AOK Baden-Württemberg
AOK · regional: Baden-Württemberg · Zusatzbeitrag 2,99 % ab 01.01.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“ · Datenstand 20.10.2026
aok.de ist eine gemeinsame Website aller AOKs; als Beleg für AOK-BW-Spezifika dienten nur die Regionalblöcke (?aok=bw bzw. /pk/bw/) und die Satzung. Satzung: neueste Fassung = 97. Änderung (betrifft nur § 23a Widerspruchsausschuss); 96. Änderung hob den Zusatzbeitrag zum 01.01.2026 von 2,6 auf 2,99 % an. Abweichungen Website/Satzung (Satzung gilt): Hebammen-Rufbereitschaft laut Website 300 € „je Schwangerschaft“, Satzung „je Kalenderjahr“; Homöopathie laut Website auch „Behandlung“, Satzung nur Arzneimittel; Website zur künstlichen Befruchtung erwähnt nicht die Öffnung für Frauen über 40; DirektBeratung laut Gesundheitskonto-Seite Mo–Fr 7–21/Sa 9–13, sonst 24/7. Bonus-Ausführungsbestimmungen (Stand Mai 2025) verweisen noch auf „§ 8 d“ der Satzung, aktuell § 8a. Versichertenzahl 4,6 Mio. (KM6 01.07.2024; Websites nennen „über 4,6 Millionen“). KundenCenter: AOK „rund 160“ (Jan. 2025) vs. FOCUS MONEY 7/2026 180. Facharzt-Terminservice als „angeboten“ gewertet nur wegen FacharztProgramm (Selektivvertrag) – kein eigener Kassen-Terminservice. Leistungsverzeichnis 2026 der AOK BW erwähnt das Gesundheitskonto nicht; Satzung (Aug. 2026) enthält es unverändert.
Zusatzbeitrag
2,99 % an der Quelle geprüft
Kassenindividueller Zusatzbeitrag seit 01.01.2026 (96. Satzungsänderung, VR-Beschluss 17.12.2025: § 18 von 2,6 auf 2,99 v. H.). Keine unterjährige Änderung 2026 – die 97. Änderung (30.07.2026) betrifft nur § 23a. Gesamtbeitragssatz 17,59 %. Website und GKV-SV-Krankenkassenliste (Stand 20.10.2026) bestätigen 2,99 %.
„Der Zusatzbeitragssatz der AOK Baden-Württemberg gemäß § 242 SGB V beträgt 2,99 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 18 Zusatzbeitrag; Änderung Nr. 96 · abgerufen 20.10.2026
Bonus- und Vorteilsprogramme
bis 225 € pro Jahr (Geldprämie) an der Quelle geprüft
Geldprämie je Maßnahme statt Punkten: in der Regel 10 €, PZR 15 €, Fitnesstracking 0,25 €/Tag bis 60 €/Jahr. Die beworbenen 225 € enthalten 30 € Mutterschaftsvorsorge und einmalige Erste-Hilfe-Kurse – für Nicht-Schwangere liegt das jährlich erreichbare Maximum darunter. Satzung (§ 8a) nennt keinen Höchstbetrag; Details regeln Ausführungsbestimmungen.
Bedingungen: Einschreibung ins AOK-Bonusprogramm (digital über „Meine AOK“ oder analog) · Maßnahme bei Beantragung nicht älter als 12 Monate · jede Maßnahme max. 1× je Kalenderjahr (Ausnahmen lt. Tabelle) · analog: Nachweise bis 28.02. des Folgejahres · nicht zusammen mit dem Wahltarif Selbstbehalt mit Gesundheitsbonus (§ 17 d)
„Aktiv werden – bis zu 225 € Geldprämien erhalten … Zahnvorsorge 10 € 1x; Professionelle Zahnreinigung 15 € 1x; … Mutterschaftsvorsorge 10 € 3x … 0,25 Euro pro Tag an dem die Voraussetzungen erfüllt sind (max. 60 Euro pro Jahr)“
aok.de: AOK-Bonusprogramm – Punkte sammeln (Regionalinhalt AOK Baden-Württemberg); Satzung § 8a; Ausführungsbestimmungen Stand Mai 2025 · abgerufen 20.10.2026
bis 60 € pro Jahr (Kinder < 15 J.) an der Quelle geprüft
Eigenes Kinderbonuskonto für unter 15-Jährige, nur in Papierform. Sechs Maßnahmen à 10 € ergeben rechnerisch max. 60 € je Kind und Jahr (Summe der Tabellenwerte; ein Jahreshöchstbetrag wird nicht ausdrücklich genannt). U1–U6 zählen zusammen nur einmal. Ab 15 gilt das Erwachsenenprogramm.
