AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
AOK · regional: Nordrhein-Westfalen (Landesteil Rheinland: Reg.-Bez. Düsseldorf und Köln), Hamburg · Zusatzbeitrag 3,29 % ab 01.01.2026 · Satzung Fassung des 18. Nachtrages vom 07.07.2026, Inkrafttreten 01.07.2026 · Datenstand 20.10.2026
Regionale Inhalte von aok.de mit Regions-Cookie (client 5 = AOK Rheinland/Hamburg) abgerufen; Snapshots in data/sources/aok_rh/. Besonderheit: viele Extras (Osteopathie, Homöopathie, Brillen, Retainer, Glaukom-Check, PZR für über 25-Jährige) gibt es nur als Zuschuss aus Bonuspunkten im AOK-Vital+, nicht als Satzungsanspruch; das 200-€-Mehrleistungsbudget nach § 12b gilt nur für Kostenerstattungs-Wähler mit geringer Inanspruchnahme. Kein Jahreshöchstbetrag im Bonusprogramm, daher bonus_erwachsene.value leer. Geschäftsstellen: Transparenzbericht 62 vs. Website 'rund 80' (Transparenzbericht übernommen). Grippeimpfung für alle unter 60 nur laut allgemeiner AOK-Impfseite, nicht in der Satzung. insured_approx: 'rund drei Millionen' laut PM 18.12.2025.
Zusatzbeitrag
3,29 % an der Quelle geprüft
Kassenindividueller Zusatzbeitrag 2026: 3,29 % (2025: 2,99 %), paritätisch getragen; Gesamtbeitragssatz 17,89 %. Beschluss Verwaltungsrat 18.12.2025.
„Der Zusatzbeitragssatz der AOK Rheinland/Hamburg gemäß § 242 SGB V beträgt 3,29 v. H.“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 18 Abs. 5 · abgerufen 20.10.2026
Bonus- und Vorteilsprogramme
30 €/10 € je Maßnahme, ohne Jahreslimit an der Quelle geprüft
Zwei Programme, jährlich wählbar: AOK-Fit+ (Geldprämie): 30 € je Maßnahme nach § 65a Abs. 1 (Check-up, Krebsfrüherkennung, Hautkrebs ab 35, Schutzimpfungen – mehrere pro Jahr möglich) und 10 € je Maßnahme nach § 65a Abs. 1a (Sportverein, Fitnessstudio, Kurse, PZR, Zahnvorsorge je Halbjahr, Gesundheitswerte u. a.). AOK-Vital+: 20 € zweckgebundener Zuschuss je Maßnahme für Gesundheitsleistungen (Osteopathie, Brille, PZR, Zahnzusatzversicherung u. v. m.). Kein Jahreshöchstbetrag in der Satzung, daher value leer; Website wirbt mit „200 EUR und mehr“. Auszahlung ab 1.000 Punkten jederzeit per App.
Bedingungen: Teilnahme ab 15 Jahren mit eigenem Konto (Fit+ digital über „Meine AOK“-App) · Nachweise bis 31.12. des Folgejahres · nur ein Programm gleichzeitig
„Beim AOK-Fit+ wird jede Gesundheitsmaßnahme nach § 65a Abs. 1 SGB V mit 3.000 Bonuspunkten und jede Gesundheitsmaßnahme nach § 65a Abs. 1a SGB V mit 1.000 Bonuspunkten bonifiziert.“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 38 und Anhang 3 Nr. 1.1/1.2 · abgerufen 20.10.2026
bis 450 € im 1. Lebensjahr an der Quelle geprüft
Kinder bis 15 sammeln im AOK-Fit+ auf dem Konto des Elternteils: 30 € je U1–U9/J1, Neugeborenen-Screening, Impfung und Kinderzahnvorsorge; 10 € für U10/U11, Sportverein, Sport-AG, Kurse u. a. Laut AOK im ersten Lebensjahr bis 450 €; auf der Beitragsseite wird ein „510 Euro Kinderbonus“ beworben. Kein Jahreshöchstbetrag in der Satzung.
