 300 EUR für einen vierten Behandlungszyklus zur künstlichen Befruchtung, soweit der dritte Behandlungszyklus gem. § 27 a SGB V durch eine gesetzliche Krankenkasse genehmigt und durchgeführt wurde.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 b · abgerufen 20.10.2026

Haushaltshilfe: erweitert

Kind unter 14, bis 52 Wochen an der Quelle geprüft

Über § 38 Abs. 1 SGB V hinaus Haushaltshilfe bei akuter schwerer Krankheit oder bei medizinisch nötiger Abwesenheit als Begleitperson, wenn ein Kind unter 14 (statt 12) oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt; längstens 52 Wochen, gesetzliche Ansprüche werden angerechnet.

Bedingungen: ärztliche Bescheinigung · akute schwere Krankheit oder Begleitung eines versicherten Angehörigen · keine andere Person im Haushalt

„nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 12 · abgerufen 20.10.2026

Auszeichnungen

Auszeichnungen 2025/2026

FOCUS MONEY: Von Kunden empfohlen abgeleitet

Einzige gefundene Auszeichnung der letzten 18 Monate: Nennung in der FOCUS-MONEY-Tabelle „Wen Mitglieder/Versicherte empfehlen“ (Ausgabe 7/2026). Im Gesamtvergleich nur Rang 43 (FOCUS MONEY) bzw. Rang 14 (DISQ/ntv); eine eigene Auszeichnungsseite der AOK Sachsen-Anhalt wurde nicht gefunden. Quelle ist ein Nachdruck des FOCUS-MONEY-Artikels auf energie-bkk.de.

„Wen Mitglieder/Versicherte empfehlen ... 600 000 bis 2 Millionen Mitglieder ... AOK Sachsen-Anhalt 694 489 851 874“

FOCUS MONEY 7/2026, Kassentest S. 69-84 (Nachdruck) · abgerufen 20.10.2026

Gespeicherte Quellen (43)

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amblyopie-screening.htmlhttps://www.deine-gesundheitswelt.de/vorsorge-impfschutz/amblyopie-...20.10.2026f699ef32466fe2c2…
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disq-ntv-2026.htmlhttps://disq.de/2026/20260617-gesetzliche-krankenkassen.html20.10.2026489a39b70128a9f2…
versicherung.htmlhttps://www.deine-gesundheitswelt.de/versicherung20.10.2026f06879cbe4433849…
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