Bedingungen: Teilnahmeerklärung mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten · unter 15 Jahren nur analoge Teilnahme (Couponbogen, Upload über Eltern-Zugang möglich) · Couponbogen bis 28.02. des Folgejahres; Auszahlung automatisch zum 30.06.
„Kinder: Zahnvorsorge Kinder 10 € 1x; Impfungen 10 € 1x; Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchung 10 € 1x; Sportverein 10 € 1x; Bundesjugendspiele 10 € 1x; Erste-Hilfe-Kurs für Kinder 10 € 1x … Für Versicherte unter 15 Jahren gibt es alternative Möglichkeiten, Geldprämien zu erhalten“
aok.de: AOK-Bonusprogramm (Regionalinhalt AOK Baden-Württemberg), Tabelle Kinder; Couponbogen AOK-KinderBonusprogramm · abgerufen 20.10.2026
300 €/Jahr (+300 € für Schwangere) an der Quelle geprüft
Zwei getrennte Töpfe je Kalenderjahr und Versicherten: „Allgemein“ 300 € für Osteopathie, Reiseschutz und alternative Arzneimittel zusammen (die Einzelgrenzen von je 300 € addieren sich nicht), „Schwangere/junge Mütter (Kind bis 6. Lebensmonat)“ weitere 300 €. 600 € im Jahr also nur für Schwangere/junge Mütter. Kein Übertrag ins Folgejahr; PZR, Kurse und Bonus laufen außerhalb des Kontos.
Bedingungen: Vorleistung, Erstattung gegen personifizierte Rechnung (auch digital über „Meine AOK“) · je nach Leistung vertragsärztliche Veranlassung/Verordnung · bei Einreichung Versicherung bei der AOK BW · bestehende private Zusatzversicherung ist vorrangig · Website empfiehlt Kontakt zum KundenCenter vor Inanspruchnahme
„Der Erstattungsbetrag für die Leistungen der Absätze 2 bis 4 ist insgesamt auf 300 Euro je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt („Gesundheitskonto allgemein“). Der Erstattungsbetrag für die Leistungen der Absätze 5 bis 6 ist insgesamt auf 300 Euro je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 7 („Gesundheitskonto“) · abgerufen 20.10.2026
Wahltarife
bis 600 €/Jahr (Selbstbehalttarif) an der Quelle geprüft
Die 600 € gibt es nur in Tarifklasse 7 (über 58.800 € beitragspflichtige Einnahmen/Jahr) und erst im 3. selbstbehaltfreien Jahr (540 € Grundbonus + 60 € Staffelbonus); zusätzlich Deckel 20 % der selbst getragenen Beiträge. Selbstbehalt nur bei Arztbesuch mit Arznei-/Heilmittelverordnung und Krankenhaus – nicht bei Vorsorge, Impfungen, Zahnarzt oder Leistungen mitversicherter Angehöriger. Kein reiner Prämientarif (Beitragsrückerstattung).
Bedingungen: nur Mitglieder; nicht, wenn Beiträge vollständig von Dritten getragen werden · Tarifklasse per Selbstauskunft nach beitragspflichtigen Einnahmen · § 17 k nicht mit § 17 d kombinierbar; § 17 d nicht mit Bonusprogramm · Kündigung frühestens nach 3 Jahren (Sonderkündigung bei schwerer chronischer Krankheit, Pflegebedürftigkeit, SGB II/XII)
„7 Über 58.800 540 135 270 660 … *Grund- plus Staffelbonus zusammen bis maximal 20 % der vom Mitglied im Kalenderjahr getragenen Beiträge … Der Grundbonus erhöht sich in den ersten drei Jahren um 20 € pro Jahr (Staffelbonus)“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 17 k Wahltarif Selbstbehalt (Tabelle Abs. 3, Abs. 4); Website-Tarifübersicht · abgerufen 20.10.2026
KG22: Krankengeld vom 22. bis 42. Tag an der Quelle geprüft
KG22 deckt nur die Lücke vom 22. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit; ab dem 43. Tag zahlt die AOK das gesetzliche Krankengeld (Wahlerklärung vorausgesetzt). Für Selbstständige gibt es keinen früheren Beginn (KG15 nur für KSK-Versicherte). Der Tarif wird gemeinsam mit allen AOKs durchgeführt.