Bedingungen: Elternteil nimmt an AOK-Fit+ teil · keine parallele Teilnahme an anderem Bonusprogramm
„In Summe können Sie so im ersten Lebensjahr bis 450 Euro erhalten.“
aok.de: Kinderbonus (Abschnitt AOK Rheinland/Hamburg) · abgerufen 20.10.2026
Keine Nennung abgeleitet
Kein frei einsetzbares Jahresbudget für alle Versicherten. Zweckgebunden: Baby-Bonus 250 € je Schwangerschaft (80 %), Mehrleistungsbudget 200 €/Jahr für OTC-Arzneimittel, Osteopathie, Chiropraktik, Shiatsu und Massagen nur für Versicherte, die im Vorjahr überwiegend Kostenerstattung gewählt und höchstens in einem Quartal ärztliche Leistungen genutzt haben (§ 12b), sowie bonusfinanzierte Zuschüsse im AOK-Vital+.
„Der Leistungsanspruch ist auf 200,00 EUR für das laufende Kalenderjahr begrenzt.“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 12b Abs. 1 und 2 · abgerufen 20.10.2026
Wahltarife
AOK-Gesund+: bis 500 €/Jahr an der Quelle geprüft
Selbstbehalttarif AOK-Gesund+ (§ 36): einkommensabhängige Prämie 100–500 €/Jahr (500 € ab 50.000 € Einkünften), Selbstbehalt nur je über die AOK abgerechnetem Arzneimittel (25–125 €); maximale Nachforderung 10 % der Jahresprämie (10–50 €). Auszahlung höchstens 20 % der selbst getragenen Beiträge. Bindung 3 Jahre, endet danach automatisch. Kein Selbstbehalt bei Schwangerschaft/Entbindung.
Bedingungen: Beiträge nicht vollständig von Dritten getragen
„Wer gesund lebt, sich fit hält und keine Arzneimittel auf Kassenrezept benötigt, kann – je nach Einkommen – bis zu 500 Euro ausgezahlt bekommen.“
aok.de: Wahltarif Selbstbehalt AOK-Gesund+ (AOK Rheinland/Hamburg); Satzung § 36 · abgerufen 20.10.2026
KG ab 22. Tag (KSK: ab 15. Tag) an der Quelle geprüft
Wahltarif Krankengeld „vigo select Krankengeld“ (§ 31) für hauptberuflich Selbstständige (bis 50 J., danach nur mit Vorversicherung), unständig/kurzzeitig Beschäftigte und KSK-Versicherte. KG 22: 22.–42. Tag, Prämie 0,60 %; KG 15: 15.–42. Tag, Prämie 0,8 %; 70 % des Arbeitseinkommens. Mindestbindung 3 Jahre.
Bedingungen: Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V · Selbstständige bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres (Ausnahme: Vorversicherung)
„Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Mitglieder können eine Tarifausprägung wählen, der einen Krankengeldanspruch vom 22. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit umfasst (Tarifausprägung KG 22).“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 31 · abgerufen 20.10.2026
Alternative Heilmethoden
Nur über Bonus AOK-Vital+ an der Quelle geprüft
Kein eigener Osteopathie-Zuschuss für alle Versicherten: Zuschuss nur über das Bonusprogramm AOK-Vital+ (Bonuspunkte, 1.000 Punkte je nachgewiesener Gesundheitsmaßnahme = 20 € zweckgebundener Zuschuss), also kein eigener Leistungsanspruch. Ausnahmen: Säuglinge im ersten Lebensjahr über den Baby-Bonus (80 %, im 250-€-Budget je Schwangerschaft) und Kostenerstattungs-Wähler über § 12b (200-€-Budget). Die Website verweist für Osteopathie ausschließlich auf AOK-Vital+.
