GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

AOK · regional: Bayern · Zusatzbeitrag 2,69 % ab 01.01.2026 · Satzung Fassung des 71. Nachtrags (genehmigt 26.02.2026), Stand 27.02.2026 · Datenstand 20.10.2026

aok.de ist ein gemeinsames Portal aller AOKs; regionale Inhalte werden clientseitig geladen. Sie wurden über die öffentliche Content-API je AOK (Client-ID 11 = AOK Bayern) abgerufen und als JSON/TXT gesichert; Deep-Links nutzen den Parameter ?aok=bayern. Versichertenzahl 4,6 Mio. laut AOK-Unternehmensdaten (KM6, Stichtag 01.07.2024). Widersprüche: (1) Satzung § 20a nennt den Zusatzbeitrag 2,69 % noch 'im Jahr 2025', Website und GKV-SV-Liste nennen 2,69 % für 2026. (2) Website-Seite 'Wahltarif Selbstbehalt' sagt, es gebe keinen Selbstbehalttarif, die Satzung (§ 19i) regelt aber den Selbstbehalttarif AOK Premium. (3) Website nennt beim Hautscreening die hausärztliche Praxis, Satzung verlangt Hautarzt. (4) Bonusprogramm: Website 'bis zu 230 €', DISQ (Datenstand März 2026) 'bis zu 170 €'; Satzung ohne Obergrenze.

Zusatzbeitrag

Individueller Zusatzbeitrag 2026

2,69 % an der Quelle geprüft

Zusatzbeitrag 2026 unverändert 2,69 % (Vorjahr ebenfalls 2,69 %), damit unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %. Die Satzung (§ 20a, Stand 27.02.2026) nennt noch wörtlich 'im Jahr 2025 2,69 Prozent'; AOK-Website und GKV-Spitzenverband-Krankenkassenliste (Stand 20.10.2026) bestätigen 2,69 % für 2026.

„Der Zusatzbeitragssatz der AOK Bayern beträgt 2,69 Prozent.“

aok.de: Zusatzbeitrag bei meiner AOK (Abschnitt AOK Bayern); gegengeprüft mit GKV-Spitzenverband Krankenkassenliste 20.10.2026 · abgerufen 20.10.2026

Bonus- und Vorteilsprogramme

Bonusprogramm Erwachsene

bis 230 € pro Jahr (Geldprämie) an der Quelle geprüft

Punkteprogramm nach § 13a Satzung mit Ausführungsbestimmungen (Anlage 3, gültig ab 27.02.2026): die meisten Maßnahmen bringen 500 Punkte (5 €), Sportverein/Fitnessstudio/Blutspende je 1.000 Punkte (10 €). Die Satzung nennt keine Jahresobergrenze; die AOK Bayern wirbt mit 'bis zu 230 € pro Jahr' (DISQ/ntv nannte mit Datenstand März 2026 noch 'bis zu 170 Euro'). Punkte verfallen nicht, sondern sind in Folgejahre übertragbar.

Bedingungen: Einschreibung über App „Meine AOK“ oder Papier-Bonusheft · Nachweise bis 31.03. des Folgejahres einreichen · Fitnesstracking nur in der App ab 15 Jahren

„Mit bis zu 230 € pro Jahr im AOK-Bonusprogramm. … Mögliche Prämie: bis zu 230 € … Zeitraum: pro Jahr“

aok.de: Bonusprogramm – Punkte sammeln (Regionalinhalt AOK Bayern); Satzung § 13a i. V. m. Anlage 3 · abgerufen 20.10.2026

Bonusprogramm Kinder & Jugendliche

Punkte wie Erwachsene + 100 € Starterbonus abgeleitet

Kinder sammeln im selben AOK-Bonusprogramm Punkte (z. B. 500 Punkte = 5 € je U-/J-Untersuchung, Zahnvorsorge nur bei beiden halbjährlichen Terminen). Neu 2026: einmaliger Starterbonus von 10.000 Punkten (100 €) mit der ersten bonifizierten Maßnahme. Eine eigene Jahreshöchstprämie für Kinder ist nicht veröffentlicht; die beworbenen 'bis zu 230 €' gelten für das Programm insgesamt, daher kein Jahreswert eingetragen.