Bedingungen: hauptberuflich selbstständig mit Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V · Eintritt bis 50 Jahre (sonst Vorversicherung mit Krankengeldanspruch) · 3 Jahre Bindung an Tarif und AOK BW, kein Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung · kein Krankengeld bei AU in den ersten 3 Monaten (außer Unfall oder Vorversicherung mit Krankengeld)
„Einen Krankengeldtarif nach § 53 Abs. 6 SGB V, der einen Krankengeldanspruch vom 22. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit umfasst (Tarifausprägung KG22), können wählen: 1. Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 17 m Wahltarif Krankengeld (KG22) · abgerufen 20.10.2026
Alternative Heilmethoden
60 €/Sitzung, max. 300 €/Jahr (Konto) an der Quelle geprüft
60 € je Sitzung, höchstens 300 € je Kalenderjahr. Kein eigener Topf: Osteopathie, Reiseschutz und alternative Arzneimittel teilen sich zusammen 300 € im Gesundheitskonto „Allgemein“ – wer z. B. 200 € Reiseimpfungen abrechnet, hat nur noch 100 € für Osteopathie.
Bedingungen: vertragsärztliche Veranlassung (bei Heilmittelerbringern schriftlich) · Behandler: zugelassener Arzt oder Heilmittelerbringer, Mitglied eines Osteopathen-Berufsverbands oder mit verbandsberechtigender Ausbildung (keine reinen Heilpraktiker) · personifizierte Rechnung · aus Gesundheitskonto „Allgemein“ (300 €/Jahr, geteilt)
„Die Erstattungshöhe ist auf 60 Euro pro Sitzung, maximal 300 Euro je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen sowie bei einer Inanspruchnahme durch einen Heilmittelerbringer schriftliche vertragsärztliche Veranlassungen vorzulegen.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 2 und 7 · abgerufen 20.10.2026
Arzneimittel bis 300 €/Jahr (Konto) an der Quelle geprüft
Erstattet werden nur Arzneimittel, nicht die homöopathische Behandlung selbst – die Website spricht von „Behandlung oder Arzneimittelleistung“, die Satzung regelt aber nur Arzneimittel (Satzung gilt). Die 300 € teilen sich Arzneimittel mit Osteopathie und Reiseschutz.
Bedingungen: Verordnung auf Privatrezept durch Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren · medizinisch notwendig · in Deutschland zugelassenes Arzneimittel aus Apotheke oder zulässigem Versandhandel · keine vom G-BA bzw. nach § 34 SGB V ausgeschlossenen Mittel · personifizierte Rechnung + Verordnung · aus Gesundheitskonto „Allgemein“ (geteilt)
„Die AOK erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie, sofern sie von einem Vertragsarzt/einer Vertragsärztin mit der Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept verordnet werden“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 4 und 7 · abgerufen 20.10.2026
Heil- und Hilfsmittel
Kopforthese Säuglinge bis 2.000 € an der Quelle geprüft
Einziges Hilfsmittel-Satzungsextra ist die Cranio-Helmtherapie für Säuglinge (80 % sofort, 20 % nach Abschluss, max. 2.000 €). Weitere Vorteile – Zuzahlungsbefreiung bei Diabetes-Hilfsmitteln und rabattierten Arzneimitteln – gibt es nur in HZV/FacharztProgramm. Keine Extras bei Sehhilfen.