Bedingungen: Teilnahme an AOK-Vital+ und gesammelte Bonuspunkte · Osteopath mit Verbandsmitgliedschaft oder vergleichbarer Qualifikation
„Im Rahmen des Bonusprogramms AOK Vital+ der AOK Rheinland/Hamburg können Sie einen Zuschuss zu verschiedenen alternativen Heilmethoden wie Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie erhalten.“
aok.de: Osteopathie (Abschnitt AOK Rheinland/Hamburg); Satzung § 12a, § 12b, Anhang 3 Nr. 6.1 · abgerufen 20.10.2026
Nur über Bonus AOK-Vital+ an der Quelle geprüft
Homöopathische Behandlung bei Vertragsärzten sowie Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophie) werden nur im Bonusprogramm AOK-Vital+ bezuschusst (20 € je gesammelter Gesundheitsmaßnahme). OTC-Arzneimittel zusätzlich im § 12b-Budget nur für Kostenerstattungs-Wähler.
Bedingungen: Teilnahme an AOK-Vital+
„Homöopathische Behandlung bei vertragsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten.“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), Anhang 3 Nr. 6.1 und 6.2 · abgerufen 20.10.2026
Heil- und Hilfsmittel
Brillenzuschuss (Vital+), Laien-Krankenpflege an der Quelle geprüft
Über AOK-Vital+ Zuschüsse für Brillen/Kontaktlinsen inkl. Reinigungsmittel (alle 3 Kalenderjahre) und Kinesio-Tapes. Satzungsleistung § 12e: Pauschale von 2 € (4 €, wenn die Ersatzkraft nicht im selben Haus wohnt) je einfachster Behandlungspflege durch Angehörige/Nachbarn, max. 3 Einsätze täglich. Eigene Hilfsmittel-Servicenummer.
„Es werden alle drei Kalenderjahre Zuschüsse für die Anschaffung von Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmitteln gezahlt.“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), Anhang 3 Nr. 6.6; § 12e · abgerufen 20.10.2026
Terminservice
Keine Nennung abgeleitet
Kein eigener Facharzt-Terminservice mit Wartezeitzusage gefunden; aok.de verweist auf 116117. In der hausarztzentrierten Versorgung (§ 9c) gehören Terminvereinbarungen mit Fachärzten durch den Hausarzt zum Service. Über „Mein AOK-Doc“ sind Video-Sprechstunden mit Fachärzten (>35 Fachrichtungen) möglich (siehe Telemedizin).
„den besonderen Service wie etwa Betreuung durch den Hausarzt auch außerhalb der üblichen Praxiszeiten und Terminvereinbarungen mit Fachärzten und Krankenhäusern“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 9c Abs. 2 · abgerufen 20.10.2026
Mein AOK-Doc: Video-Arzt 24/7, eAU, E-Rezept an der Quelle geprüft
„Mein AOK-Doc“ (exklusiv, kostenfrei, rund um die Uhr über die „Meine AOK“-App): Videosprechstunde Allgemeinmedizin und >35 Fachrichtungen, Online-Krankschreibung (max. 3 Tage), E-Rezept, Kinder-Videosprechstunde inkl. Kinderkrankenschein. Zusätzlich Clarimedis-Info-Telefon 24/7 (0800 0 326 326) und Clarimedis-Videoberatung Schwangerschaft & Geburt.
„Exklusiv und kostenfrei: Für Sie als Kundinnen und Kunden der AOK Rheinland/Hamburg werden die Kosten für die Online-Sprechstunde vollständig von uns übernommen.“
AOK Rheinland/Hamburg: „Mein AOK-Doc“ · abgerufen 20.10.2026
Prävention & Gesundheitsförderung
2 Kurse à max. 100 € = 200 €/Jahr an der Quelle geprüft
Erstattung für zwei zertifizierte Kurse pro Jahr bis je 100 €; alternativ kostenfreie Teilnahme mit AOK-Gutschein bei Gesundheitspartnern („Aktiv und Entspannt“, 2×/Jahr) und CyberHealth-Onlinekurse; geförderte Präventionsreisen für bestimmte Zielgruppen.