Bedingungen: unter 15 Jahren: schriftliche Teilnahmeerklärung der Sorgeberechtigten (Papiervariante) · ab 15 Jahren digitale Teilnahme selbst möglich · Starterbonus nur bei erstmaliger Teilnahme ab 01.01.2026

„Kinder und Jugendliche von 0-17 Jahren, die ab 01.01.2026 erstmals am AOK-Bonusprogramm teilnehmen, erhalten einen Starterbonus von 100 Euro.“

aok.de: Kinderbonus (Regionalinhalt AOK Bayern); Satzung Anlage 3 Ziff. 2.1.4 · abgerufen 20.10.2026

Gesundheitsbudget / Extra-Konto

Keine Nennung abgeleitet

Die AOK Bayern bündelt ihre Satzungsmehrleistungen unter dem Namen 'AOK-Gesundheitsvorteil'. Laut Satzung § 10 werden sie 'nach Maßgabe der §§ 10a bis 10o' erbracht, jede mit eigenem Höchstbetrag (z. B. PZR 2 × 50 €/Jahr, Osteopathie 6 × 50 €, Homöopathie 100 €/Jahr). Ein gemeinsamer Jahresbetrag, den sich mehrere Leistungen teilen, existiert nicht – die Extras schmälern sich also nicht gegenseitig.

„Die AOK stellt ihren Versicherten Leistungen nach § 11 Abs. 6 und § 20i Absatz 2 SGB V nach Maßgabe der §§ 10a bis 10o zur Verfügung.“

Satzung der AOK Bayern, § 10 Zusätzliche Leistungen · abgerufen 20.10.2026

Wahltarife

Wahltarif Selbstbehalt / Prämie

AOK Premium: bis 500 € pro Jahr an der Quelle geprüft

Grundbonus je nach Einkommensstufe 100–500 € pro Jahr; davon gehen Selbstbehalte ab (je ambulanter Behandlung mit Arznei-/Heilmittelverordnung 25–125 €, je Krankenhausaufenthalt 50–250 €, max. 150–750 € pro Jahr). Vorsorge, Impfungen, Schwangerschaft bleiben selbstbehaltfrei. Einmaliger Familienbonus 50 €, wenn ein Kind familienversichert ist. Die Website-Seite 'Wahltarif Selbstbehalt' behauptet widersprüchlich, die AOK Bayern biete keinen Selbstbehalttarif an; laut Satzung § 19i ist AOK Premium ein Selbstbehalttarif (Satzung gilt).

Bedingungen: Tarifstufe richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen · nicht für Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden · Mindestbindung 3 Jahre · nicht kombinierbar mit AOK-Bonustarif (§ 19j)

„Für Mitglieder mit einem jährlichen Bruttoeinkommen ab 80.000 Euro beträgt der Grundbonus 500 Euro (Tarifstufe V).“

Satzung der AOK Bayern, § 19i Wahltarif Selbstbehalt (AOK Premium) · abgerufen 20.10.2026

Wahltarif Krankengeld (Selbstständige)

Ja: ab 22. Tag (KSK: ab 15. Tag) an der Quelle geprüft

Der Tarif überbrückt die Lücke bis zum gesetzlichen Krankengeld ab der 7. Woche (deckt nur Tag 22 bzw. 15 bis Tag 42 ab). Ab dem 50. Geburtstag können hauptberuflich Selbstständige nur einsteigen, wenn sie in den letzten 3 Monaten Krankengeldanspruch hatten. Bindung 3 Jahre, danach Verlängerung um je 12 Monate.

Bedingungen: Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V erforderlich · Neuabschluss für Selbstständige bis 50 Jahre (danach nur mit Krankengeldanspruch in den letzten 3 Monaten) · Mindestbindung 3 Jahre

„Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Mitglieder können einen Krankengeld-Wahltarif wählen, der einen Krankengeldanspruch vom 22. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit umfasst (Tarifausprägung KG 22).“

Satzung der AOK Bayern, § 19f Wahltarif Krankengeld · abgerufen 20.10.2026

Alternative Heilmethoden

Osteopathie

Nur Kinder & Schwangere: 6 × 50 € an der Quelle geprüft

Wichtige Einschränkung: Erwachsene erhalten keinen Osteopathie-Zuschuss – nur Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag (50 € je Sitzung, max. 6 Sitzungen pro Kalenderjahr = 300 €) sowie Schwangere (6 Sitzungen je Schwangerschaft). Erstattet wird höchstens der Rechnungsbetrag.