Bedingungen: Kopforthese: Indikation/Verordnung durch spezialisierte orthopädische Einrichtung bzw. Facharzt für Orthopädie; konventionelle Therapie nicht möglich oder nicht erfolgversprechend · Kopforthese: zunächst 80 %, restliche 20 % nach planmäßigem Abschluss · Zuzahlungsbefreiungen nur bei Teilnahme an HausarztProgramm/FacharztProgramm
„Sind die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt, werden zunächst 80 Prozent der Kosten der Kopforthesenversorgung übernommen. Die restlichen 20 Prozent werden erstattet, wenn die Behandlung … abgeschlossen wurde. Maximal werden Kosten in Höhe von 2.000 Euro übernommen.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 13 b Zusätzliche kinderorthopädische Hilfsmittel; § 17 i · abgerufen 20.10.2026
Terminservice
Nur im FacharztProgramm (HZV) abgeleitet
Kein eigener Facharzt-Terminservice der Kasse: die aok.de-Terminservice-Seite verweist nur auf die 116117. Schnellere Termine sind Bestandteil des Selektivvertrags FacharztProgramm (dringend: Facharzt am selben Tag, Psychotherapie binnen 3 Tagen) und gelten nur für Eingeschriebene. Einstufung als „angeboten“ ist daher eine Bewertung (inferred).
Bedingungen: Einschreibung in AOK-HausarztProgramm und AOK-FacharztProgramm · Facharztbesuch mit Überweisung des HZV-Hausarztes · 12 Monate Bindung an teilnehmende Fachärzte (verlängert sich automatisch)
„In dringenden Fällen kurzfristiger Termin am selben Tag bei einem Facharzt, beim Psychotherapeuten innerhalb von drei Tagen“
aok.de/pk/bw: FacharztProgramm der AOK Baden-Württemberg · abgerufen 20.10.2026
Clarimedis 24/7 + Videoberatung an der Quelle geprüft
Clarimedis ist Beratung/Information durch Fachärzte, keine Behandlung (keine Ferndiagnose, Rezepte oder Krankschreibung). Eine fachärztliche Online-Diagnose gibt es nur für Hautprobleme über OnlineDoctor, dessen Kosten die AOK BW trägt. Videoberatung nur zu festen buchbaren Terminen.
„Mit der Videoberatung Orthopädie, Onkologie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können Versicherte der AOK Baden-Württemberg den Rat unserer Fachärztinnen und Fachärzte sowie unserer Hebammen kostenfrei und bequem von zu Hause einholen.“
aok.de: AOK-Clarimedis (Regionalinhalt AOK Baden-Württemberg); Online-Hautcheck (Regionalinhalt) · abgerufen 20.10.2026
Prävention & Gesundheitsförderung
2 Kurse/Jahr, je bis 80 € an der Quelle geprüft
Externe zertifizierte Kurse: Erstattung bis 80 € je Kurs, höchstens zwei Maßnahmen je Kalenderjahr (max. 160 €). Alternativ zwei AOK-eigene Kurse pro Jahr kostenfrei; laut Satzung gilt die Grenze von zwei Maßnahmen insgesamt.
Bedingungen: ZPP-zertifizierter Kurs (externe Anbieter) · Teilnahme an mind. 80 % der Kurseinheiten · max. 2 Erstattungen je Kalenderjahr (Kursstart maßgeblich) · Antrag mit Rechnung und Kursangaben
„Je Kalenderjahr können höchstens zwei Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beansprucht werden. Der Anspruch ist begrenzt auf die Höhe der tatsächlichen Kosten, jedoch nicht mehr als 80 Euro je Maßnahme.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 8 Abs. 1; aok.de Gesundheitskurse (Regionalinhalt) · abgerufen 20.10.2026
Keine Nennung an der Quelle geprüft
Die AOK BW lehnt die Kostenübernahme für sportmedizinische Untersuchungen ausdrücklich ab und verweist auf den Gesundheits-Check-up. Auch das Bonusprogramm prämiert keine sportmedizinische Untersuchung.