Bedingungen: ZPP-zertifiziert · Teilnahme mind. 80 %
„Wir erstatten Ihnen pro Jahr für zwei Kurse bis zu 100 Euro pro Kurs.“
aok.de: Gesundheitskurse (Abschnitt AOK Rheinland/Hamburg) · abgerufen 20.10.2026
100 %, max. 70 €/Jahr an der Quelle geprüft
Sportmedizinische Untersuchung und Beratung jährlich, 100 % der Rechnung bis max. 70 € je Kalenderjahr, bei Ärzten mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin, wenn ärztlich bescheinigt geeignet, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten. Weiterer Zuschuss über AOK-Vital+ möglich (abzüglich § 12h-Erstattung).
Bedingungen: Arzt mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin · Ärztliche Bescheinigung der Eignung/Notwendigkeit
„erstattet die AOK Rheinland/Hamburg 100 v. H. des Rechnungsbetrages, maximal 70 EUR innerhalb eines Kalenderjahres.“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 12h Abs. 3 · abgerufen 20.10.2026
Serviceleistungen
62 Geschäftsstellen, Hotline 24/7 an der Quelle geprüft
Laut Transparenzbericht 62 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg (61 barrierefrei); eine aok.de-Kursseite nennt „rund 80 Geschäftsstellen“ (vermutlich veraltet). Service-Telefon 0211 819 50000, 24 Stunden täglich; Clarimedis 24/7.
„Wir sind mit 62 Standorten in den Regionen Rheinland und Hamburg flächendeckend“
Transparenzbericht der AOK Rheinland/Hamburg, Geschäftsstellen – 2025 · abgerufen 20.10.2026
Vorsorgeuntersuchungen
Ja, ab 18 alle 2 Jahre an der Quelle geprüft
Hautkrebs-Screening bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres alle zwei Jahre (gesetzlich ab 35); keine Risikobedingung genannt. Zusätzlich 10 € Bonus (Fit+/Vital+) für Hautkrebsvorsorge 18–34.
„Die AOK Rheinland/Hamburg zahlt ihren Versicherten das Hautkrebs-Screening bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres alle zwei Jahre.“
aok.de: Hautkrebs (Abschnitt AOK Rheinland/Hamburg); Satzung Anhang 3 Nr. 4.2.6 · abgerufen 20.10.2026
Hautcheck ab 18; Glaukom u. a. via Vital+ an der Quelle geprüft
Hautkrebs-Screening ab 18 (alle 2 Jahre), U10/U11/J2 und Amblyopie-Screening für Kinder. Weitere Früherkennung nur als Bonuszuschuss im AOK-Vital+: Glaukom-Untersuchung, Brust-Ultraschall, ThinPrep-Pap-Test, HPV-Test, Darmkrebs-Früherkennung ab 18, Blutuntersuchungen, Gesundheitsuntersuchung ab 25, Auflichtmikroskopie.
„Glaukom-Untersuchung“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), Anhang 3 Nr. 6.4 · abgerufen 20.10.2026
Schutzimpfungen
Sachleistung per eGK; sonst max. 120 €/Jahr an der Quelle geprüft
STIKO-empfohlene Reiseschutzimpfungen für private Reisen grundsätzlich als Sachleistung über die Gesundheitskarte bei Vertragsärzten/reisemedizinischen Zentren (u. a. Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A/B, Typhus, Japanische Enzephalitis, Tollwut, FSME, Meningokokken ACWY). Bei Privatrechnung Erstattung von Impfstoff (abzüglich Zuzahlung) und ärztlicher Leistung bis max. 120 € je Kalenderjahr. Nicht für beruflich bedingte Reisen. Malariaprophylaxe nur über AOK-Vital+.