Bedingungen: ärztliche Verordnung (Privatrezept) · medizinische Notwendigkeit · Osteopath ist Mitglied eines Berufsverbands oder hat eine dazu berechtigende Ausbildung · bei Arztnetz/Hausarzt-/Kinderarztvertrag: Rezept vom gewählten Arzt mit Zusatzqualifikation

„Die AOK erstattet Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten für osteopathische Behandlungen … Erstattet werden 50 Euro pro Sitzung für maximal sechs Sitzungen pro Kalenderjahr“

Satzung der AOK Bayern, § 10j Osteopathie (und § 10e Abs. 7) · abgerufen 20.10.2026

Homöopathie & Naturheilverfahren

Arzneimittel bis 100 € pro Jahr an der Quelle geprüft

Erstattet werden nur Arzneimittel (100 %, max. 100 € je Versicherten und Kalenderjahr), keine homöopathische Behandlung durch Ärzte oder Heilpraktiker. Vom G-BA ausgeschlossene Mittel sind nicht erstattungsfähig.

Bedingungen: Verordnung durch Vertragsarzt auf Privatrezept · Bezug in öffentlicher Apotheke oder Versandapotheke · medizinische Notwendigkeit · bei Arztnetz/Hausarzt-/Kinderarztvertrag nur Rezept des gewählten Arztes

„Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten für Arzneimittel in Höhe von 100 %, höchstens jedoch insgesamt 100 Euro je Versicherten und Kalenderjahr.“

Satzung der AOK Bayern, § 10f Homöopathische Arzneimittel · abgerufen 20.10.2026

Heil- und Hilfsmittel

Heil- und Hilfsmittel: Extras

Keine Nennung abgeleitet

Die Satzung listet die Mehrleistungen abschließend in §§ 10a–10o; keine betrifft Heil- oder Hilfsmittel (z. B. kein Brillenzuschuss). Die Website nennt nur den gesetzlichen Standard (z. B. Kompressionsstrümpfe zweimal jährlich, Zuzahlung 10 %, mind. 5 €, max. 10 €).

„Die AOK stellt ihren Versicherten Leistungen nach § 11 Abs. 6 und § 20i Absatz 2 SGB V nach Maßgabe der §§ 10a bis 10o zur Verfügung.“

Satzung der AOK Bayern, §§ 10–10o (abschließende Liste der Mehrleistungen) · abgerufen 20.10.2026

Terminservice

Facharzt-Terminservice

Nur in Arztnetzen: rasche Termine abgeleitet

Einen allgemeinen kasseneigenen Facharzt-Terminservice mit Wartezeitzusage beschreibt die AOK Bayern nicht; die AOK-Seite zum Facharzttermin verweist nur auf 116 117. Wer sich in eines der AOK-Arztnetze einschreibt, erhält laut AOK Bayern 'rasche Terminvergabe und kürzere Wartezeiten'. Krankenkasseninfo.de nennt zusätzlich einen 'Terminservice über AOK Gesundheitsnavigator' (Arztsuche) – auf aok.de nicht als Buchungsservice belegt.

Bedingungen: Einschreibung in ein AOK-Arztnetz (Selektivvertrag) über einen teilnehmenden Arzt

„Rasche Terminvergabe und kürzere Wartezeiten“

aok.de: Arztnetze der AOK Bayern; krankenkasseninfo.de Test Facharzt-Terminservice · abgerufen 20.10.2026

Videosprechstunde / Telemedizin

Clarimedis 24/7 + Online-Hautcheck an der Quelle geprüft

Das medizinische Info-Telefon AOK-Clarimedis ist rund um die Uhr kostenfrei erreichbar, gibt aber nur Information/Beratung. Ärztliche Diagnose per Foto bietet die AOK Bayern zusätzlich über OnlineDoctor bei Hautproblemen; alle Kosten übernimmt die AOK Bayern.

Bedingungen: nur für AOK-Versicherte · Clarimedis: keine Diagnosen, Rezepte oder Krankschreibungen

„Unser Team aus Fachärzten und Medizin-Experten beantwortet Ihre Fragen zum Thema Gesundheit – rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. AOK-Clarimedis ist ein kostenfreier Service speziell für AOK-Versicherte.“

aok.de: Servicenummern (Regionalinhalt AOK Bayern); Online-Hautcheck (Regionalinhalt AOK Bayern) · abgerufen 20.10.2026

Prävention & Gesundheitsförderung

Gesundheitskurse (§ 20 SGB V)

2 Kurse/Jahr, je bis 150 € an der Quelle geprüft

Zwei zertifizierte Präventionskurse pro Kalenderjahr werden zu 100 % bis 150 € je Kurs erstattet (max. 300 € pro Jahr); AOK-eigene Kurse sind kostenfrei.