„Deshalb kann die AOK Baden-Württemberg die bei einer solchen Untersuchung anfallenden Kosten leider nicht übernehmen.“
aok.de: Sportmedizinische Untersuchung (Regionalinhalt AOK Baden-Württemberg) · abgerufen 20.10.2026
Serviceleistungen
ca. 160 KundenCenter, Hotline 24/7 an der Quelle geprüft
Offizielle AOK-Angabe „rund 160“ regionale Standorte/KundenCenter (Stand Januar 2025); FOCUS MONEY 7/2026 nennt nach Kassenangaben 180 Geschäftsstellen. Standorte nur in Baden-Württemberg. Die Gesundheitskonto-Seite nennt für die DirektBeratung noch Mo–Fr 7–21 und Sa 9–13 Uhr, Servicenummern-Seite und Leistungsverzeichnis 2026 „rund um die Uhr“.
„AOK Baden-Württemberg … Versicherte*: 4,6 Mio. … Anzahl der regionalen Standorte/Kundencenter*****: rund 160 … ***** Januar 2025“
AOK-Pressedaten „Unternehmensdaten der AOK“ (AOK Baden-Württemberg); aok.de Servicenummern (Regionalinhalt) · abgerufen 20.10.2026
Vorsorgeuntersuchungen
ab 20 Jahren, alle 2 Jahre an der Quelle geprüft
Satzungsleistung: jedes zweite Jahr für 20- bis 34-Jährige beim vertragsärztlichen Hautarzt; ab 35 gilt der gesetzliche Anspruch. Über das HausarztProgramm auch beim qualifizierten Hausarzt. Bringt im Bonusprogramm 10 €.
Bedingungen: vertragsärztlicher Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten · alternativ qualifizierter Hausarzt im AOK-HausarztProgramm (bei Einschreibung)
„jedes 2. Jahr die Kosten für eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs für Versicherte ab dem Alter von 20 Jahren bis zum Alter von 34 Jahren, wenn die Untersuchung von einem im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbracht wird.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 8 Abs. 4 · abgerufen 20.10.2026
Hautkrebs ab 20; Check-up jährlich (HZV) an der Quelle geprüft
Für alle zugänglich ist nur das erweiterte Hautkrebs-Screening; die übrigen Vorsorge-Extras hängen an HausarztProgramm/FacharztProgramm (Selektivverträge). IGeL wie Glaukom-Messung oder Brust-/Eierstock-Ultraschall stehen nicht in der Satzung.
Bedingungen: Check-up-Extra nur bei Einschreibung ins AOK-HausarztProgramm
„Teilnehmende Versicherte am Hausarztprogramm profitieren von der Gesundheitsuntersuchung „Check-up“ nicht nur alle drei Jahre wie in der Regelversorgung, sondern jährlich mit zusätzlichen Laborwerten – kleinem Blutbild, Leberwert und Nierenwert (Kreatinin).“
aok.de: Gesundheits-Check-up (Regionalinhalt AOK Baden-Württemberg); Satzung § 8 Abs. 4 · abgerufen 20.10.2026
Schutzimpfungen
100 % bis 300 €/Jahr (Konto) an der Quelle geprüft
Volle Kostenübernahme, aber höchstens 300 € je Kalenderjahr – und zwar aus dem gemeinsamen Gesundheitskonto „Allgemein“; wer schon Osteopathie abgerechnet hat, hat entsprechend weniger für Reiseimpfungen. Malariaprophylaxe und Japanische Enzephalitis sind ausdrücklich eingeschlossen.
Bedingungen: nur privater Auslandsaufenthalt · durch Vertragsärzte erbracht bzw. verordnet · personifizierte Rechnung + vertragsärztliche Verordnung · kein Anspruch nach § 20i Abs. 1 SGB V · Budget geteilt mit Osteopathie und alternativen Arzneimitteln
„Die AOK übernimmt die Kosten für Reiseschutzmaßnahmen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines durch einen privaten Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) … empfohlen sind … Die Erstattungshöhe beträgt höchstens 300 Euro je Kalenderjahr.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 3 und 7 · abgerufen 20.10.2026
Grippe, FSME, Hep. B für alle; HPV ab 18 an der Quelle geprüft
HPV-Impfung über 18 ohne Altersgrenze, aber nur nach individueller Nutzen-Risiko-Prüfung. Beruflich bedingte Impfungen, für die der Arbeitgeber zahlen muss, sind ausgeschlossen. Keine Satzungsregel für Meningokokken B bei älteren Kindern/Jugendlichen.