Bedingungen: STIKO-Empfehlung · Private (nicht berufliche) Reise · Vertragsarzt/§ 132e-Leistungserbringer
„sind die tatsächlich entstandenen Kosten des Impfstoffes, nach Abzug der Zuzahlung auf Grundlage des § 61 Abs. 1 S. 1 SGB V, sowie die ärztliche Leistung, bis maximal 120,00 EUR im Kalenderjahr erstattungsfähig.“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 7 Abs. 4c · abgerufen 20.10.2026
Men B (Vital+), Grippe < 60 lt. AOK abgeleitet
Satzung: alle STIKO-empfohlenen Schutzimpfungen (Impfstoff plus ärztliche Leistung nach Vertragssätzen). Meningokokken-B für Kinder/Jugendliche außerhalb der Indikation nur als Bonuszuschuss (AOK-Vital+). Die allgemeine AOK-Impfseite nennt für Rheinland/Hamburg die Grippeimpfung für alle unter 60 ohne Vorerkrankung als Zusatzleistung (nicht in der Satzung). Keine HPV-Ausweitung über 18 gefunden.
„Darüber hinaus bieten die AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg als zusätzliche Leistung die Grippe-Impfung für alle Versicherten unter 60 Jahren ohne Vorerkrankung an.“
aok.de: Schutzimpfungen im Überblick; Satzung § 7 Abs. 4b, Anhang 3 Nr. 6.6 · abgerufen 20.10.2026
Zahnmedizin
35 €/Jahr (16–25 J.) bzw. frei im AOK-Zahnzentrum an der Quelle geprüft
Satzungsleistung § 12f nur für Versicherte von 16 bis 25 Jahren (Anspruch bleibt nach 26, wenn vorher genutzt): 1 Vorsorgeleistung (PZR, Zahnsteinentfernung oder Mundhygieneberatung) je Kalenderjahr bis 35 €, im AOK-Zahnzentrum Düsseldorf kostenfrei. Alle anderen: Zuschuss nur über AOK-Vital+-Bonuspunkte (reduziert um 35 €, falls § 12f greift). Rabatt-PZR in vigo-Zahnzusatztarifen.
Bedingungen: Alter 16–25 (Bestandsschutz danach) · Vertragszahnarzt
„Der Leistungsanspruch besteht für höchstens 35,00 EUR und maximal eine Vorsorgeleistung je Kalenderjahr.“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 12f Abs. 2 · abgerufen 20.10.2026
Retainer/Versiegelung nur via Vital+ an der Quelle geprüft
Keine Satzungs-Mehrleistung zur KFO. Über das Bonusprogramm AOK-Vital+ Zuschüsse zu Eigenanteilen für festsitzende Retainer sowie zur Versiegelung der Prämolaren bei Kindern (Höhe abhängig von gesammelten Bonuspunkten).
Bedingungen: Teilnahme an AOK-Vital+
„Festsitzende Retainer, Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung. Bezuschusst werden die jeweiligen Eigenanteile.“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), Anhang 3 Nr. 6.7 · abgerufen 20.10.2026
vigo Zahnersatz x2, Vital+-Zuschuss an der Quelle geprüft
Kein Satzungszuschuss über den Festzuschuss hinaus. Zahnzusatzversicherung über Kooperationspartner vigo Krankenversicherung VVaG: „Zahnersatz x2“ verdoppelt den Festzuschuss bis zu 100 % der Rechnung (ab 2,10 €/Monat, 6 Monate Wartezeit, Treuebonus nach 4 Jahren). Eigenanteile für Implantate/Inlays über AOK-Vital+ bezuschussbar; mehrschichtige Kunststofffüllungen im AOK-Zahnzentrum (§ 12g).
„Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg können mit dem vigo select Zahnersatz x2 Wahltarif die zusätzlichen Kosten für Zahnersatz minimieren.“
aok.de: Zahnersatz (Abschnitt AOK Rheinland/Hamburg) · abgerufen 20.10.2026
Familie & Schwangerschaft
Baby-Bonus 250 € + Rufbereitschaft 250 € abgeleitet
Baby-Bonus: einmal je Schwangerschaft 250 €-Budget, 80 % Erstattung (100 % bei erreichter Belastungsgrenze) für zusätzliche Ultraschalle, Antikörper-/Toxoplasmose-/Zytomegalie-Tests, B-Streptokokken, Ersttrimesterscreening/Triple-Test, Eisen/Jod/Magnesium/Folsäure, nach der Geburt Osteopathie, Babyschwimmen, Babymassage. Zusätzlich Hebammen-Rufbereitschaft bis 250 € und Geburtsvorbereitung für Begleitperson (§ 12c). 500 € = rechnerische Summe beider Budgets.
„Die AOK Rheinland/Hamburg gewährt ihren schwangeren Versicherten einmal je Schwangerschaft ein Budget in Höhe von 250,00 EUR.“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), §§ 12a, 12c · abgerufen 20.10.2026
U10, U11, J2 an der Quelle geprüft
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für U10 (8–9 J.), U11 (10–11 J.) und J2 (16–17 J.) sowie ein Amblyopie-Screening (5.–38. Lebensmonat); U10/U11/J2 bringen zusätzlich 10 € Bonus.
„Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für die zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2.“
aok.de: Vorsorge Babys und Kinder (Abschnitt AOK Rheinland/Hamburg) · abgerufen 20.10.2026
75 % statt 50 % an der Quelle geprüft
Satzungsleistung: insgesamt 75 % der im Behandlungsplan genehmigten Kosten (statt gesetzlich 50 %) für die bei der/dem AOK-Versicherten durchgeführten Maßnahmen durch Vertragsärzte; übrige Voraussetzungen des § 27a SGB V (verheiratet, Altersgrenzen 25–39/25–49, max. 3 Versuche IVF/ICSI) gelten weiter. Vorrangige Leistungen (Beihilfe, PKV) werden angerechnet.
Bedingungen: Genehmigter Behandlungsplan · Vertragsärzte · Voraussetzungen § 27a SGB V (Ehe, Altersgrenzen)
„Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt in diesem Rahmen insgesamt 75 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan gemäß § 27 a Abs. 3 SGB V genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden.“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 12d Abs. 1 · abgerufen 20.10.2026
Kind unter 14, bis 52 Wochen an der Quelle geprüft
Haushaltshilfe auch bei akuter schwerer Krankheit/Verschlimmerung sowie bei Krankenhaus-, Vorsorge- oder Reha-Aufenthalt, wenn ein Kind unter 14 (gesetzlich 12) oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt, längstens 52 Wochen; ohne Kind bis 4 Wochen (gesetzlich). Hauswirtschaftliche Leistungen der Pflegeversicherung gehen vor.
Bedingungen: Ärztliche Bescheinigung · Keine andere Person im Haushalt · Antrag vor Inanspruchnahme
„im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 12 · abgerufen 20.10.2026
Auszeichnungen
4 (u. a. FOCUS-MONEY Höchste Weiterempfehlung) an der Quelle geprüft
Gezählt: FOCUS MONEY 26/2026 „Höchste Weiterempfehlung“ (GKV regional, 7. Mal in Folge, Score 25,9), FOCUS-MONEY/DFSI „Deutschlands beste Krankenkasse 2026“ (Rang 16 von 69, Teilbewertungen u. a. Bonus-/Vorteilsprogramme hoch), DFSI „Der große GKV-Guide 2026“ (sehr gut für Familien, Berufseinsteiger, junge Leute) und ServiceValue/DEUTSCHLAND TEST „Deutschlands Beste 2026“ (79,9 Punkte). Nicht gezählt: Noten von krankenkasseninfo.de (Datum unklar), DISQ/ntv 2026 Rang 12 „gut“.
„Während es in den Jahren 2016–2019 jeweils das Siegel „Hohe Weiterempfehlung“ gab, gibt es 2026 zum siebten Mal in Folge das Siegel „Höchste Weiterempfehlung“.“
aok.de: Auszeichnungen und Gütesiegel der AOK Rheinland/Hamburg · abgerufen 20.10.2026