Bedingungen: Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert · Teilnahme an mind. 80 % der Termine (Online-Kurse 100 %) · unterschriebene Teilnahmebescheinigung einreichen

„Die AOK fördert maximal zwei Kurse innerhalb eines Kalenderjahres. AOK-eigene Kurse sind für eigene Versicherte kostenfrei. Kurse von anderen Anbietern, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind, werden bis maximal 150 Euro bezuschusst.“

Satzung der AOK Bayern, § 11 Abs. 2 Leistungen zur Prävention; aok.de Gesundheitskurse (Regionalinhalt AOK Bayern) · abgerufen 20.10.2026

Sportmedizinische Untersuchung

bis 75 € alle 2 Jahre an der Quelle geprüft

100 % der Kosten, höchstens 75 € jedes zweite Kalenderjahr; die Rechnung muss die medizinische Notwendigkeit erkennen lassen.

Bedingungen: ab 16 Jahren · Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin · medizinische Notwendigkeit (kardiale oder orthopädische Erkrankungen verhüten/erkennen) · bei Arztnetz/Hausarztvertrag nur durch den gewählten Arzt

„Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 %, höchstens jedoch 75 Euro pro Versicherten jedes zweite Kalenderjahr.“

Satzung der AOK Bayern, § 10n Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung · abgerufen 20.10.2026

Serviceleistungen

Erreichbarkeit & Geschäftsstellen

rund 200 Standorte, Hotline 24/7 an der Quelle geprüft

Rund 200 regionale Standorte (AOK-Angabe, Stand Januar 2025), organisiert in 30 Direktionen. Service-Telefon und medizinisches Info-Telefon Clarimedis sind rund um die Uhr erreichbar.

„AOK Bayern … Anzahl der regionalen Standorte*****: rund 200“

AOK-Presseportal: Unternehmensdaten der AOK (AOK Bayern); aok.de Servicenummern (Regionalinhalt AOK Bayern) · abgerufen 20.10.2026

Vorsorgeuntersuchungen

Hautkrebs-Screening unter 35

18–34 J.: bis 50 € alle 2 Jahre an der Quelle geprüft

Nur für Versicherte mit erhöhtem Hautkrebsrisiko; 100 % bis max. 50 € jedes zweite Kalenderjahr, danach ab 35 gesetzliches Screening. Die Website spricht von Untersuchung 'in einer hausärztlichen Praxis'; laut Satzung muss ein Hautarzt (Vertragsarzt) untersuchen (Satzung gilt).

Bedingungen: mind. ein Risikomerkmal (z. B. heller Hauttyp 1–3, mehr als 30 Leberflecken, familiäre Disposition) · Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit Kassenzulassung · Rechnung und Nachweisformular einreichen

„Erstattet werden 100 % der tatsächlich entstandenen Kosten, höchstens jedoch 50 Euro jedes zweite Kalenderjahr.“

Satzung der AOK Bayern, § 10c Hautscreening · abgerufen 20.10.2026

Zusätzliche Vorsorge (z. B. Glaukom, Ultraschall)

Frauen-Vorsorge & Check-up ab 30 an der Quelle geprüft

Alle Zusatzvorsorgen setzen ein dokumentiertes Risikomerkmal voraus (Nachweisformular); Erstattung 100 % bis max. 50 € je Leistung. Bei Arztnetz/Hausarztvertrag muss der gewählte Arzt untersuchen.

Bedingungen: jeweils nur bei erhöhtem Risiko (z. B. familiäre Vorbelastung, Pap II–IV, Bluthochdruck, Übergewicht) · Untersuchung durch Vertragsarzt · je Leistung einmal pro Kalenderjahr

„Die AOK erstattet versicherten Frauen zwischen dem vollendeten 25. Lebensjahr und dem vollendeten 55. Lebensjahr die Kosten für eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke und der Gebärmutter … in Höhe von 100 %, höchstens jedoch 50 Euro.“

Satzung der AOK Bayern, § 10b Zusätzliche Vorsorgeleistungen für Frauen, § 10k Check-up ab 30 · abgerufen 20.10.2026

Schutzimpfungen

Reiseschutzimpfungen

100 % Impfstoff + bis 15 € Arzt an der Quelle geprüft

Impfstoff bzw. Malaria-Tabletten werden zu 100 % ohne Jahresobergrenze erstattet, ärztliche Beratung/Impfleistung nur bis 15 €. Die Satzung (§ 10a) regelt die Leistung nur als Rahmen ('Einzelheiten kann der Vorstand in Richtlinien regeln'); Details stammen von der Website.