Bedingungen: Durchführung durch Ärzte (Grippe auch Apotheke) · Impfstoff voll ohne Eigenanteil; ärztliche Leistung über eGK bzw. Erstattung in Höhe der Vertragssätze · nicht bei rein beruflicher Indikation mit Arbeitgeberpflicht (ArbMedVV)
„Die AOK übernimmt außer in den in § 20i Abs. 1 SGB V genannten Fällen die Kosten für folgende Schutzimpfungen, wenn diese durch Ärzte erbracht werden: − Influenza − Hepatitis B − FSME − HPV-Impfungen für weibliche und männliche Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 10 Schutzimpfungen · abgerufen 20.10.2026
Zahnmedizin
15 €/Jahr (nur Bonusprogramm) an der Quelle geprüft
Kein Kostenzuschuss im engeren Sinn: Die PZR bringt einmal pro Kalenderjahr 15 € Bonusprämie und ist Teil des Bonus-Höchstbetrags. Laut Leistungsverzeichnis 2026 gehört die PZR nicht zum Leistungskatalog; keine Bindung an Partnerzahnärzte.
Bedingungen: Teilnahme am AOK-Bonusprogramm · Nachweis der PZR (Coupon/Foto-Upload) · nicht bei Teilnahme am AOK-AktivBonusTarif (§ 17 d)
„Als Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die am AOK-Bonusprogramm teilnehmen, erhalten Sie einmal pro Jahr 15 Euro für die professionelle Zahnreinigung (PZR).“
aok.de: Professionelle Zahnreinigung (Regionalinhalt AOK Baden-Württemberg); Leistungsverzeichnis 2026 · abgerufen 20.10.2026
Keine Nennung abgeleitet
Die Satzung (Stand 97. Änderung) enthält keine kieferorthopädischen Mehrleistungen; Website und Leistungsverzeichnis 2026 nennen nur gesetzliche Leistungen (KFO für Kinder/Jugendliche, Fissurenversiegelung bis 18). Daher als nicht angeboten eingestuft (inferred).
„Die AOK übernimmt bei Kindern und Jugendlichen die Kosten für alle medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlungen. Bei Erwachsenen nur für besonders schwere Fälle.“
AOK Baden-Württemberg: Leistungsverzeichnis 2026, Kieferorthopädische Behandlung; Satzung (keine KFO-Regelung) · abgerufen 20.10.2026
Kein Mehrzuschuss; Allianz-Zahnzusatz an der Quelle geprüft
Über den gesetzlichen Festzuschuss hinaus zahlt die AOK BW nichts zu. Extras sind Service: Preisvergleich über zahngebot.de, eigene Zahnzentren und vergünstigte Allianz-Zahnzusatztarife. Die Bonusheft-Kulanz bei einem versäumten Termin steht nur auf der Website, nicht in der Satzung.
„Die AOK Baden-Württemberg bietet Ihnen in Kooperation mit der Allianz Private Krankenversicherungs-AG drei verschiedene Tarife für einen Zahnzusatzschutz ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf.“
aok.de: Zahnzusatzversicherung (Regionalinhalt AOK Baden-Württemberg); Zahnersatz, Zahnvorsorge (Regionalinhalte) · abgerufen 20.10.2026
Familie & Schwangerschaft
300 €/Kalenderjahr + Eisen/Folsäure an der Quelle geprüft
Die 300 € gelten laut Satzung je Kalenderjahr (die Hebammen-Seite schreibt „je Schwangerschaft“; Satzung gilt) – eine Schwangerschaft über den Jahreswechsel kann rechnerisch zweimal 300 € nutzen. Alle Schwangeren-Extras inkl. Hebammen-Rufbereitschaft teilen sich diese 300 €; der Topf kommt zum allgemeinen Gesundheitskonto hinzu (zusammen max. 600 €/Jahr).
Bedingungen: Vorleistung, personifizierte Rechnungen · keine Leistungen nach den Mutterschafts-Richtlinien · Hebamme mit Zulassung nach § 134a SGB V · Eisen/Folsäure/Magnesium: Verordnung durch Vertragsarzt außerhalb der Regelversorgung, Apotheke; keine Nahrungsergänzungsmittel
„Die AOK übernimmt die Kosten für folgende zusätzliche Maßnahmen, sofern diese keine Leistungen nach den Mutterschafts-Richtlinien sind: – Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge, … Die Erstattungshöhe beträgt je Kalenderjahr höchstens 300 Euro.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 5–7 und § 12 · abgerufen 20.10.2026
U10, U11, J2 im HausarztProgramm an der Quelle geprüft
U10, U11 und J2 sind keine Satzungsleistung, sondern Teil des Selektivvertrags HausarztProgramm (§ 73b SGB V); ohne Einschreibung keine Kostenübernahme. Im Kinder-Bonusprogramm bringen U-/J-Untersuchungen je 10 €.
Bedingungen: Einschreibung des Kindes ins AOK-HausarztProgramm für Kinder und Jugendliche · Behandlung bei teilnehmendem Kinder- und Jugendarzt
„Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder U 10 (von 7 bis 8 Jahren) und U 11 (von 9 bis 10 Jahren) sowie für Jugendliche J 2 (von 16 bis 17 Jahren).“
aok.de/pk/bw: HausarztProgramm für Kinder und Jugendliche; Vorsorge Babys/Kinder (Regionalinhalt) · abgerufen 20.10.2026
75 % für 3 Versuche (+25 %) an der Quelle geprüft
Statt 50 % trägt die AOK BW 75 % der genehmigten Kosten der ersten drei Versuche. Die gesetzliche Altersgrenze 40 für Frauen entfällt bei ärztlich bestätigter Erfolgsaussicht (Website erwähnt das nicht; Satzung gilt). Lebenspartnerinnen nach LPartG ebenfalls 75 %. Beide Partner müssen bei der AOK BW versichert sein.
Bedingungen: Anspruch nach § 27a SGB V (Ausnahmen: Altersgrenze Frau, LPartG) · beide Ehe-/Lebenspartner während des Behandlungszeitraums bei der AOK BW versichert · vor Behandlungsbeginn genehmigter Behandlungsplan · Kostenerstattung nach Vorlage der Rechnungen · Privatleistungen ausgenommen
„zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen in Höhe von 50 % der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche weitere 25 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahme.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 13 Zusätzliche Leistungen zur künstlichen Befruchtung · abgerufen 20.10.2026
Kind unter 14, bis 30 Wochen an der Quelle geprüft
Erweitert § 38 SGB V: Haushaltshilfe auch, wenn das Kind 12 oder 13 Jahre alt ist, und bis zu 30 Wochen (gesetzlich bis 26 Wochen). Ohne Kind gilt nur der gesetzliche Anspruch (max. 4 Wochen).
Bedingungen: ärztliche Bescheinigung · schwere Krankheit/akute Verschlimmerung oder medizinisch notwendige Begleitung · Kind unter 14 oder behindertes Kind im Haushalt · keine andere im Haushalt lebende Person kann helfen · Antrag vor Inanspruchnahme
„… und im Haus-halt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 30 Wochen.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 11 Mehrleistungen zur Haushaltshilfe · abgerufen 20.10.2026
Auszeichnungen
4 Auszeichnungen 2025/2026 an der Quelle geprüft
Gezählt wird je Test/Ranking (nicht je Einzelsiegel) aus den letzten 12–18 Monaten mit gespeicherter Quelle; die zwei FOCUS-MONEY-Siegel aus Heft 7/2026 (DFSI-Studie vom 05.02.2026) zählen als eine Auszeichnung. Die Auszeichnungsseite auf aok.de nennt für die AOK BW FOCUS-MONEY-Siegel ohne Datum; diese wurden nur gezählt, wenn sie in einer datierten Quelle belegt sind. Im Gesamtranking FOCUS MONEY 7/2026 liegt die AOK BW auf Rang 14.
„Ausgezeichnete Leistungen … AOK Baden-Württemberg … AOK Baden-Württemberg 180 25 650 Ø 24/7 alle Ø 24/7 ✔ ✔ ✔ ✔ … Hervorragend“
FOCUS MONEY 7/2026, Kassentest (Nachdruck); DFSI-Studie 157; FOCUS MONEY 26/2025; AOK-Pressemitteilung 17.07.2025 · abgerufen 20.10.2026