Bedingungen: Privatrezept (Verordnung) und Rechnung · formloser Reisenachweis · nur soweit keine Regelleistung · bei Arztnetz/Hausarztvertrag nur durch gewählten Arzt (Ausnahme Gelbfieberimpfstelle)

„Erstattung: 100 % der Kosten für den Impfstoff/Tabletten und bis zu 15 EUR für Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes“

aok.de: AOK-Gesundheitsvorteil der AOK Bayern – Reise- und Schutzimpfungen (Grundlage Satzung § 10a) · abgerufen 20.10.2026

Zusätzliche Impfungen (z. B. HPV, Meningokokken B)

HPV bis 25, MenB, Grippe für alle an der Quelle geprüft

Über die STIKO-Pflichtleistungen hinaus übernimmt die AOK Bayern u. a. HPV bis 25 Jahre und Meningokokken B ab 5 Jahren (100 % Impfstoff, bis 15 € Arztkosten) sowie Grippe- und FSME-Impfungen ohne Alters- bzw. Risikogebietsbeschränkung.

Bedingungen: Privatrezept und Rechnung (Satzungsimpfungen) · nur soweit keine Regelleistung

„Die AOK Bayern übernimmt die Grippeschutzimpfung für ihre Versicherten ohne Alterseinschränkung. Ebenso wird die FSME-Impfung für alle Versicherten in Bayern übernommen, unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort in einem FSME-Risikogebiet.“

aok.de: Schutzimpfungen im Überblick (Regionalinhalt AOK Bayern); AOK-Gesundheitsvorteil · abgerufen 20.10.2026

Zahnmedizin

Professionelle Zahnreinigung

2 × 50 € pro Jahr ab 15 J. an der Quelle geprüft

Zuschuss für zwei Zahnreinigungen pro Kalenderjahr, je max. 50 €, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Versicherte mit Pflegegrad haben bereits erweiterte gesetzliche Prophylaxe-Ansprüche.

Bedingungen: ab 15 Jahren (für Leistungen bis 31.10.2025 ab 18) · zugelassener Vertragszahnarzt · Rechnung einreichen

„Der Zuschuss wird für zwei professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr in Höhe von jeweils maximal 50 Euro übernommen, jedoch nicht mehr als die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.“

Satzung der AOK Bayern, § 10o Professionelle Zahnreinigung · abgerufen 20.10.2026

Kieferorthopädie: Extras (Zahnspange)

Retainer je 75 €, Versiegelung 50 € abgeleitet

Wert = Summe der Einzelhöchstbeträge: festsitzender Retainer im Ober- und Unterkiefer je einmalig bis 75 € plus Glattflächenversiegelung beim Kieferorthopäden einmalig bis 50 € (bis 17 J.). Keine vorzeitige Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils.

Bedingungen: Retainer: nach erfolgreich abgeschlossener KFO-Behandlung, Leistung bis 12 Monate nach Abschlussmitteilung · Fachzahnarzt für Kieferorthopädie mit Kassenzulassung · Versiegelungen nur bis 17 Jahre · keine Zuschüsse für Reparaturen

„Die AOK übernimmt einmalig die Kosten für einen festsitzenden Oberkiefer- oder Unterkiefer-Frontzahn-Retainer, sofern dieser nicht bereits über die Regelversorgung abgedeckt ist, in Höhe von 100 %, höchstens jedoch jeweils bis zu 75 Euro.“

Satzung der AOK Bayern, § 10g Retainer und § 10d Glattflächenversiegelung · abgerufen 20.10.2026

Zahnersatz & Zahnzusatz

Zahnzusatz mit Allianz-Preisvorteil an der Quelle geprüft

Kein Satzungszuschuss über den gesetzlichen Festzuschuss hinaus. Extra: exklusive Zahnzusatzversicherung der Allianz mit Preisvorteil und ohne Wartezeit. Beim 75-%-Bonus toleriert die AOK eine einzelne Vorsorgelücke in den Jahren 6–10 (entspricht der gesetzlichen Ausnahme).

Bedingungen: private Zusatzversicherung, eigener Beitrag

„Wir tun mehr für Ihre Gesundheit mit den Zusatzversicherungen der Allianz Private Krankenversicherung – exklusiv für Versicherte der AOK Bayern mit Preisvorteil.“

aok.de: Zahnersatz (Regionalinhalt AOK Bayern) · abgerufen 20.10.2026

Familie & Schwangerschaft

Zusatzleistungen Schwangerschaft

bis ca. 900 € je Schwangerschaft abgeleitet

Wert = Summe der Einzelhöchstbeträge je Schwangerschaft (250 + 300 + 100 + 100 + 75 + 3 × 25 = 900 €). Jede Leistung hat ihren eigenen Deckel; nicht genutzte Beträge sind nicht auf andere Leistungen übertragbar.

Bedingungen: Privatrezept (Verordnung) und Rechnung · Leistung nicht bereits nach Mutterschafts-Richtlinien abgedeckt · Vertragsarzt bzw. Vertragshebamme

„Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten für die Rufbereitschaft der Hebamme in Höhe von 100 %, höchstens jedoch 250 Euro je Schwangerschaft.“

Satzung der AOK Bayern, § 10e Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, § 10m Hebammenrufbereitschaft · abgerufen 20.10.2026

Erweiterte Kinder-Vorsorge (U10, U11, J2)

U10, U11, J2 im Kinderarztvertrag an der Quelle geprüft

Die Zusatzuntersuchungen gibt es nur, wenn das Kind am Kinder- und Jugendarztvertrag teilnimmt; dort zusätzlich u. a. Sehscreening, Hörprüfung und Sprachscreening.

Bedingungen: Teilnahme am Kinder- und Jugendarztvertrag der AOK Bayern (Bindung an den gewählten Kinderarzt mind. 1 Jahr)

„zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 … Voraussetzung: Ihr Kind nimmt am Kinder- und Jugendarztvertrag teil!“

aok.de: Vorsorge für Babys und Kinder (Regionalinhalt AOK Bayern); Kinder- und Jugendarztvertrag · abgerufen 20.10.2026

Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss

+500 € je Versuch + Extra-Versuch an der Quelle geprüft

Statt einer höheren Prozentquote zahlt die AOK Bayern zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % pauschal bis zu 500 € je Ehepaar und Versuch (inkl. Medikamente), höchstens die tatsächlichen Kosten, sowie bis 1.500 € für einen zusätzlichen Versuch. Eine Gesamtquote in % lässt sich daraus nicht ableiten.

Bedingungen: Anspruch nach § 27a SGB V (verheiratet, Altersgrenzen) · Leistungserbringer nach § 121a SGB V · Erstattung nur für den bei der AOK versicherten Ehepartner

„zusätzlich zu den nach § 27a Abs. 3 Satz 3 SGB V genehmigten Kosten weitere 500 Euro je Ehepaar und je Versuch nach Absatz 2 inklusive der in diesem Zusammenhang verordneten Medikamente“

Satzung der AOK Bayern, § 10l Künstliche Befruchtung · abgerufen 20.10.2026

Haushaltshilfe: erweitert

Kind unter 14, bis 52 Wochen an der Quelle geprüft

Über § 38 Abs. 1 SGB V hinaus auch bei akuter schwerer Krankheit ohne Klinikaufenthalt oder als Begleitperson, wenn ein Kind unter 14 (statt 12) im Haushalt lebt – bis zu 52 Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen weitere Haushaltshilfe möglich.

Bedingungen: ärztliche Bescheinigung · Kind unter 14 Jahren oder behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt · keine andere Person im Haushalt kann ihn weiterführen

„im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch für die Dauer von 52 Wochen je Krankheitsfall“

Satzung der AOK Bayern, § 14 Mehrleistungen zur Haushaltshilfe · abgerufen 20.10.2026

Auszeichnungen

Auszeichnungen 2025/2026

2 Auszeichnungen 2026 an der Quelle geprüft

Gezählt wird je Test/Ranking (nicht je Einzelsiegel) aus den letzten 12–18 Monaten. '07/2026' bezeichnet die FOCUS-MONEY-Ausgabe; die DFSI-Studie erschien am 05.02.2026 (Datenstand 19.01.2026). Nicht gezählt: Arbeitgeber- bzw. Markenpreise der AOK-Gemeinschaft (trendence-Schülerbarometer 2026, Young Brand Awards 2025, audit berufundfamilie). Der Platz 1 bei Familienleistungen ist nur auf der AOK-Seite belegt.

„Platz 3: Die AOK Bayern komplettiert mit dem Qualitätsurteil „sehr gut“ die Top 3.“

DISQ: Die besten gesetzlichen Krankenkassen 2026; DFSI/FOCUS MONEY Beste Gesetzliche Krankenkasse 2026; aok.de Auszeichnungen (Regionalinhalt AOK Bayern) · abgerufen 20.10.2026

Gespeicherte Quellen (78)

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